Abmahnung Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V., VDAK Aktiver Gewerbeschutz

Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V., VDAK Aktiver Gewerbeschutz. Abmahngegenstand ist das Verkaufsangebot eines eBay-Händlers. Gerügt wird konkret die Werbung mit Garantien unter Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 142,80 EUR

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Verbraucherschutzvereinen oder Wettbewerbszentralen haben den Vorteil, dass die hierfür entstandenen Kosten im Vergleich zu anwaltlichen Abmahnungen erheblich niedriger sind. Ungeachtet dessen sollten auch diese Abmahnungen stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten sind dann um ein Vielfaches höher als die in der Abmahnung verlangte Kostenpauschale. Sofern die Verstöße berechtigt sind, reichen Sie die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann bei dem abmahnenden Verein ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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