Abmahnung Waldorf Frommer für CartoonStock Ldt. wegen der Verwendung von Cartoons

Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der CartoonStock Ldt. aus Großbritannien. Die CatoonStock Ldt wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. In der Abmahnung wird die Verwendung eines Cartoons ohne Zustimmung des Rechteinhabers gerügt. Gefordert wird u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen in Abmahnungen:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen. Die Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und sollten auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zudem zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert