Rechnung Zahlungsaufforderung der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. erhalten?

(1) Die Firma Marketing Online Deutschland S.L.U. betreibt ein Onlinebranchenbuch und verschickt in diesem Zusammenhang Rechnungen wegen der Veröffentlichung von Firmendaten. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist die angeblich telefonische Beauftragung des Branchenbuchbetreibers, Firmendaten von Gewerbetreibenden auf dem Portal zu veröffentlichen (Laufzeit 1 Jahr). Erst mit Erhalt der Rechnung über einen Betrag in Höhe von 489,00 EUR wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Ähnliches Konzept betreibt die Rocket Concept AG und die EBVZ Melle.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchabzocke kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Forderungsschreiben der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement im Auftrag der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U.

Geschrieben von Virabell Schuster am 17. August 2017

UpDate (2): In oben beschriebenen Fällen treibt die Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement aus Lampertheim im Auftrag der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 575,49 EUR Zudem wird mitgeteilt, das nach Fristablauf der Vorgang direkt an die Rechtsanwälte mit dem Auftrag zur Klageeinreichung weitergeleitet wird. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.


Forderungsschreiben Culpa Inkasso im Auftrag der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U.

Geschrieben von Virabell Schuster am 21. Dezember 2017

(3) In oben beschriebenen Fällen treibt nun mehr aktuell das Inkassobüro namens Culpa Inkasso GmbH im Auftrag der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der  Culpa Inkasso GmbH werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für Zinsen und Kosten geltend gemacht. In dem Schreiben wird im Falle der Zahlungsverweigerung mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt und einem Gerichtsverfahren gedroht. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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