Verträge über Partnerschaftsvermittlung – PV-Netzwerk GmbH mit Sitz in Hannover!

Aktuell hat hier ein Verbraucher Vertragsunterlagen zu einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag mit der Firma PV-Netzwerk GmbH zur Prüfung vorgelegt. Der Betroffene hat nachgefragt, ob trotz Unterzeichnung der Unterlagen eine Aufhebung des Vertrages möglich ist. Der Vertrag mit der  Firma PV-Netzwerk GmbH beinhaltet unter anderem die Bereitstellung von Partnervorschlägen. Nach Abschluss eines Vertrages  entsteht bei Betroffenen gelegentlich der Wunsch, sich von einem solchen Vertrag wieder zu lösen.

Zur rechtlichen Situation:

Regelmäßig haben Partnerschaftsvermittlungsverträge eine bestimmte Vertragslaufzeit. Die Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Ein Widerruf ist je nach Sach- und Rechtslage und Ausgestaltung der Verträge ebenfalls in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der konkreten Sach- und Rechtslage ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsvertrag gekündigt oder widerrufen werden kann. Auch eine Anfechtung oder Aufhebung des Vertrages kann je nach Sach- und Rechtslage erwogen werden.

PraxisTipp:

Der Partnerschaftsvermittlungsvertrag kommt in Normalfall durch Unterzeichnung von Vertragsunterlagen zu Stande. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, sondern überdenken Sie den Abschluss des Vertrages und besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson. Sollten Sie dennoch am Ort der Beratung Unterlagen unterschrieben und in der Folgezeit Vertragsreue bekommen haben, lassen Sie die Möglichkeiten der Aufhebung des Vertrages prüfen. Weitere Tipps zu Partnerschaftsverträgen finden Sie hier!

Wie kann ich Ihnen helfen:

Wenn Sie in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich telefonisch unsere Hilfe in Anspruch. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie sich von dem Partnerschaftsvermittlungsvertrag lösen können. Rufen Sie uns unter der Nummer 02154/605904 an (auch am Wochenende und außerhalb der Bürozeiten). Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Durch das Erstgespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.

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