Keine kostenpflichtige Bestellung einer Mitgliedschaft bei Beschriftung “Jetzt gratis testen”

Insbesondere Kontaktportale im Internet bieten die Möglichkeit, durch eine kostenfreie Probemitgliedschaft das Portal zunächst kostenlos zu testen. Allerdings folgt danach regelmäßig eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft, die häufig nicht gewollt ist. Das Oberlandesgericht Köln hat dies mit Urteil vom 07.10.2016, 6 U 48/16, für wettbewerbsrechtlich unzulässig erklärt, wenn der Button zur Bestellung einer kostenfreien Probemitgliedschaft bei einer automatischen Verlängerung zu einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft mit “Jetzt gratis testen” beschrieben ist.

Es geht um Fälle, in denen Nutzer im Rahmen des Bestellvorgangs eine 30-tägige, kostenfreie Premiummitgliedschaft angeboten wurde. Um den Bestellvorgang mit der Probemitgliedschaft fortzusetzen, müssen die Nutzer einen mit “Jetzt gratis testen” beschriebenen Button anklicken. Nach dem Ablauf der Probemitgliedschaft verlängerte sich diese automatisch und wird zu einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft. Unter der Aufforderung “Jetzt gratis testen” steht dabei in nicht hervorgehobener Art “Danach kostenpflichtig”. Dieser Hinweis erfülle nicht die Anforderungen des § 312 j Abs. 3 Satz 2 BGB. Danach müsse eine Schaltfläche, die ein Unternehmer für die Bestellung seiner entgeltlichen Leistung verwendet, gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern “zahlungspflichtig bestellen” oder mit einer entsprechenden Formulierung beschriftet sein. Dies sei hier nicht der Fall. Ein Verbraucher müsse deutlich erkennen können, dass er eine Zahlungspflicht eingeht, wenn er einen Button drückt. Dies sei aber bei einem Button mit der Aufschrift “Jetzt gratis testen”, “Danach kostenpflichtig” nicht klar, wobei letzterer Hinweis schlechter zu lesen und nicht so hervorgehoben ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch Opfer einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft geworden und aufgrund dessen eine Zahlungsaufforderungen erhalten haben, sollten Sie diese nicht vorschnell bezahlen. Sie können diese gerne hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Ich prüfen für Sie vorab die Sach- und Rechtslage. Hierdurch entstehen noch keine Kosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofalle kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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