Die Anwaltskanzlei Schuster bearbeitet folgende Rechtsgebiete:

Internetrecht – Internetbetrug – Internetvertragsfallen – negative Bewertungen oder negative Berichterstattung im Internet

OnlineRecht – OnlineHandel – eBay/Amazon/Hood & Co. – Website-Check  Rechtssicher verkaufen – Abmahnungen vermeiden

WettbewerbrechtMarkenrecht – Abmahnung – Verteidigung

Urheberrecht Filesharing – Unerlaubte Verwendung von Fotos, Texten und Design – Recht am eigenen Bild – Contentklau

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Check, Gestaltung)

  • Vertragsgestaltung (Prüfung, Entwurf), Vertragsaufhebung- und Anfechtung (Branchenbuchabzocke)
  • Werbung rechtssicher – unverlangte Werbung – unlautere Werbung
  • VerbraucherschutzAbofallen Kaufrecht – eBay-Käufe – Gewährleistung – Rückabwicklung – Gewinnspiele – Telefonabzocke – Telekommunikation – Kostenfallen
  • SocialMediaRecht – Soziale Netzwerke wie Facebook, Xing, Twitter – Abwehr von Beleidigungen, Mobbing, Persönlichkeitsrechtsverletzung in sozialen Netzwerken und ähnliches

Insbesondere wenn Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung/Klage aus den Bereichen Wettbewerbsrecht (zum Beispiel fehlerhafter Internetauftritt, unzulässige Werbung), Urheberrecht (zum Beispiel illegaler Download in Tauschbörsen – Filesharing) oder Markenrecht (widerrechtliche Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen eines Markeninhabers) erhalten haben, bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner und stehe Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und gewerblichen Rechtsschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Aber auch das Aussprechen von Abmahnungen gehört zum Tätigkeitsbereich. Es geht um Fälle, in denen insbesondere Gewerbetreibende, Rechteinhaber aber auch Privatpersonen durch unzulässiges Verhalten Dritter (zum Beispiel durch unlautere Werbung, Nachahmungen, Content-Klau, Plagiate, Persönlichkeitsrechtsverletzungen usw.) beeinträchtigt werden. Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche erfordert ein unverzügliches Handeln. Verlieren Sie hier keine Zeit. Nach Aussprechen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muß der Unterlassungsanspruch in der Regel innerhalb ein bis zwei Monate gerichtlich durchgesetzt werden. Andernfalls fehlt es an der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Dringlichkeit.

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Rechtsgebiete
Virabell Schuster
Rechtsanwältin
Telefon: 02154-60 59 04
RAinSchuster@kanzlei-schuster.de
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