News mit dem Schlagwort Verbraucherschutzverein

Archiv 2015

Hier finden Sie unter dem Schlagwort Verbraucherschutzverein verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.

Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen veralteter Widerrufsbelehrung

Hier finden Sie Informationen über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs aus Duisburg. Abmahngegenstand ist die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Aufwendungsersatz. Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist […]

Weiterlesen Schreiben Sie einen Kommentar

Abmahnung IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen vor. Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. rügt in der Abmahnung die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung und fehlende Pflichtinformationen. In den Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen […]

Weiterlesen Schreiben Sie einen Kommentar

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen irreführender Werbung

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., vor. Abmahngegenstand ist die Verwendung folgender Aussage in einem Verkaufsangebot: „Vielfacher Testsieger in Autozeitungen“. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 196,35 EUR. Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen […]

Weiterlesen Schreiben Sie einen Kommentar