Markenrechtliche und patentrechtliche Abmahnungen

Die markenrechtliche Abmahnung wird häufig auch Verwarnung genannt. Mit der Verwarnung fordert der Schutzrechtsinhaber den Verletzer endgültig und ernsthaft auf, die Nutzung eines bestimmten Schutzrechts zu unterlassen. Dies kann für den Abgemahnten beachtliche Auswirkungen haben, so zum Beispiel die Einstellung des Verkaufs bestimmter Produkte und deren Vernichtung. Der BGH hat daher anerkannt, dass die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung deliktische Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Verwarnenden begründen kann. Um hier kein Risiko einzugehen, wird der Schutzrechtsinhaber den vermeintlichen Verletzter zunächst auf sein Schutzrecht hinweisen und anfragen, woraus er sein Recht zur Nutzung ableitet (sogenannte Schutzrechtshinweis oder Berechtigungsanfrage). Häufiger sind solche Berechtigungsanfragen im Patentrecht anzutreffen.

Zweck der Berechtigungsanfrage und der markenrechtlichen Abmahnung

Die der Abmahnung vorgeschalte Berechtigungsanfrage dient unter anderem der Feststellung, ob dem Dritten ein Nutzungsrecht an der Marke zusteht oder ob Verhandlungsbereitschaft besteht. Die Berechtigungsanfrage soll bestenfalls eine unzulässige, schadensersatzbegründende Schutzrechtsverwarnung verhindern. Zwingend ist sie nicht. Wird nach der Berechtigungsanfrage keine Einigung erzielt, folgt die markenrechtliche Abmahnung (Verwarnung). Zweck der Abmahnung ist es, Streitigkeiten über die unzulässige Benutzung eines fremden Schutzrechts ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers ohne gerichtliche Hilfe beizulegen. Der Streit wird beigelegt durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Hohes Kostenrisiko bei markenrechtlichen Abmahnungen

Bei marken- und patentrechtlichen Abmahnungen geht es regelmäßig um wirtschaftliche Interessen von erheblichem Wert. Aus diesem Grunde sind die Gegenstandswerte für solche Abmahnungen sehr hoch. Häufig besteht das Recht, einen zweiten Anwalt (Patentanwalt) am Abmahnverfahren zu beteiligen. Dadurch verdoppeln sich die Kosten. Daneben werden regelmäßig Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Aber auch Vernichtungsansprüche können bestehen. Damit der Rechteinhaber seine Ansprüche berechnen und einfordern kann, verlangt er regelmäßig zunächst Auskunft und Rechnungslegung. Hier sollte im Zweifel eine auf diesem Gebiet spezialisierte Anwaltskanzlei aufgesucht und die Vorgehensweise besprochen werden. Keinesfalls sollte vor lauter Verzweiflung Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden.

Verhalten nach Zugang einer Abmahnung!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine markenrechtliche oder patentrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Markenrechts und Patentrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Nachfolgend finden Sie Informationen über hier bearbeitete markenrechtliche Abmahnungen:

Abmahnung KLAKA Rechtsanwälte für das Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne wegen “Champagne”

Abmahnung Luther Rechtsanwalts GmbH für Reemtsma Cigarettenfabriken wegen Marke Peter Styvesant

Abmahnung Union Harbour Ltd. durch Rechtsanwälte Winterstein wegen Karabinerhaken (Bildmarke)

Abmahnung Clinton Großhandel-GmbH durch RA Holger Lampert wegen Marke “Camp David”

Abmahnung Rechtsanwälte FPS für Cartier International AG wegen Uhr der Marke Cartier Santos

Abmahnung der Swarovski AG wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „SWAROVSKI ELEMENTS“ und „Swarovski“

Patentrechtliche Abmahnung Heeling Sports Ltd., Texas, USA durch Patent- und Rechtsanwälte Hannke Bittner & Partner aus Regensburg sowie die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen in Augsburg wegen Verkaufsangebot bei eBay (April 2010)

[zurück]

Markenrecht
Virabell Schuster
Rechtsanwältin
Telefon: 02154-60 59 04
RAinSchuster@kanzlei-schuster.de
  • Besuchen Sie mein Profil bei twitter
  • Besuchen Sie mein Profil bei XING
  • Besuchen Sie mein Profil auf facebook
  • RSS-Feed abonnieren
Bewertung bei anwalt.de:
Bewertungen auf www.anwalt.de