Abofallen im internet (Kostenfallen)

Bei den sogenannten Abofallen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen (zum Beispiel Routenplaner, Kochrezepte, Gedichte, Ahnenforschung, PC-Programme usw.), die über Internetportale zum Download angeboten werden. Sie sind nach dem Verständnis des Durchschnittsverbrauchers kostenlos.

Tatsächlich sind die Angebote kostenpflichtig. Die Kostenpflicht ergibt sich zumeist aus Hinweisen und/oder aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Hinweise werden häufig übersehen und die Kostenpflicht dem gemäß nicht erkannt.

Üblicherweise verhält es sich so, das der Nutzer sich zunächst auf der Internetseite anmelden muß, bevor er die angebotene Leistung erhält. Zunächst muß der Nutzer seine persönlichen Daten eingeben und am Ende der Seite „Jetzt anmelden“ klicken. Der Button „Jetzt anmelden“ ist gewöhnlich mit einem Sternchen versehen. Der dazu gehörende Hinweis befindet sich häufig rechts oben neben der Eingabemaske. Dort steht zum Beispiel geschrieben:

* Vertragsinformationen

Durch Drücken des Buttons “Jetzt anmelden” entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre. Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich!

Durch das Anklicken des Anmeldebuttons kommt nach Vorstellung der Webseitenbetreiber ein kostenpflichtiger  Zweijahresvertrag zustande. Diese „versteckte“ Kostenpflicht und die zweijährige Bindung wird dann umschrieben mit dem Begriff Abo-Falle.

Als nächstes erhält der Nutzer eine Email des Diensteanbieters nebst Aktivierungslink und allgemeiner Geschäftsbedingungen. Nach Klicken des Aktivierungslinks und nach Ablauf von zwei Wochen erhält der Nutzer eine zweite Email, nämlich eine Art Vertragsbestätigung und eine Zahlungsaufforderung. In dieser ersten Zahlungsaufforderung wird sinngemäß mitgeteilt, dass nun die Widerrufsfrist abgelaufen sei und man sich freue, dass das Angebot Zuspruch gefunden habe und so weiter. Es folgen weitere Zahlungsaufforderungen, zunächst vom Diensteanbieter selbst, später von einem Inkassobüro und zu guter Letzt von einem Rechtsanwalt.

Allgemeine Hinweise zur Vorgehensweise:

  • Haben Sie sich auf einer derartigen Seite angemeldet und eine Zahlungsaufforderung oder Rechnung erhalten, sollten Sie diese nicht ohne vorherige Prüfung bezahlen. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist.
  • In jedem Fall sollte der (vermeintlich) abgeschlossene Vertrag widerrufen werden und zwar auch dann, wenn die Widerrufsfrist angeblich oder womöglich abgelaufen ist.
  • Je nach Konstellation kommt auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum in Betracht. Dies ist jedoch eine Frage des Einzelfalls. Nicht jede kostenpflichtige Dienstleistung im Internet ist eine Abofalle oder eine Abzockmasche.
  • Es sollte auch der vermeintlich abgeschlossene Vertrag fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt werden.
  • Widersprechen Sie gegenüber dem Webseitenbetreiber der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an die SCHUFA.
  • All diese Erklärungen sollten dem Diensteanbieter/ Webseitenbetreiber idealerweise per Einwurf-Einschreiben zugestellt werden. Die Erklärungen sollten unverzüglich abgegeben werden.
  • Wenn eine Rechtsschutzversicherung (Vertragsrechtschutz) besteht, übernehmen die Versicherungen regelmäßig die Kosten für eine anwaltliche Vertretung. Es empfiehlt sich dann aber, die Vorgehensweise zuerst mit Ihrem Anwalt abzusprechen, insbesondere wenn ein Selbstbehalt besteht.

Wichtiger Hinweis: Es kann zu diesem Thema am Telefon keine kostenlose Auskunft oder kostenlose Beratung durchgeführt werden. Auch eine kostenlose Einschätzung der Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Vertretung kann nicht erteilt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wenn Sie zu diesem Thema eine Meinung haben oder Ihre Erfahrungen anderen Betroffenen mitteilen möchten, dann besuchen Sie den BLOG und hinterlassen dort einen Kommentar.

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Beiträge zu anderen Kostenfallen (z. B. Branchenbucheinträge, kostenloses Webdesign) finden Sie [Hier].  Beiträge zum Thema Verbraucherschutz (z. B. Gewinnspielabzocke, Telefonrechnungen) finden Sie [Hier].

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Abofallen
Virabell Schuster
Rechtsanwältin
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