Abmahnung wegen irreführender Werbung im Goldankauf und Goldverkauf vermeiden!

Europa pleite, die USA am Abgrund, die chinesische Blase steht kurz vor dem Platzen! So oder so ähnlich könnte man die derzeitige Weltwirtschaftssituation beschreiben. Schrottimmobilien, Bankenpleiten, Versicherungen sind auch nicht mehr vertauenswürdig!

Worin soll man also sein schwer verdientes Geld noch investieren? Metalle sind im Kommen, noch besser bieten sich für den Verbraucher wohl Edelmetalle an. Kostete ein Krügerrand die Unze im Jahr 2005 noch rund 350,00 EUR, muß heute dafür rund 1.200,00 EUR bezahlt werden. Der Goldpreis hat sich seit dem Jahr 2008 verdoppelt und seit dem Jahr 2005 verdreifacht. Eine Rendite, die kein anderer bietet. Verzehnfacht hat sich dagegen die Anzahl der Goldan- und Verkäufer. Um hier die Konkurrenz am Markt zu verdrängen, wird schon mal in der Branche zu unlauteren Werbemethoden gegriffen. Mit vollmundigen Werbeslogans wie zum Beispiel

„Bringen Sie uns Ihr Gold, wir zahlen was Sie wollen“ oder

„Höchstpreise für Ihr Gold bei Nr.1 in Düsseldorf“ oder

Wir zahlen Ihnen bis zu 24,00 EUR je Gramm Gold“

lockt der Goldankäufer die Laufkundschaft in sein Ladenlokal. Nicht alles ist erlaubt. Aber manche Aussagen muß der Konkurrent hinnehmen. So zum Beispiel die Aussage „Wir zahlen Ihnen bis zu 24,00 EUR je Gramm Gold“. Dies hatte das LG Kiel mit Urteil vom 28.07.2010, Az 14 O 32/10, entschieden. In dem Rechtsstreit gerieten ein Pfandleiher und ein Goldankäufer aneinander. Der Pfandleiher warb am 06.12.2009 in einer Wochenzeitschrift mit der Aussage: „ Wir zahlen Ihnen bis zu Euro 24,00 je Gramm Gold“. Der Goldankäufer rügte ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung (PAng), hielt diese Werbung zudem für irreführend und mahnte den Pfandleiher ab. Dieser konnte seine Empörung nicht im Zaum halten und verklagte den Goldankäufer sinngemäß auf Feststellung, dass seine Werbung zulässig sei. Die Klage hatte Erfolg. Denn es lag kein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung (PAngV) vor. Der Pfandleiher musste die Preisangabeverordnung nicht beachten, weil er nicht Ware verkaufte, sondern Ware ankaufte und dies zudem nicht zu einem festen Preis (kein konkretes Angebot). Die Werbung war auch nicht irreführend im Sinne einer Täuschung über den Preis. Hierzu führte das Gericht aus:

„Dem durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher ist aber zur Überzeugung der Kammer bekannt, dass sich der Wert des Goldes und dementsprechend auch der hierfür zu zahlende Preis maßgeblich nach dem Reinheitsgehalt richtet. Dies gehört zum Allgemeinwissen. Damit ist für ihn aber auch hinreichend deutlich, dass der in der Werbeanzeige genannte Preis von „bis zu 24 €“ nicht für jede Art von angebotenem Gold, etwa auch für eine niedrigere Legierung, gezahlt werden wird, sondern nur für solche der höchsten Reinheitsstufe“.

In Kiel ist die Angelegenheit für den Pfandleiher also gut ausgegangen. Ich meine, man hätte das auch anders entscheiden könnten. Oder wie hätten Sie die Werbung ausgelegt? Hinterlassen Sie einfach Ihre Meinung hier im BLOG.

Und wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese Abmahnung hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

4 Kommentare:

Ich investiere mein Geld in einen rechtssicheren Internetauftritt und in ein tolles Webdesign. So vermeide ich Abmahnungen und spare Geld. Und die Nutzer besuchen meine Seite. Oder noch besser: ich investiere in ein Jurastudium und werd Rechtsanwalt, am besten Abmahnanwalt (nicht böse sein … und bitte veröffentlichen!)

Vielen Dank für diese guten Tipps für die Erstellung von Werbetexten, bzw. Schlagzeilen. Sie haben Recht, mache Werbund ist leider sehr irre führend.

Ich hätte überhaupt kein Problem mit der beanstandeten Aussage, die hier Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens wurde. Allerdings habe ich ein Problem mit der Kleingeistigkeit mancher Mitbürger, die meinen wegen jeder Kleinigkeit gleich einen Rechtsstreit vom Zaun brechen wollen. Warum hat sich der gute Ankäufer nicht einfach mit dem Pfandleiher in Verbindung gesetzt, um in Erfahrung zu bringen, wie er seine Aussage meint, was er damit bezwecken will, etc. – also einfach normal miteinander reden. Der ewige Konkurrenzkampf und das Abgezocke aller Beteiligten durch Abmahnkriege ist so unnötig…

Daniel C´s Kerbe würde ich auch noch gern vergrößern – vor lauter juristischen Fallstricken, Verordnungen, Gesetzen und Vorgaben kommt man heute als “normaler” Mensch oder Unternehmer überhaupt nicht mehr zum Zug. Bis man auch nur ein Unternehmen “weitgehend rechtssicher” gegründet und am Start hat, geschweige denn ein Produkt angeboten hat, sind Monate vergangen, Zig-Tausende Beraterkosten und Gebühren versenkt, und dann kommt immer noch irgend ein juristisch spitzfindiger Mitbürger, Anwalt oder Beamte daher und zerrt aus irgend einer “Vorschrift” noch das Letzte an Irrelevanz, um dich möglichst effektiv daran zu hindern, dem weltweit dringend benötigten Wirtschaftswachstum auf die Beine zu helfen. Ich habe den Eindruck, es gibt heute weit mehr “Verhinderer” als Ermöglicher. So wird mehr Energie in Zerstörung als Aufbau investiert. Und die ganze aufgeblasene Juristerei, diese Kritik sei in allen Ehren erlaubt, spielt da leider eine zunehmend destruktive Rolle…