Abmahnung Eco Medizintechnik durch IT-Recht-Kanzlei München

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Eco Medizintechnik Limited aus Lauf vor. Die Firma Eco Medizintechnik Limited wird vertreten durch die IT-Recht-Kanzlei München.

In der Abmahnung lässt die Firma Eco Medizintechnik Limited durch die IT-Recht-Kanzlei München

das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Akkus, Akkuladegeräte und Ultraschallreinigungsgeräte.

In der Abmahnung wird u.a. gerügt:

  • Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die Aufbürdung von Rücksendekosten (40,00 EUR-Klausel)
  • Fehlender Hinweis über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • Fehlender Hinweis über das Zustandekommen des Vertrages
  • Fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes
  • Fehlender Hinweis auf die technischen Mittel, mit denen Eingabefehler durch den Käufer vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden können

Mit der Abmahnung der IT-Recht-Kanzlei München wird zur Unterlassung und zur Kostenerstattung aufgefordert. Der Abmahnung ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung als Muster beigefügt. Diese Erklärung sieht u. a. im Falle eines Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR vor. Des weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für die abgemahnten Verstöße setzt die IT-Recht-Kanzlei München

einen Gegenstandswert in Höhe von 25.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 911,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Allgemeiner Hinweis: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.


Einstweilige Verfügung Eco Medizintechnik durch IT-Recht-Kanzlei München

Geschrieben von Virabell Schuster am 02. November 2011

Es liegt eine einstweilige Verfügung der Firma Eco Medizintechnik Limited aus Lauf vor. Die Firma Eco Medizintechnik Limited wird in dem einstweiligen Verfügungsverfahren vertreten durch die IT-Recht-Kanzlei München.

Das Landgericht München I hat die einstweilige Verfügung erlassen. Gegenstand der einstweiligen Verfügung sind wettbewerbsrechtliche Verstöße, die zuvor von der IT-Recht-Kanzlei München

im Auftrag der Firma Eco Medizintechnik Limited abgemahnt worden sind. Bezüglich der Abmahnung lesen Sie bitte die obigen Ausführungen. Das Landgericht München I hat die einstweilige Verfügung wie beantragt erlassen und den Streitwert auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

Zu der Frage, wie verhalte ich mich richtig nach Zugang einer einstweiligen Verfügung, lesen Sie bitte hier weiter.

Wenn Sie auch eine einstweilige Verfügung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert