Abmahnung Rechtsanwalt Stephan Krüger für Lisa Wolfram wegen Bild bei eBay

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Lisa Wolfram (Adresse nicht angegeben) vor.  Die Frau Lisa Wolfram wird anwaltlich vertreten durch den Rechtsanwalt Stephan Krüger aus Leipzig.

In der Abmahnung lässt Frau Lisa Wolfram durch Rechtsanwalt Stephan Krüger vorwerfen, im Internetauktionshaus eBay im März 2011 ein Produkt zum Kauf angeboten und dabei ein Foto verwendet zu haben, welches ausschließlich der Frau Lisa Wolfram gehört.

In der Abmahnung von Rechtsanwalt Stephan Krüger wird im Auftrag der Frau Lisa Wolfram zur Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert und zwar wie folgt:

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Stephan Krüger auf,  die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzureichen.

Des Weiteren fordern Rechtsanwalt Stephan Krüger den Abgemahnten auf, einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.016,74 EUR zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich zusammen wie folgt:

  150,00 EUR (angeblich übliche Lizenzgebühr)

+ 75,00 EUR (50 % Zuschlag für die Nutzung für Verkaufsangebot im Internet)

+ 150,00 EUR (100 % Zuschlag für den fehlenden Bildquellennachweis)

+ 20,00 EUR (pauschaler Auslagenersatz anstelle konkret berechneter Rechercheaufwendungen)

+ 75,00 EUR (19 % Umsatzsteuer)

+ 546,49 EUR Anwaltskosten (Gegenstandswert 5.470,05 EUR nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer).

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht vor, dass sich der Abgemahnte verpflichten solle, diese Beträge zu bezahlen. Weiter soll sich der Abgemahnte durch Unterzeichnen der Erklärung unwiderrufliche verpflichten, „es zur Vermeidung einer für jeden neuen Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR […] zu unterlassen, das Foto, das Gegenstand des Einschreibens des Rechtsanwalts Stephan Krüger […] zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder durch Dritte vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere damit im Internet bei ebay zu werben, und/oder das Foto der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist, und/oder sonstwie inhaltsgleich damit zu werben oder es werblich zu nutzen.“

Hinweis: Es konnte im vorliegenden Fall nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unverändert bei dem Rechtsanwalt Stephan Krüger einzureichen, da die Unterlassungserklärung nach hier vertretener Ansicht zu weit gefasst.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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