Ein Neufahrzeug ist dann als Montagsauto zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht des Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln (schlechte Verarbeitung) beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und das auch künftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln […]