dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH: Achtung Kostenpflichtige Branchenbucheintrag

(1) Aktuell verschickt die Firma dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH mit Sitz in Nürnberg Formulare zum kostenpflichtigen Eintrag in ein regionales Branchenbuch im Internet. Das Eintragungsformular enthält ein Anschreiben, in welchem der Empfänger aufgefordert wird, die Richtigkeit und Vollständigkeit der im separat beigefügten Formular voreingetragenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Es folgt der Satz: „Ihr Basiseintrag sowie dessen Aktualisierung sind kostenlos“. Weiter heißt es: „Auf dem beiliegenden Formular finden Sie Ihre aktuell gespeicherten Daten“.

 

Wichtiger Hinweis:

Durch das Unterzeichnen des beigefügten Formulars kommt nach Vorstellung des Branchenbuchbetreibers ein kostenpflichtiger zweijähriger Vertrag zustande. Die Kosten pro Vertragsjahr belaufen sich laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 1.548,00 EUR netto. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

Rechtliche Hinweise:

Wenn Sie das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, dann bezahlen Sie diese nicht vorschnell sondern lassen Sie prüfen, ob im konkreten Fall ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie zur Abwehr dieser Forderung anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar. Rufen Sie an (02154/605904). Durch dieses erste Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.


Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH verschickt Rechnungen über Branchenbucheintrag

Geschrieben von Virabell Schuster am 15. November 2013

UpDate (2): In obiger Angelegenheit erhalten nunmehr Betroffene die ersten Rechnungen aufgrund der von ihnen angeblich unterschriebenen Formulare zwecks Eintrag in eine Online Branchenbuch. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 1.842,12 EUR brutto für das erste Vertragsjahr. Wer das von der Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH erhaltene Formular ausgefüllt und zurückgeschickt hat und erst durch Erhalt einer Rechnung erkennt, einen (angeblich) kostenpflichtigen Vertrag über einen zweijährigen Eintrag in einem Online Branchenbuch abgeschlossen zu haben, obgleich dies nicht gewünscht war, sollte wie folgt vorgehen:

  • Forderung widersprechen
  • Vertrag kündigen, auch fristlos
  • Abgegebene Erklärung anfechten (Angabe von Gründen nicht erforderlich)
  • Weitergabe der personenbezogenen Daten an die SCHUFA widersprechen

Diese Erklärungen sollten unverzüglich abgegeben werden. Ein Widerruf der abgegebenen Erklärung ist nicht möglich, da ein Widerrufsrecht nur einem Verbraucher zusteht. In Zweifelsfällen können Sie die Kanzlei beauftragen. Die Vertretung erfolgt bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar.

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