(1) Aus gegebenem Anlass wird informiert über eine Rechnung bzw. Anschreiben der Industrie und Gewerbe Verwaltung – Behörden und Kammerunabhängige Firmenveröffentlichungen – IGV. In dem Anschreiben werden Firmen, die sich gerade im Handelsregister eintragen ließen, aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 558,35 EUR brutto auf ein Konto zu überweisen. In Rechnung gestellt wird die Veröffentlichung des Handelsregistertextes und eine Verwaltungspauschale nebst Mehrwertsteuer.
Das Schreiben hat folgenden Inhalt (inklusive Rechtschreibfehler):
„Sehr geehrte Damen und Herren, die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden unter anderem im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wir bieten Ihnen an, Ihren Datensatz und den Handelsregistertext in die Datenbank von Gewerbeinfi.net aufzunehmen Desweiteren wird nach Annahme dieser Offerte, Ihr Handelsregistertext und Ihre Firmendaten auf unserer Plattform veröffentlicht. Im Falle der Eintragung sind die benötigten Daten, sowie Preise aus der Tabelle und unseren AGB zu entnehmen. [….] Eine Zahlungsverbindlichkeit besteht nicht, da wir gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Der Betrag ist voll fakultativ auf unser Konto zu entrichten. Wenn keine Annahme oder Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor Ihre Daten nicht zu Veröffentlichen und zu löschen. Rückfragen bitte nur schriftlich.“
Wichtiger Hinweis: Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch!
Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben der IGV keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Sollte eine betroffene Firma den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den Betrag zurückzufordern. Sollte Sie hierfür anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie gerne mit der Anwaltskanzlei Schuster unter der Telefonnummer 02154/605904 Kontakt aufnehmen. Hierdurch entstehen noch keine Kosten.
Rechnung GWZ Zentralregister über die Aufnahme von Unternehmensdaten in ein Register
Geschrieben von Virabell Schuster am 31. Januar 2014
UpDate (2): Ein ähnliches Schreiben bzw. Rechnung wie das oben zitierte Schreiben verschickt auch das GWZ Zentralregister, Berlin. In Rechnung gestellt wird dort ein Betrag in Höhe von 619,40 EUR brutto für den Eintrag und die Veröffentlichung in der GWZ Zentralregister Datenbank sowie Eintragungskosten und Mehrwertsteuer. Auch hier ist zu beachten, dass kein Anspruch auf Zahlung besteht. Betroffene sollten daher die Rechnung ignorieren und nichts bezahlen.
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