Abmahnung Scarpe Vita GmbH durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

(1) Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Scarpe Vita GmbH aus Düsseldorf. Die Firma Scape Vita GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss. Gerügt wird der Verkauf von Sneaker unter der Bezeichnung „Chucks“, obgleich es sich bei den Schuhen nicht um solche der Marke „Chucks“ handelt. Es geht um einen lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz. In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!


Einstweilige Verfügung der Scape Vita GmbH durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Geschrieben von Virabell Schuster am 21. Mai 2018

(2) Anlässlich eines wettbewerbrechtlichen Abmahnverfahrens der Firma Scarpe Vita GmbH hat diese nun gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf erwirkt. In dem Verfahren hat sich die Scarpe Vita GmbH erneut durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten lassen. Es muß nochmals dringend empfohlen werden, wettbewerbsrechtliche Abmahnung ernst zu nehmen. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung erhöhen sich die Kosten erheblich. Sofern die Einstweilige Verfügung zu Recht erlassen wurde, sollte eine Verteidigung darauf gerichtet sein, den künftigen Schaden zu begrenzen. Sollten Sie ebenfalls eine einstweilige Verfügung erhalten haben, können Sie gerne kurzfristig hier in der Kanzlei für eine Ersteinschätzung anrufen. Hierdurch entstehen noch keine Anwaltskosten.

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