Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstöße

Abmahnung Wettbewerbsrecht(1) Hier finden Sie Informationen über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Verbands sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin. Der Verband sozialer Wettbewerb e. V. mahnt Gewerbetreibende wegen verschiedener wettbewerbsrechtlicher Verstöße ab. Betroffen sind verschiedene Marktsegmente. In den Abmahnungen werden meistens fehlende oder unrichtige Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, allerdings auch fehlende Informationspflichten in Printmedien gerügt. In den Abmahnungen des Verbands sozialer Wettbewerb e. V. fordert dieser zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung der für die Abmahnung entstandenen Kosten auf.

Allgemeiner Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Verbänden oder Wettbewerbszentralen haben den Vorteil, dass die hierfür entstandenen Kosten im Vergleich zu anwaltlichen Abmahnungen erheblich niedriger sind. Ungeachtet dessen sollten auch diese Abmahnungen stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten sind dann um ein Vielfaches höher als die in der Abmahnung verlangte Kostenpauschale. Sofern die Verstöße berechtigt sind, reichen Sie die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann bei dem abmahnenden Verein ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls droht die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf.


Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb wegen Verstoß gegen die Preisangabeverordnung

Geschrieben von Virabell Schuster am 02. Juni 2018

(2) Nach wie vor mahnt der Verband sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin Gewerbetreibende wegen unterschiedlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Aktuell hat hier ein Betroffener eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen die Preisangabeverordnung vorgelegt. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Aufwendungspauschale. Nach wie vor muß empfohlen werden, diese Abmahnungen ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren. Im Zweifel sollte jedoch die Unterlassungserklärung angepasst werden. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne unter der Nummer 02154/605904.

 

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