AutoRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster Sun, 09 Aug 2020 10:27:21 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png AutoRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. – Forderungen von Vertragsstrafen https://www.kanzlei-schuster.de/2020/08/verband-bayerischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-e-v-forderungen-von-vertragsstrafen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2020/08/verband-bayerischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-e-v-forderungen-von-vertragsstrafen/#respond Sun, 09 Aug 2020 10:27:19 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10513 Regelmäßig melden sich hier Betroffene, die ein Schreiben des Verbands Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten haben und darin aufgefordert werden, eine Vertragsstrafen im oft fünfstelligen Bereich zu bezahlen. Hintergrund dieser Forderungen ist, dass die Betroffenen in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen […]

Der Beitrag Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. – Forderungen von Vertragsstrafen erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>

Regelmäßig melden sich hier Betroffene, die ein Schreiben des Verbands Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten haben und darin aufgefordert werden, eine Vertragsstrafen im oft fünfstelligen Bereich zu bezahlen. Hintergrund dieser Forderungen ist, dass die Betroffenen in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. geht nämlich hartnäckig gegen Verbraucher vor, die im größeren Umfang Kraftfahrzeuge privat über Portale wie eBay-Kleinanzeigen oder mobile.de zum Kauf anbieten. Der Vorwurf ist, dass diese Tätigkeit aufgrund des Umfangs tatsächlich gewerblich ist. Lesen Sie hierzu auch diesen Beitrag. In einem solchen Fall ist der Anbieter jedoch verpflichtet, bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Wird dies unterlassen, kann der Mitbewerber oder ein entsprechender Interessenverband die Einhaltung dieser Vorgaben durchsetzen. Dies geschieht durch die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wer eine solche Erklärung abgibt und in der Folgezeit dagegen verstößt, muß mit der Geltendmachung einer oft hohen Vertragsstrafe rechnen.

Wichtiger Hinweis:

Sowohl der Erhalt einer Abmahnung als auch die Geltendmachung der Vertragsstrafe sollte sehr Ernst genommen werden. Bei der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht regelmäßig Abänderungsbedarf. Bei der Geltendmachung der Vertragsstrafe muß geprüft werden, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt und ob die Vertragsstrafe angemessen festgesetzt werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei all diesen Fragen können Sie sich an die Anwaltskanzlei Schuster wenden und die Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. In dringenden Fällen steht Ihnen Rechtsanwältin Schuster auch persönlich unter der Nummer 02154/605904 zur Verfügung. Rufen Sie gerne an. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Der Beitrag Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. – Forderungen von Vertragsstrafen erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2020/08/verband-bayerischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-e-v-forderungen-von-vertragsstrafen/feed/ 0
Keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers nach wirksamer Anfechtung des Angebots bei ebay https://www.kanzlei-schuster.de/2018/01/keine-schadensersatzpflicht-des-verkaeufers-nach-wirksamer-anfechtung-des-angebots-bei-ebay/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/01/keine-schadensersatzpflicht-des-verkaeufers-nach-wirksamer-anfechtung-des-angebots-bei-ebay/#respond Mon, 29 Jan 2018 13:19:26 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8896 UpDate (8): Nach einer Entscheidung des Amtsgericht München mit Urteil vom 09.03.2017, 274 C 21792/16, kann der Verkäufer eines Artikels bei eBay sein Angebot wegen Erklärungsirrtum anfechten, wenn er irrtümlich bei eBay anstelle der beabsichtigten Auktion einen Sofortpreisverkauf zu einem Euro aktiviert. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit eine Klage des Käufers auf […]

Der Beitrag Keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers nach wirksamer Anfechtung des Angebots bei ebay erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
UpDate (8): Nach einer Entscheidung des Amtsgericht München mit Urteil vom 09.03.2017, 274 C 21792/16, kann der Verkäufer eines Artikels bei eBay sein Angebot wegen Erklärungsirrtum anfechten, wenn er irrtümlich bei eBay anstelle der beabsichtigten Auktion einen Sofortpreisverkauf zu einem Euro aktiviert. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit eine Klage des Käufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen Kaufvertrags zurück. Im konkreten Fall war das Gericht aufgrund der vorgetragenen Tatsachen zum „Vertippen“ vom Wahrheitsgehalt der Aussagen des Verkäufers überzeugt.

Der Beitrag Keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers nach wirksamer Anfechtung des Angebots bei ebay erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2018/01/keine-schadensersatzpflicht-des-verkaeufers-nach-wirksamer-anfechtung-des-angebots-bei-ebay/feed/ 0
Anspruch eines Gebrauchtwagenkäufers auf Vorschuss für Transportkosten zum Verkäufer https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/anspruch-eines-gebrauchtwagenkaeufers-auf-vorschuss-fuer-transportkosten-zum-verkaeufer/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/anspruch-eines-gebrauchtwagenkaeufers-auf-vorschuss-fuer-transportkosten-zum-verkaeufer/#respond Mon, 31 Jul 2017 13:23:46 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8512 Autokäufe sind regelmäßig mit Problemen verbunden, denn nicht selten treten nach dem Kauf des PKW Mängel auf. Sofern der Autohändler seinen Geschäftssitz in unmittelbarer Nähe des Wohnorts des Käufers hat, gibt es zumindest keine logistischen Probleme. Doch wie verhält es sich, wenn der Verkäufer seinen Geschäftssitz am anderen Ende von Deutschland hat. Wer trägt hier […]

Der Beitrag Anspruch eines Gebrauchtwagenkäufers auf Vorschuss für Transportkosten zum Verkäufer erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Autokäufe sind regelmäßig mit Problemen verbunden, denn nicht selten treten nach dem Kauf des PKW Mängel auf. Sofern der Autohändler seinen Geschäftssitz in unmittelbarer Nähe des Wohnorts des Käufers hat, gibt es zumindest keine logistischen Probleme. Doch wie verhält es sich, wenn der Verkäufer seinen Geschäftssitz am anderen Ende von Deutschland hat. Wer trägt hier die Kosten für den Transport des zum Beispiel nicht fahrbereiten PKW zum Autohändler.

Mit dieser Frage musste sich der BGH mit Urteil vom 19.07.2017, VIII ZR 278/16, befassen. Ein Käufer aus Schleswig Holstein kaufte bei einem Autohändler in Berlin einen gebrauchten PKW. Kurze Zeit nach Übergabe erlitt dieser angeblich einen Motorschaden. Der Käufer verlangte die Behebung des Schadens. Der Verkäufer bot die Behebung am Geschäftssitz in Berlin an. Der Käufer verlangte einen Vorschuss für die Transportkosten oder die Abholung des PKW. Nachdem der Verkäufer sich nicht mehr meldete, ließ der Käufer den PKW reparieren und klagte auf Erstattung der Reparatur-, Transport- und Reisekosten.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB verpflichtet ist, einem Käufer durch Zahlung eines von diesem angeforderten Vorschusses den Transport der mangelbehafteten Kaufsache zum Ort der Nacherfüllung zu ermöglichen. Allerdings muss ein taugliches Nacherfüllungsverlangen die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen am rechten Ort, nämlich dem Erfüllungsort der Nacherfüllung, zur Verfügung zu stellen. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung befindet sich, solange die Parteien nicht Abweichendes vereinbaren oder besondere Umstände vorliegen, am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners. Jedoch hat der Verkäufer nach die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Hierbei handelt es sich um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, welche die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll.

Der Beitrag Anspruch eines Gebrauchtwagenkäufers auf Vorschuss für Transportkosten zum Verkäufer erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/anspruch-eines-gebrauchtwagenkaeufers-auf-vorschuss-fuer-transportkosten-zum-verkaeufer/feed/ 0
Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV https://www.kanzlei-schuster.de/2017/01/abmahnung-der-deutschen-umwelthilfe-duh-wegen-verstoss-gegen-%c2%a7-5-pkw-envkv/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/01/abmahnung-der-deutschen-umwelthilfe-duh-wegen-verstoss-gegen-%c2%a7-5-pkw-envkv/#respond Sun, 29 Jan 2017 13:49:44 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8196 Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe. Betroffen ist das Marktsegment PKW. Gerügt wird ein Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV beim Angebot eines PKW im Internet. Konkret sollen in den Angeboten die notwendigen Angaben zu den CO2-Emissionen fehlen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Konventionalstrafe.   Wichtiger […]

Der Beitrag Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe. Betroffen ist das Marktsegment PKW. Gerügt wird ein Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV beim Angebot eines PKW im Internet. Konkret sollen in den Angeboten die notwendigen Angaben zu den CO2-Emissionen fehlen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Konventionalstrafe.

 

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig und die Abmahnung nicht rechtsmißbräuchlich ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Der Beitrag Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2017/01/abmahnung-der-deutschen-umwelthilfe-duh-wegen-verstoss-gegen-%c2%a7-5-pkw-envkv/feed/ 0
Zur Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler Fahndungsausschreibung https://www.kanzlei-schuster.de/2017/01/zur-mangelhaftigkeit-eines-gebrauchtwagens-bei-internationaler-fahndungsausschreibung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/01/zur-mangelhaftigkeit-eines-gebrauchtwagens-bei-internationaler-fahndungsausschreibung/#respond Sun, 22 Jan 2017 13:32:03 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8180 Der Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug ist nicht nur bei einem technischen Mangel möglich, sondern auch bei rechtlichen Problemen. So hat der BGH mit Urteil vom 18. Januar 2017, VIII ZR 234/15, entschieden, das die Ausschreibung eines Gebrauchtwagens im Schengener Informationssystem (SIS) einen Rechtsmangel darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Es ging um […]

Der Beitrag Zur Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler Fahndungsausschreibung erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Der Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug ist nicht nur bei einem technischen Mangel möglich, sondern auch bei rechtlichen Problemen. So hat der BGH mit Urteil vom 18. Januar 2017, VIII ZR 234/15, entschieden, das die Ausschreibung eines Gebrauchtwagens im Schengener Informationssystem (SIS) einen Rechtsmangel darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Es ging um folgenden Sachverhalt:

Der Kläger kaufte vom Beklagten einen gebrauchten Oldtimer Rolls Royce Corniche Cabrio zum Preis von 29.000 €. Beim Versuch des Klägers, das Fahrzeug anzumelden, wurde es jedoch polizeilich sichergestellt, weil es im Schengener Informationssystem (SIS) von den französischen Behörden als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Nachdem im Zuge der Ermittlungen die Vermutung aufkam, der ehemalige französische Eigentümer könnte den Diebstahl des Fahrzeugs zum Zwecke des Versicherungsbetrugs nur vorgetäuscht haben, wurde das Fahrzeug Ende 2013 von der Polizei freigegeben und vom Kläger zugelassen. Bereits kurz darauf wurden die Ermittlungen allerdings wieder aufgenommen. Aufgrund der unverändert fortdauernden SIS-Ausschreibung erklärte der Kläger schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte Rückzahlung des Kaufpreises. Der BGH bestätigte den Rücktritt. Nicht nur die behördliche Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs, sondern bereits dessen Eintragung in die Fahndungsliste aufgrund einer SIS-Ausschreibung sei als Rechtsmangel anzusehen. Denn eine solche Eintragung ist für den Käufer mit der konkreten, im gesamten Schengen-Raum bestehenden Gefahr verbunden, dass bei der Zulassung des Fahrzeugs oder einer Halteränderung oder einer polizeilichen Kontrolle die Eintragung festgestellt und ihm das Fahrzeug daraufhin auf unbestimmte Zeit entzogen wird. Weiterhin ist auch die (Weiter-)Verkäuflichkeit eines Pkw durch die Fahndungseintragung stark beeinträchtigt; denn der Kläger wäre redlicherweise gehalten, einen potentiellen Käufer über die SIS-Eintragung aufzuklären.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 006/2017 vom 18.01.2017

Der Beitrag Zur Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler Fahndungsausschreibung erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2017/01/zur-mangelhaftigkeit-eines-gebrauchtwagens-bei-internationaler-fahndungsausschreibung/feed/ 0
Rücktritt vom Kaufvertrag über einen mit manipulierter Software ausgestatteten PKW https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/ruecktritt-vom-kaufvertrag-ueber-einen-mit-manipulierter-software-ausgestatteten-pkw/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/ruecktritt-vom-kaufvertrag-ueber-einen-mit-manipulierter-software-ausgestatteten-pkw/#respond Sat, 19 Nov 2016 12:06:39 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8052 Das Landgericht Krefeld hat mit Urteil vom 14.09.2016, 2 O 72/16 und 2 O 83/16 zwei Klagen auf ein Rücktrittsverlangen von Käufern über einen PKW mit manipulierter Software stattgegeben. Im hier beschriebenen Fall geht es um einen Audi A 6 mit einem Dieselmotor des Typs EA 189, welcher bei einem Audivertragshändler im Februar 2014 gekauft […]

Der Beitrag Rücktritt vom Kaufvertrag über einen mit manipulierter Software ausgestatteten PKW erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Das Landgericht Krefeld hat mit Urteil vom 14.09.2016, 2 O 72/16 und 2 O 83/16 zwei Klagen auf ein Rücktrittsverlangen von Käufern über einen PKW mit manipulierter Software stattgegeben. Im hier beschriebenen Fall geht es um einen Audi A 6 mit einem Dieselmotor des Typs EA 189, welcher bei einem Audivertragshändler im Februar 2014 gekauft wurde. Der Audi A 6 war mit der so genannten Schummel-Software ausgestattet. Durch diese war es möglich, dass das Fahrzeug die nach der Euro-5-Abgasnorm vergebenen NOx-Grenzwerte einhält. Nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals verlangte der Käufer im Januar 2016 Nacherfüllung. Die Vertragshändlerin erklärte sich grundsätzlich dazu bereit, den Mangel zu beheben. Das dazu benötigte Software-Update stand jedoch erst im Mai 2016 zur Verfügung, so dass die Nacherfüllungsfrist ablief. Der Käufer erklärte daraufhin im März 2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte Rückzahlung des Kaufpreises.Die Klage hatte Erfolg.

Nach Ansicht des Landgerichts sei der Audi A6 mangelhaft gewesen, da das Fahrzeug nicht die Euro-5-Abgasnorm erfüllt habe. Der Käufer habe bei seiner Kaufentscheidung davon ausgehen dürfen, dass der erworbene Pkw die für ihn geltenden Abgasvorschriften einhalte und die dazugehörigen Emissionswerte korrekt ermittelt worden seien.

Eine Nacherfüllung sei gemäß § 440 BGB entbehrlich gewesen, weil die begründete Befürchtung bestanden habe, dass das Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde. Es sei zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht auszuschließen gewesen, dass die Beseitigung der manipulierten Software negative Auswirkungen auf die übrigen Emissionswerte, den Kraftstoffverbrauch und die Motorleistung haben würde.

Der Mangel war auch nicht unerheblich. Zwar sei von einer Unerheblichkeit auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand weniger als 5 % des Kaufpreises betrage. Dies sei hier der Fall gewesen. Die Mangelbeseitigungskosten haben lediglich 0,25 % des Kaufpreises betragen. Dennoch habe ein erheblicher Mangel vorgelegen. Denn zum Zeitpunkt des Rücktritts sei trotz des damals angekündigten Software-Updates ein erheblicher und berechtigter Mangelverdacht verblieben und damals noch nicht absehbar gewesen, wann der Pkw des Klägers nachgebessert werden würde.

Der Beitrag Rücktritt vom Kaufvertrag über einen mit manipulierter Software ausgestatteten PKW erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/ruecktritt-vom-kaufvertrag-ueber-einen-mit-manipulierter-software-ausgestatteten-pkw/feed/ 0
Kaufpreiszahlung kann verweigert werden bei Lieferung eines PKW mit geringfügigem Lackschaden https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/kaufpreiszahlung-kann-verweigert-werden-bei-lieferung-eines-pkw-mit-geringfuegigem-lackschaden/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/kaufpreiszahlung-kann-verweigert-werden-bei-lieferung-eines-pkw-mit-geringfuegigem-lackschaden/#respond Sun, 13 Nov 2016 13:49:55 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7999 Ein Käufer hatte von einem Kraftfahrzeughändler ein Neufahrzeug der Marke Fiat gekauft. Bei der Auslieferung hatte der PKW einen leichten Lackschaden an der Fahrertür. Der Käufer verweigerte die Kaufpreiszahlung. Der Verkäufer berief sich darauf, dass es sich um eine Bagatelle handele. Schließlich holte der Händler das Fahrzeug ab und ließ es reparieren. Er verklagte sodann […]

Der Beitrag Kaufpreiszahlung kann verweigert werden bei Lieferung eines PKW mit geringfügigem Lackschaden erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Ein Käufer hatte von einem Kraftfahrzeughändler ein Neufahrzeug der Marke Fiat gekauft. Bei der Auslieferung hatte der PKW einen leichten Lackschaden an der Fahrertür. Der Käufer verweigerte die Kaufpreiszahlung. Der Verkäufer berief sich darauf, dass es sich um eine Bagatelle handele. Schließlich holte der Händler das Fahrzeug ab und ließ es reparieren. Er verklagte sodann den Käufer auf Erstattung der zusätzlichen Transportkosten, Standgeld und Zinsen auf den Kaufpreis.

Der BGH wies die Klage mit Urteil vom 26.10.2016, VIII ZR 211/15, ab. Der Käufer müsse auch bei geringfügigen (behebbaren) Mängeln – wie dem hier vorliegenden Lackschaden – grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor der Mangel beseitigt ist. Nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Hieraus folgt das Recht des Käufers, vom Verkäufer die Beseitigung von Mängeln der Sache zu verlangen und bis dahin die Zahlung des (gesamten) Kaufpreises und die Abnahme des Fahrzeugs nach zu verweigern. Zwar können der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts bei besonderen Umständen des Einzelfalls Schranken gesetzt sein. Derartige besondere Umstände lagen hier nicht vor. Im Gegenteil hatte die Klägerin dem Beklagten zunächst nicht einmal angeboten, selbst für eine ordnungsgemäße Behebung des Lackschadens zu sorgen und so ihrer Erfüllungspflicht als Verkäuferin nachzukommen. Sie hatte sich nämlich lediglich zu einer Übernahme der Reparaturkosten bereit erklärt. Es oblag jedoch nicht dem beklagten Käufer, einen Reparaturauftrag zu erteilen, sondern die Klägerin hatte die Reparatur im Rahmen der Erfüllung ihrer Verkäuferpflichten in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko zu veranlassen.

Der Beitrag Kaufpreiszahlung kann verweigert werden bei Lieferung eines PKW mit geringfügigem Lackschaden erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/kaufpreiszahlung-kann-verweigert-werden-bei-lieferung-eines-pkw-mit-geringfuegigem-lackschaden/feed/ 0
Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei nur sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel am PKW https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/ruecktritt-vom-kaufvertrag-auch-bei-sporadisch-auftretendem-sicherheitsrelevantem-mangel-am-pkw/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/ruecktritt-vom-kaufvertrag-auch-bei-sporadisch-auftretendem-sicherheitsrelevantem-mangel-am-pkw/#respond Sun, 13 Nov 2016 13:44:55 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7996 Ein Käufer hatte von einem Kraftfahrzeughändler einen Volvo gekauft. Kurze Zeit nach der Übergabe des Fahrzeugs bemängelte der Käufer u.a., dass das Kupplungspedal nach Betätigung am Fahrzeugboden hängengeblieben sei, so dass es in die Ausgangsposition habe zurückgezogen werden müssen. Bei einer Untersuchungsfahrt durch den Verkäufer blieb das Pedal nicht hängen. Der Verkäufer bot daher lediglich […]

Der Beitrag Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei nur sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel am PKW erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Ein Käufer hatte von einem Kraftfahrzeughändler einen Volvo gekauft. Kurze Zeit nach der Übergabe des Fahrzeugs bemängelte der Käufer u.a., dass das Kupplungspedal nach Betätigung am Fahrzeugboden hängengeblieben sei, so dass es in die Ausgangsposition habe zurückgezogen werden müssen. Bei einer Untersuchungsfahrt durch den Verkäufer blieb das Pedal nicht hängen. Der Verkäufer bot daher lediglich an, das Fahrzeug bei Auftreten des Mangels erneut vorzuführen. In den nächsten Tagen blieb das Pedal erneut mehrmals hängen. Daraufhin versuchte der Käufer erfolglos, den Verkäufer zu einer Äußerung über die Reparaturbereitschaft zu bewegen und trat daher vom Kaufvertrag zurück.

Der BGH bestätigte mit Urteil vom 26.10.2016, VIII ZR 240/15, den Rücktritt. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung war nicht erforderlich, weil es trotz des nur sporadischen Auftreten des Mangels aufgrund dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs nicht im Sinne von § 440 Satz 1 BGB zumutbar war, ein weiteres Auftreten der Mangelsymptome abzuwarten. Der Käufer hat den Anforderungen an ein hinreichendes Nacherfüllungsverlangen bereits dadurch genügt, dass er dem Verkäufer neben der Einräumung einer Untersuchungsmöglichkeit die Mangelsymptome hinreichend genau bezeichnet hatte. Der Rücktritt vom Kaufvertrag war auch nicht wegen Unerheblichkeit des Mangels ausgeschlossen. Zwar betrugen die Kosten für die Mangelbeseitigung nur 433,49 EUR. Aber solange die Ursache eines aufgetretenen Mangelsymptoms unklar ist, kann die Erheblichkeit des Mangels regelmäßig nur an der hiervon ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung gemessen werden, die vorliegend aufgrund der Gefahren für Verkehrssicherheit des Fahrzeugs jedenfalls als erheblich anzusehen war.

Der Beitrag Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei nur sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel am PKW erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/ruecktritt-vom-kaufvertrag-auch-bei-sporadisch-auftretendem-sicherheitsrelevantem-mangel-am-pkw/feed/ 0
Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Widerruf eines Katalysator-Kaufs und erfolgtem Einbau und Probefahrt https://www.kanzlei-schuster.de/2016/10/wertersatzanspruch-des-verkaeufers-nach-widerruf-eines-katalysator-kaufs-und-erfolgtem-einbau-und-probefahrt/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/10/wertersatzanspruch-des-verkaeufers-nach-widerruf-eines-katalysator-kaufs-und-erfolgtem-einbau-und-probefahrt/#respond Mon, 17 Oct 2016 14:18:09 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7976 Ein Verbraucher hatte einen Katalysater gekauft und in seinen PKW eingebaut und Probe gefahren. Dabei stellte er fest, dass der PKW nicht mehr die vorherige Leistung erbrachte. Der Käufer widerrief den Kaufvertrag. Der Verkäufer berief sich darauf, dass der Katalysator durch die Benutzung wertlos geworden war und zahlte den Kaufpreis nicht zurück. Der BGH hat […]

Der Beitrag Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Widerruf eines Katalysator-Kaufs und erfolgtem Einbau und Probefahrt erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Ein Verbraucher hatte einen Katalysater gekauft und in seinen PKW eingebaut und Probe gefahren. Dabei stellte er fest, dass der PKW nicht mehr die vorherige Leistung erbrachte. Der Käufer widerrief den Kaufvertrag. Der Verkäufer berief sich darauf, dass der Katalysator durch die Benutzung wertlos geworden war und zahlte den Kaufpreis nicht zurück.

Der BGH hat mit Urteil vom 12.10.2016, VIII ZR 55/15, hierüber wie folgt entschieden:

„Dem Verbraucher ist beim Fernabsatz vor der Ausübung seines Widerrufsrechts kein wertersatzfreier Umgang mit der Kaufsache gestattet, der nicht nur zu Verschlechterung der Ware führt, sondern auch über die Maßnahmen hinausgeht, die zum Ausgleich ihm entgangener Erkenntnismöglichkeiten im stationären Handel erforderlich sind.

Zwar entspricht es der erklärten Zielsetzung,, dass der Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften die Kaufsache vor Entscheidung über die Ausübung seines Widerrufsrechts nicht nur in Augenschein nehmen darf, sondern diese darüber hinaus auch einer Prüfung auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise unterziehen kann, ohne eine Inanspruchnahme für einen hieraus resultierenden Wertverlust befürchten zu müssen. Dies dient der Kompensation von Nachteilen aufgrund der dem Verbraucher im Fernabsatz entgehenden Prüfungs- und sonstigen Erkenntnismöglichkeiten, die im stationären Handel gegeben wären. Auch wenn der Kunde im Ladengeschäft die Ware häufig nicht auspacken, aufbauen und ausprobieren kann, stehen ihm dort doch typischerweise Musterstücke sowie Vorführ- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich einen unmittelbaren Eindruck von der Ware und ihren Eigenschaften zu verschaffen.

Jedoch ist eine Ware, die – wie vorliegend der Katalysator – bestimmungsgemäß in einen anderen Gegenstand eingebaut werden soll, für den Käufer auch im Ladengeschäft regelmäßig nicht auf ihre Funktion im Rahmen der Gesamtsache überprüfbar. [….]Die vom Kläger ergriffenen Maßnahmen gehen über die Kompensation solcher ihm entgangener Erkenntnismöglichkeiten im Ladengeschäft hinaus. Sie stellen sich vielmehr als eine – wenn auch nur vorübergehende – Ingebrauchnahme des Katalysators dar, die ihm eine im stationären Handel unter keinen Umständen eröffnete Überprüfung der konkreten Auswirkungen des erworbenen Autoteils auf die Fahrweise seines Fahrzeugs in der Praxis verschaffen sollte. Eine solche Besserstellung des Verbrauchers im Onlinehandel ist nicht beabsichtigt. Für die eingetretenen Verschlechterungen stünde dem Verkäufer deshalb ein Wertersatzanspruch gegen den Käufer zu. Aus diesen Gründen hat der Senat hat das Berufungsurteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Zwar ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger die Grenzen des ihm wertersatzfrei zuzubilligenden Prüfungsrechts überschritten hat. Jedoch fehlen bislang Feststellungen dazu, ob der Kläger bereits bei Vertragsschluss – was das Gesetz in § 357 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB aF für einen Wertersatzanspruch des Verkäufers voraussetzte – spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf die Rechtsfolge einer möglichen Wertersatzverpflichtung hingewiesen worden war.“

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 179/2016 vom 12.10.2016

Der Beitrag Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Widerruf eines Katalysator-Kaufs und erfolgtem Einbau und Probefahrt erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2016/10/wertersatzanspruch-des-verkaeufers-nach-widerruf-eines-katalysator-kaufs-und-erfolgtem-einbau-und-probefahrt/feed/ 0
Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung beim Mangel am Auto? https://www.kanzlei-schuster.de/2016/09/anspruch-auf-nachbesserung-oder-nachlieferung-beim-mangel-am-auto/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/09/anspruch-auf-nachbesserung-oder-nachlieferung-beim-mangel-am-auto/#respond Sun, 04 Sep 2016 14:57:38 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7890 Rechtsstreitigkeiten rund um das Objekt Gebrauchtwagen beschäftigen Gerichte täglich bundesweit. Dabei ist die konkrete Rechtsdurchsetzung des betroffenen Käufers mitunter nicht leicht. Nicht nur rechtlich muß viel beachtet werden. Auch die Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt und welche Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können, ist nicht immer einfach zu beantworten. Insbesondere kann es Streit geben, wenn […]

Der Beitrag Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung beim Mangel am Auto? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Rechtsstreitigkeiten rund um das Objekt Gebrauchtwagen beschäftigen Gerichte täglich bundesweit. Dabei ist die konkrete Rechtsdurchsetzung des betroffenen Käufers mitunter nicht leicht. Nicht nur rechtlich muß viel beachtet werden. Auch die Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt und welche Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können, ist nicht immer einfach zu beantworten. Insbesondere kann es Streit geben, wenn der Verkäufer das Auto reparieren möchte, der Käufer jedoch die Lieferung eines mangelfreien Autos verlangt.

Über einen solchen Fall musste das OLG Hamm mit Urteil vom 21.07.2016, 28 U 175/15, entscheiden. Das gekaufte Auto erwies sich als mangelhaft. Der Verkäufer bot die kostenlose Mangelbeseitigung an. Der Käufer lehnte dies ab und verlangte die Lieferung eines mangelfreien Autos. Nachdem der Verkäufer dies ablehnte, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises. Das Gericht stellte zunächst fest, dass das Nachlieferungsverlangen nicht wegen einer vorrangigen Nachbesserung ausgeschlossen sei. Eine Nachbesserung habe der Käufer nicht verlangt, sie sei ihr vielmehr vom Verkäufer angeboten worden, ohne dass sich die Parteien über ihre Modalitäten verständigt hätten. Daher habe der Käufer danach noch eine Nachlieferung verlangen können. Den Einwand der Unverhältnismäßigkeit einer Nachlieferung könne der Verkäufer nicht mehr mit Erfolg erheben. Der Einwand müsse vom Verkäufer geltend gemacht werden, solange noch ein Nacherfüllungsanspruch bestehe. Dieser sei jedoch durch den Rücktritt erloschen. Der Rücktritt war ebenfalls zulässig, da der Mangel erheblich war (Mangelbeseitigungskosten in Höhe von 12 % des Kaufpreises).

Der Beitrag Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung beim Mangel am Auto? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2016/09/anspruch-auf-nachbesserung-oder-nachlieferung-beim-mangel-am-auto/feed/ 0