Kanzlei FAREDS Archive - Anwaltskanzlei Schuster Sun, 25 Nov 2018 16:22:20 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.1 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Kanzlei FAREDS Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso wegen Forderungen von Kanzlei Fareds? https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/zahlungsaufforderung-der-rhein-inkasso-wegen-forderungen-von-kanzlei-fareds/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/zahlungsaufforderung-der-rhein-inkasso-wegen-forderungen-von-kanzlei-fareds/#respond Tue, 07 Nov 2017 14:21:42 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8760 Aktuell erhalten viele Betroffene Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH mit Sitz in Mannheim. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind Ansprüche wegen angeblich zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen, welche die Kanzlei Fareds aus Hamburg in der Vergangenheit abgemahnt hat. Die angeblichen Verstöße sollen teilweise in den vergangenen Jahren begangen worden sein. So werden neben dem ursprünglichen Schadensersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten […]

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Aktuell erhalten viele Betroffene Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH mit Sitz in Mannheim. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind Ansprüche wegen angeblich zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen, welche die Kanzlei Fareds aus Hamburg in der Vergangenheit abgemahnt hat. Die angeblichen Verstöße sollen teilweise in den vergangenen Jahren begangen worden sein. So werden neben dem ursprünglichen Schadensersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten nun auch Inkassokosten und Zinsen für die zurückliegenden Jahre geltend gemacht. Die geforderten Summen sind mitunter erheblich und für den Betroffenen sehr überraschend.

Wichtiger Hinweis:

Es sollte auf keinen Fall die geforderte Summe ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage bezahlt werden. Die Forderungen könnten aus mehreren Gründen zurückgewiesen werden. Zum einen stellt sich die Frage, ob der Empfänger der Zahlungssaufforderung überhaupt für die seinerzeitige Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Diesbezüglich hat sich die Rechtsprechung erheblich weiterentwickelt. Zum anderen könnte der Anspruch ganz oder teilweise verjährt sein. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall anwaltlich beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Forderungseinzug durch Inkassobüros kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso wegen Forderung aus Urheberrecht erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/zahlungsaufforderung-der-rhein-inkasso-wegen-forderung-aus-urheberrecht-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/07/zahlungsaufforderung-der-rhein-inkasso-wegen-forderung-aus-urheberrecht-erhalten/#respond Mon, 17 Jul 2017 09:05:09 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8487 Aktuell erhalten viele Betroffene Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mit Sitz in Mannheim. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind Ansprüche aus angeblich zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen. Die angeblichen Verstöße sollen teilweise aus dem Jahr 2010 stammen. So werden neben dem ursprünglichen Schadensersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten nun auch Inkassokosten und Zinsen für die zurückliegenden Jahre geltend gemacht. Die geforderten Summen […]

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Aktuell erhalten viele Betroffene Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mit Sitz in Mannheim. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind Ansprüche aus angeblich zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen. Die angeblichen Verstöße sollen teilweise aus dem Jahr 2010 stammen. So werden neben dem ursprünglichen Schadensersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten nun auch Inkassokosten und Zinsen für die zurückliegenden Jahre geltend gemacht. Die geforderten Summen sind mitunter erheblich und für den Betroffenen sehr überraschend.

Wichtiger Hinweis:

Es sollte auf keinen Fall die geforderte Summe ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage bezahlt werden. Die Forderungen könnten aus mehreren Gründen zurückgewiesen werden. Zum einen stellt sich die Frage, ob der Empfänger der Zahlungssaufforderung überhaupt für die seinerzeitige Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Diesbezüglich hat sich die Rechtsprechung erheblich weiterentwickelt. Zum anderen könnte der Anspruch ganz oder teilweise verjährt sein. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall anwaltlich beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Forderungseinzug durch Inkassobüros kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung FAREDS für Malibu Media LLC wegen des Films „Triple Blond Fantasy“ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/abmahnung-fareds-fuer-malibu-media-llc-wegen-des-films-triple-blond-fantasy/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/abmahnung-fareds-fuer-malibu-media-llc-wegen-des-films-triple-blond-fantasy/#respond Mon, 21 Nov 2016 15:53:16 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8074 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Malibu Media LLC. aus den USA. Die Firma Malibu Media LLC wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Malibu Media LLC lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „Triple Blond Fantasy“ illegal heruntergeladen und […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Malibu Media LLC. aus den USA. Die Firma Malibu Media LLC wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Malibu Media LLC lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „Triple Blond Fantasy“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 735,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH FAREDS für Elite Film AG wegen des Films „The Trust“ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/10/abmahnung-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-fareds-fuer-elite-film-ag-wegen-des-films-the-trust/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/10/abmahnung-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-fareds-fuer-elite-film-ag-wegen-des-films-the-trust/#respond Wed, 05 Oct 2016 10:35:34 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7962 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Elite Film AG aus der Schweiz. Die Firma Elite Film AG wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Elite Film AG lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den urheberrechtlich geschützten Film „The Trust“ illegal heruntergeladen […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Elite Film AG aus der Schweiz. Die Firma Elite Film AG wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Elite Film AG lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den urheberrechtlich geschützten Film „The Trust“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 835,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH FAREDS für Eco Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel https://www.kanzlei-schuster.de/2016/07/abmahnung-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-fareds-fuer-eco-alpha-inc-dba-ea-productionsevil-angel/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/07/abmahnung-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-fareds-fuer-eco-alpha-inc-dba-ea-productionsevil-angel/#respond Wed, 20 Jul 2016 09:27:23 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7825 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Eco Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel. Die Firma Eco Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel. wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Eco Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Eco Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel. Die Firma Eco Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel. wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Eco Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse ein urheberrechtlich geschütztes Werk illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 735,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung FAREDS für Spinnin Records BV wegen dem Musikstück „Martin Garrix – Don´t look down“ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/abmahnung-fareds-fuer-spinnin-records-bv-wegen-dem-musikstueck-martin-garrix-dont-look-down/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/abmahnung-fareds-fuer-spinnin-records-bv-wegen-dem-musikstueck-martin-garrix-dont-look-down/#respond Thu, 09 Jul 2015 13:12:57 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7212 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Spinnin Records BV. Die Spinnin Records BV wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Spinnin Records BV lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse das Musikstück „Martin Garrix – Don´t look down“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Spinnin Records BV. Die Spinnin Records BV wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Spinnin Records BV lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse das Musikstück Martin Garrix – Don´t look down“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 389,50 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis zu der Kanzlei FAREDS:

Die Kanzlei FAREDS ist entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen sehr klagefreudig und setzt nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Forderungen ihre Ansprüche gerichtlich durch. Die in der Abmahnung der Kanzlei FAREDS geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung FAREDS für Spinnin Records BV wegen dem Musikstück „Martin Garrix – Don´t look down“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung FAREDS für Automata Productions Inc. wegen dem Film „Automata“ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-fareds-fuer-automata-productions-inc-wegen-dem-film-automata/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-fareds-fuer-automata-productions-inc-wegen-dem-film-automata/#respond Wed, 24 Jun 2015 15:32:58 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7174 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Automata Productions Inc. Die Firma Automata Productions Inc. wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Automata Productions Inc. lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „Automata“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum […]

Der Beitrag Abmahnung FAREDS für Automata Productions Inc. wegen dem Film „Automata“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Automata Productions Inc. Die Firma Automata Productions Inc. wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Automata Productions Inc. lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „Automata“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 980,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis zu der Kanzlei FAREDS:

Die Kanzlei FAREDS ist entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen sehr klagefreudig und setzt nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Forderungen ihre Ansprüche gerichtlich durch. Die in der Abmahnung der Kanzlei FAREDS geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung FAREDS für A&T SPVH Inc. wegen dem Film „The Humbling“ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-fareds-fuer-at-spvh-inc-wegen-dem-film-the-humbling/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-fareds-fuer-at-spvh-inc-wegen-dem-film-the-humbling/#respond Wed, 24 Jun 2015 15:31:02 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7172 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma A&T SPVH Inc. Firma A&T SPVH Inc.wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma A&T SPVH Inc. lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „The Humbling“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download […]

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Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis zu der Kanzlei FAREDS:

Die Kanzlei FAREDS ist entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen sehr klagefreudig und setzt nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Forderungen ihre Ansprüche gerichtlich durch. Die in der Abmahnung der Kanzlei FAREDS geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung FAREDS für A&T SPVH Inc. wegen dem Film „The Humbling“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung FAREDS für Malibu Media LLC wegen dem Film „Light My Fire“ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-fareds-fuer-malibu-media-llc-wegen-dem-film-light-my-fire/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-fareds-fuer-malibu-media-llc-wegen-dem-film-light-my-fire/#respond Mon, 22 Jun 2015 10:52:13 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7155 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Malibu Media LLC. aus den USA. Die Firma Malibu Media LLC wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Malibu Media LLC lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „Light My Fire“ illegal heruntergeladen und […]

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Abmahnung Light my FireHier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Malibu Media LLC. aus den USA. Die Firma Malibu Media LLC wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Malibu Media LLC lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „Light My Fire“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 735,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis zu der Kanzlei FAREDS:

Die Kanzlei FAREDS ist entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen sehr klagefreudig und setzt nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Forderungen ihre Ansprüche gerichtlich durch. Die in der Abmahnung der Kanzlei FAREDS geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung FAREDS für Malibu Media LLC wegen dem Film „Light My Fire“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung FAREDS für Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel wegen „Cream Dreams #3“ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-fareds-fuer-echo-alpha-inc-dba-ea-productions-evil-angel-wegen-cream-dreams-3/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-fareds-fuer-echo-alpha-inc-dba-ea-productions-evil-angel-wegen-cream-dreams-3/#respond Fri, 12 Jun 2015 10:28:16 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7125 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel. Die Firma Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel lässt beanstanden, über […]

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Abmahnung Cream Dreams #3Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel. Die Firma Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Die Firma Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel lässt beanstanden, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „Cream Dreams #3“ illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert daher auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 735,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Lassen Sie sich beim Entwurf der geforderten Unterlassungserklärung beraten. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch dies hat Einfluss auf den Inhalt der Unterlassungserklärung. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Insbesondere sollte die der Abmahnung beigefügte Zahlungserklärung nicht unterschreiben und abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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