MarkenRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster Thu, 25 May 2023 09:48:47 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png MarkenRecht Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Markenrechtlichen Abmahnung durch Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen des Verkaufs von Ersatzteilen https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/markenrechtlichen-abmahnung-durch-lubberger-lehment-im-auftrag-der-volkswagen-ag-wegen-des-verkaufs-von-ersatzteilen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/markenrechtlichen-abmahnung-durch-lubberger-lehment-im-auftrag-der-volkswagen-ag-wegen-des-verkaufs-von-ersatzteilen/#respond Wed, 17 May 2023 09:25:47 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10940 Hintergrund der markenrechtlichen Abmahnung Die Erhaltung einer markenrechtlichen Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen des Verkaufs von Ersatzteilen, die nicht von Volkswagen AG in den Verkehr gebracht wurden, kann für die betroffene Partei eine überraschende und herausfordernde Situation darstellen. In solchen Fällen macht das Unternehmen geltend, dass der Verkauf […]

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Hintergrund der markenrechtlichen Abmahnung

Die Erhaltung einer markenrechtlichen Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen des Verkaufs von Ersatzteilen, die nicht von Volkswagen AG in den Verkehr gebracht wurden, kann für die betroffene Partei eine überraschende und herausfordernde Situation darstellen. In solchen Fällen macht das Unternehmen geltend, dass der Verkauf der Radkappen eine Verletzung seiner Markenrechte darstellt. Markenrechte gewähren dem Inhaber das exklusive Recht, bestimmte Waren oder Dienstleistungen unter einem bestimmten Markennamen zu vertreiben und andere daran zu hindern, ähnliche oder identische Marken zu verwenden.

Volkswagen AG nimmt den Schutz seiner Markenrechte sehr ernst und verfolgt potenzielle Verstöße konsequent. Lubberger Lehment ist eine renommierte Anwaltskanzlei, die häufig im Auftrag von Unternehmen wie Volkswagen AG Markenverletzungen verfolgt. Wenn eine Abmahnung von ihnen im Namen von Volkswagen AG eingereicht wird, ist es wichtig, die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen und angemessen zu reagieren.

Handlungsoptionen für die abgemahnte Partei

Prüfung der Abmahnung und Fristen: Die abgemahnte Partei sollte die Abmahnung sorgfältig prüfen und die darin genannten Fristen beachten. In der Regel wird eine Unterlassungserklärung gefordert, in der sich die abgemahnte Partei verpflichtet, den Verkauf der infrage stehenden Ersatzteilen einzustellen und zukünftige Verletzungen der Markenrechte zu verhindern. Die gesetzte Frist sollte ernst genommen und eingehalten werden, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Rechtsberatung einholen: Angesichts der rechtlichen Komplexität von Markenrechtsverletzungen und der Ernsthaftigkeit einer Abmahnung ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt kann die Situation analysieren, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung bewerten und die besten Handlungsoptionen empfehlen. Der Anwalt kann auch bei der Formulierung einer angemessenen Unterlassungserklärung unterstützen, um weitere rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Wie kann ich Ihnen helfen

Wenn Sie auch eine solche oder vergleichbare Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abmahnungen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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Abmahnung Rechtsanwalt Christof Schramm im Auftrag der Clinton Großhandels-GmbH wegen Verletzung der Marke „Camp David“ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/07/abmahnung-rechtsanwalt-christof-schramm-im-auftrag-der-clinton-grosshandels-gmbh-wegen-verletzung-der-marke-camp-david/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/07/abmahnung-rechtsanwalt-christof-schramm-im-auftrag-der-clinton-grosshandels-gmbh-wegen-verletzung-der-marke-camp-david/#respond Sun, 14 Jul 2019 10:55:20 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10134 Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Clinton Großhandels-GmbH, mit Sitz in Hoppegarten vor. Die Firma Clinton Großhandels-GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Christof Schramm aus Berlin. Beanstandet wird die unerlaubte Verwendung der Marke „Camp David“ durch den Verkauf von Kleidungsstücken unter Verwendung der Bezeichnung „Camp David“ im Internetauktionshaus eBay. In dem Abmahnschreiben […]

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Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Clinton Großhandels-GmbH, mit Sitz in Hoppegarten vor. Die Firma Clinton Großhandels-GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Christof Schramm aus Berlin. Beanstandet wird die unerlaubte Verwendung der Marke „Camp David“ durch den Verkauf von Kleidungsstücken unter Verwendung der Bezeichnung „Camp David“ im Internetauktionshaus eBay. In dem Abmahnschreiben werden Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen sollte unbedingt Ernst genommen werden, da diese ein besonders hohes Kostenrisiko bergen. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Fast Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte wegen der Wortmarke „USHA“ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/06/abmahnung-fast-fashion-brands-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte-wegen-der-wortmarke-usha/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/06/abmahnung-fast-fashion-brands-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte-wegen-der-wortmarke-usha/#respond Sun, 16 Jun 2019 16:02:52 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10083 Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg vor. Die Fast Fashion Brands GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg. Die Fast Fashion Brands GmbH vertreibt zahlreiche Produkte unter Bezeichnungen, die markenrechtlichen Schutz genießen. Gegenstand der hier vorliegenden Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des […]

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Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg vor. Die Fast Fashion Brands GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg. Die Fast Fashion Brands GmbH vertreibt zahlreiche Produkte unter Bezeichnungen, die markenrechtlichen Schutz genießen. Gegenstand der hier vorliegenden Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des Zeichens „USHA“ beim Verkauf von Kleidungsstücken im Internet. In der Abmahnung wird u. a. aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft über das markenrechtswidrige Verhalten zu erteilen. Außerdem werden Rechtsanwaltskosten berechnet auf einem Streitwert von 50.000,00 EUR beansprucht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Fast Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte wegen der Wortmarke „USHA“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Fast Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte wegen der Wortmarke „Gaya“ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/abmahnung-fast-fashion-brands-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte-wegen-der-wortmarke-gaya/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/abmahnung-fast-fashion-brands-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte-wegen-der-wortmarke-gaya/#respond Sun, 07 Apr 2019 09:57:18 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9744 Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg vor. Die Fast Fashion Brands GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg. Die Fast Fashion Brands GmbH vertreibt zahlreiche Produkte unter Bezeichnungen, die markenrechtlichen Schutz genießen. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des Zeichens „Gaya“ […]

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Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg vor. Die Fast Fashion Brands GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg. Die Fast Fashion Brands GmbH vertreibt zahlreiche Produkte unter Bezeichnungen, die markenrechtlichen Schutz genießen. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des Zeichens „Gaya“ beim Verkauf von Schmuckstücken im Internet. In der Abmahnung wird u. a. aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft über das markenrechtswidrige Verhalten zu erteilen. Außerdem werden u.a. Rechtsanwaltskosten berechnet auf einem Streitwert von 30.000,00 EUR beansprucht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

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Abmahnung Deutscher Fußballbund (DFB GmbH) durch Breiten Burkhardt Rechtsanwälte? https://www.kanzlei-schuster.de/2018/07/abmahnung-deutscher-fussballbund-dfb-gmbh-durch-breiten-burkhardt-rechtsanwaelte/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/07/abmahnung-deutscher-fussballbund-dfb-gmbh-durch-breiten-burkhardt-rechtsanwaelte/#respond Mon, 23 Jul 2018 08:50:59 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9124 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung des Deutschen Fußballbund (DFB GmbH). Der Deutsche Fußballbund wird vertreten durch die Kanzlei Breiten Burkhardt Rechtsanwälte. Abmahngegenstand ist der Verkauf Ware unter Verwendung der geschützten Marke des Deutschen Fußballbundes“. In der Abmahnung werden zunächst Ansprüche auf Auskunft und Unterlassung geltend gemacht. Anspruch auf Kostenerstattung und Schadensersatz dürften […]

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Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung des Deutschen Fußballbund (DFB GmbH). Der Deutsche Fußballbund wird vertreten durch die Kanzlei Breiten Burkhardt Rechtsanwälte. Abmahngegenstand ist der Verkauf Ware unter Verwendung der geschützten Marke des Deutschen Fußballbundes“. In der Abmahnung werden zunächst Ansprüche auf Auskunft und Unterlassung geltend gemacht. Anspruch auf Kostenerstattung und Schadensersatz dürften jedoch folgen.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Deutscher Fußballbund (DFB GmbH) durch Breiten Burkhardt Rechtsanwälte? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Paul Becker GmbH durch die Rechtsanwälte Maucher Jenkins https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-paul-becker-gmbh-durch-die-rechtsanwaelte-maucher-jenkins/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-paul-becker-gmbh-durch-die-rechtsanwaelte-maucher-jenkins/#respond Mon, 21 May 2018 09:58:40 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8993 Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Paul Becker GmbH aus Denzlingen vor. Die Firma Paul Becker GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Maucher Jenkins Patentanwälte und Rechtsanwälte aus Freiburg. In der Abmahnung lässt die Firma vorwerfen, ohne Zustimmung deren Marke „DRECKSACK“ für Verkaufstätigkeiten zu verwenden. Gefordert wird u. a. die Abgabe einer Unterlassungs- und […]

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Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Paul Becker GmbH aus Denzlingen vor. Die Firma Paul Becker GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Maucher Jenkins Patentanwälte und Rechtsanwälte aus Freiburg. In der Abmahnung lässt die Firma vorwerfen, ohne Zustimmung deren Marke „DRECKSACK“ für Verkaufstätigkeiten zu verwenden. Gefordert wird u. a. die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.822,96 EUR (berechnet auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR). .

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Häufig entstehen Anwaltskosten durch die zusätzliche Einschaltung eines Patentanwaltes. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung. Auch die Auskunftsansprüche müssen besonders ernst genommen und wahrheitsgemäß erfüllt werden.

Wichtiger Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Die den Abmahnungen beigefügten vorgefertigten Unterlassungserklärungen sollten vor Unterzeichnen zunächst abgeändert und auf ein Erforderliches Maß reduziert werden. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung muß das gerügte Verhalten unbedingt eingestellt werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

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Abmahnung der Le petit-fils de L.U. Chopard & CIE SA durch bock legal https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-der-le-petit-fils-de-l-u-chopard-cie-sa-durch-bock-legal/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-der-le-petit-fils-de-l-u-chopard-cie-sa-durch-bock-legal/#respond Mon, 21 May 2018 09:55:32 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8991 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche und geschmacksmusterrechtliche Abmahnung der Firma Le petit-fils de L.U. Chopard & CIE SA aus der Schweiz vor. Die Firma Le petit-fils de L.U. Chopard & CIE SA wird anwaltlich vertreten durch die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt. In der Abmahnung wird gerügt, ohne Zustimmung des Rechteinhabers Nachahmungen der […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche und geschmacksmusterrechtliche Abmahnung der Firma Le petit-fils de L.U. Chopard & CIE SA aus der Schweiz vor. Die Firma Le petit-fils de L.U. Chopard & CIE SA wird anwaltlich vertreten durch die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt. In der Abmahnung wird gerügt, ohne Zustimmung des Rechteinhabers Nachahmungen der Uhr „Happy Diamonds“ zum Kauf anzubieten. In den Abmahnungen wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie Auskunft über den Umfang der unzulässigen Verwendung zu erteilen. Außerdem wird die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 2.338,40 EUR gefordert.

Allgemeine Hinweise zu Abmahnungen:

Geschmacksmusterrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Rechteinhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der rechtswidrigen Benutzung.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung der Le petit-fils de L.U. Chopard & CIE SA durch bock legal erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Nike wegen Markenverletzung durch die Kanzlei Dentons erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-nike-wegen-markenverletzung-durch-die-kanzlei-dentons-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-nike-wegen-markenverletzung-durch-die-kanzlei-dentons-erhalten/#respond Tue, 01 May 2018 12:02:40 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8979 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Nike. Nike wird vertreten durch die Kanzlei Dentons. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschterProdukte unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Nike“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen: Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum […]

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Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Nike. Nike wird vertreten durch die Kanzlei Dentons. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschterProdukte unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Nike“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

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Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd. durch die Rechtsanwälte BRP https://www.kanzlei-schuster.de/2018/03/abmahnung-seatriever-international-holdings-ltd-durch-die-rechtsanwaelte-brp/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/03/abmahnung-seatriever-international-holdings-ltd-durch-die-rechtsanwaelte-brp/#respond Sat, 17 Mar 2018 12:19:50 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8911 Es liegt eine marken- und patentrechtliche Abmahnung der Firma Seatriever International Holdings Ltd. aus Großbritannien vor. Die Firma Seatriever International Holdings Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die BRP Renaud & Partner mbH aus Frankfurt. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firma Seatriever International Holdings Ltd. die Spielware „ILLOOMS“, ein in Dunkeln leuchtender Luftballon, vertreibt, […]

Der Beitrag Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd. durch die Rechtsanwälte BRP erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Es liegt eine marken- und patentrechtliche Abmahnung der Firma Seatriever International Holdings Ltd. aus Großbritannien vor. Die Firma Seatriever International Holdings Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die BRP Renaud & Partner mbH aus Frankfurt. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firma Seatriever International Holdings Ltd. die Spielware „ILLOOMS“, ein in Dunkeln leuchtender Luftballon, vertreibt, welcher zudem durch gewerbliche Schutzrechte patent- und markenrechtlich geschützt ist. In der Abmahnung lässt die Firma Seatriever International Holdings Ltd. vorwerfen, ohne Zustimmung ebenfalls Luftballons im Internet anzubieten, die unter das geschützte Patent der Firma Seatriever International Holdings Ltd. fallen. Gefordert wird u. a. die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunftserteilung.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Wichtiger Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Die Erklärung sollte zur Vermeidung von Kostennachteilen abgeändert werden (so genannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung).

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Europe Watch Group BV durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-europe-watch-group-bv-durch-die-kanzlei-dr-eikelau-masberg-und-kollegen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-europe-watch-group-bv-durch-die-kanzlei-dr-eikelau-masberg-und-kollegen/#respond Tue, 19 Dec 2017 10:35:14 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8853 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Europe Watch Group BV. Die Europe Watch Group BV wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschter Produkte über das Internet unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Cluse“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung […]

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Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Europe Watch Group BV. Die Europe Watch Group BV wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschter Produkte über das Internet unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Cluse“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht.

 

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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