40-EUR-Klausel Archive - Anwaltskanzlei Schuster Wed, 02 Jan 2019 10:34:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png 40-EUR-Klausel Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung 002 Vertriebs GmbH durch Rechtsanwalt Thomas Lang wegen eBay-Verkauf https://www.kanzlei-schuster.de/2013/12/abmahnung-002-vertriebs-gmbh-durch-rechtsanwalt-thomas-lang-wegen-ebay-verkauf/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/12/abmahnung-002-vertriebs-gmbh-durch-rechtsanwalt-thomas-lang-wegen-ebay-verkauf/#respond Fri, 13 Dec 2013 12:32:45 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5973 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnung der Firma 002 Vertriebs GmbH aus Löhne vor. Laut Abmahnung vertreibt die Firma 002 Vertriebs GmbH über eBay Bekleidung. Die Firma 002 Vertriebs GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Lang aus Herford. In der Abmahnung wird gerügt: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Fehlende 40,00 EUR Klausel Verwendung von Fotos ohne […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnung der Firma 002 Vertriebs GmbH aus Löhne vor. Laut Abmahnung vertreibt die Firma 002 Vertriebs GmbH über eBay Bekleidung. Die Firma 002 Vertriebs GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Lang aus Herford. In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlende 40,00 EUR Klausel
  • Verwendung von Fotos ohne Zustimmung

Rechtsanwalt Thomas Lang fordert in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, zur Erteilung der Auskunft über den Umfang der Verwendung der Bilder und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.182,00 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines kumulierten Gegenstandswertes für den Wettbewerbsverstoß und die Urheberrechtsverletzung in Höhe von 25.000,00 EUR (1,5 Geschäftsgebühr).

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und die Vertragsstrafe ist zu hoch angesetzt. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Rechtsmissbräuchliche Abmahnung wegen umfangreicher Abmahntätigkeit und Blankovollmacht https://www.kanzlei-schuster.de/2013/01/rechtsmissbraeuchliche-abmahnung-wegen-umfangreicher-abmahntaetigkeit-und-blankovollmacht/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/01/rechtsmissbraeuchliche-abmahnung-wegen-umfangreicher-abmahntaetigkeit-und-blankovollmacht/#respond Mon, 21 Jan 2013 10:47:42 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4566 Immer wieder gibt es einzelne Gerichtsentscheidungen, in denen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden. Hauptsächliches Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung ist das Gebührenerzielungsinteresse, wenn es dem Abmahner oder seinem Anwalt nur darum geht, Anwaltsgebühren oder Vertragsstrafen zu kassieren. Das ist zum Beispiel anzunehmen, wenn ein Mitbewerber in kurzer Zeit sehr viele Abmahnungen ausspricht, ohne […]

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Immer wieder gibt es einzelne Gerichtsentscheidungen, in denen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden. Hauptsächliches Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung ist das Gebührenerzielungsinteresse, wenn es dem Abmahner oder seinem Anwalt nur darum geht, Anwaltsgebühren oder Vertragsstrafen zu kassieren. Das ist zum Beispiel anzunehmen, wenn ein Mitbewerber in kurzer Zeit sehr viele Abmahnungen ausspricht, ohne dass ein Umsatz vorliegt, mit welchem die Abmahntätigkeit bezahlt werden könnte. Weitere Indizien für eine Rechtsmissbräuchlichkeit können eine fehlende vollmacht oder eine Blankovollmacht, eine geringe Verkaufstätigkeit oder zu hohe Vertragsstrafen sein.

Das Landgericht Bielefeld stufte mit Urteil vom 30.11.2011, 3 O 357/11, eine von Rechtsanwalt Gereon Sandhage ausgesprochene Abmahnung als rechtsmissbräuchlich ein. Gegenstand der Abmahnung war das Marktsegment Badezimmer-Accessoires in Verbindung mit der fehlenden 40,00 EUR Klausel und das Nebeneinander von Widerrufs- und Rückgabebelehrung (letzteres zulässig: OLG Hamm, Urteil vom 05.01.2010, 4 U 197/09, aber streitig). Das Gericht meinte, dass aufgrund der Art und des Umfangs der abgemahnten Verstöße ein geringes Interesse an der Wahrung der Lauterkeit des Wettbewerbs bestehe und insbesondere das Fehlen einer ordnungemäßen Bevollmächtigung für die Missbräuchlichkeit der Abmahnung spreche.

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bekommen haben, dann lassen Sie prüfen, ob diese womöglich rechtsmissbräuchlich ist und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen eBay-Angebot https://www.kanzlei-schuster.de/2013/01/weitere-abmahnung-claudia-morgan-durch-rechtsanwalt-volker-jakob-wegen-ebay-angebot/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/01/weitere-abmahnung-claudia-morgan-durch-rechtsanwalt-volker-jakob-wegen-ebay-angebot/#respond Thu, 10 Jan 2013 08:00:02 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4542 (4) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vor. Frau Claudia Morgan wird wieder anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. Laut Angaben in der Abmahnung handelt Frau Claudia Morgan unter dem Verkäufernamen “deal4luck“ auf der Internetplattform eBay und bietet dort Kleidung, Kinder- und Schuldbedarf sowie Lebensmittel zum Kauf […]

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(4) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vor. Frau Claudia Morgan wird wieder anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. Laut Angaben in der Abmahnung handelt Frau Claudia Morgan unter dem Verkäufernamen “deal4luck“ auf der Internetplattform eBay und bietet dort Kleidung, Kinder- und Schuldbedarf sowie Lebensmittel zum Kauf an. In der Abmahnung lässt Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob erneut das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die 40,00-EUR-Klausel
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Angaben zu Versandkosten
  • Fehlende Pflichtinformationen nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)

In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und zur Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR aufgefordert. Weitere Informationen finden Sie oben.

Lesen Sie auch diese Beiträge zu Abmahnungen der Frau Claudia Morgan! 

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Kanzlei Manuela Ehrlich für Jörg Beyer wegen Amazon https://www.kanzlei-schuster.de/2012/09/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-kanzlei-manuela-ehrlich-fuer-joerg-beyer-wegen-amazon/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/09/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-kanzlei-manuela-ehrlich-fuer-joerg-beyer-wegen-amazon/#respond Thu, 06 Sep 2012 12:47:23 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3835 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herr Jörg Beyer aus Lossatal vor. Herr Jörg Beyer wird anwaltlich vertreten durch die Anwaltskanzlei Manuela Ehrlich aus Grimma. In der Abmahnung lässt Herr Jörg Beyer durch die Anwaltskanzlei Manuela Ehrlich das Amazon-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Elektrogeräte. In der Abmahnung wird gerügt: Fehlende vertragliche Vereinbarung […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herr Jörg Beyer aus Lossatal vor. Herr Jörg Beyer wird anwaltlich vertreten durch die Anwaltskanzlei Manuela Ehrlich aus Grimma.

In der Abmahnung lässt Herr Jörg Beyer durch die Anwaltskanzlei Manuela Ehrlich das Amazon-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Elektrogeräte.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die 40,00-EUR-Klausel
  • Fehlender Hinweis über das Zustandekommen des Vertrages
  • Fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes
  • Fehlender Hinweis auf die technischen Mittel, mit denen Eingabefehler durch den Käufer vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden können

In der Abmahnung fordert die Anwaltskanzlei Manuela Ehrlich auf, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 651,80 EUR zu erstatten. Für den abgemahnten Verstoß setzt die Anwaltskanzlei Manuela Ehrlich einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR fest.

Allgemeiner Hinweis: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Reichen Sie die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls droht die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung und einstweilige Verfügung KASHRA Serversysteme durch Rechtsanwalt Rühringer https://www.kanzlei-schuster.de/2012/04/abmahnung-und-einstweilige-verfuegung-kashra-serversysteme-durch-rechtsanwalt-ruehringer/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/04/abmahnung-und-einstweilige-verfuegung-kashra-serversysteme-durch-rechtsanwalt-ruehringer/#respond Wed, 18 Apr 2012 08:27:17 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3504 (2) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG  aus Celle vor. Die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG wird wieder vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer aus Aichtal-Grötzingen. In der Abmahnung lässt die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer erneut das Ebay-Angebot eines […]

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(2) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG  aus Celle vor. Die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG wird wieder vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer aus Aichtal-Grötzingen.

In der Abmahnung lässt die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer erneut das Ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Elektroartikel und Zubehör. In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (veraltete Paragraphenkette)
  • Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • Fehlende „doppelte 40-EUR-Klausel“

In der Abmahnung lässt die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer auffordern, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Für die abgemahnten Verstöße setzt Rechtsanwalt Daniel Rühringer einen Gegenstandswert in Höhe von 7.500,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 555,60 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Zwei Tage nach Fristablauf hat Rechtsanwalt Daniel Rühringer für die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG beim Landgericht Tübingen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Der Antrag hat die in der Abmahnung gerügten Verstöße zum Gegenstand. Das Landgericht Tübingen hat in der Folgezeit die von Rechtsanwalt Daniel Rühringer für die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG beantragte einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen. Das Landgericht Tübingen hat den Streitwert auf 7.500,00 EUR (so wie in der Abmahnung vorgegeben) festgesetzt. Lesen Sie bitte oben die allgemeinen Hinweise.

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Weitere Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob https://www.kanzlei-schuster.de/2012/03/weitere-abmahnung-claudia-morgan-durch-rechtsanwalt-volker-jakob-2/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/03/weitere-abmahnung-claudia-morgan-durch-rechtsanwalt-volker-jakob-2/#respond Thu, 08 Mar 2012 10:03:51 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3415 (3) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vor. Frau Claudia Morgan wird wieder anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. In der Abmahnung lässt Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob erneut das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Kinderspielzeug. In der Abmahnung wird gerügt: Fehler […]

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(3) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg vor. Frau Claudia Morgan wird wieder anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. In der Abmahnung lässt Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob erneut das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Kinderspielzeug. In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen
  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die 40,00-EUR-Klausel
  • Unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Verbrauchern

Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzt Rechtsanwalt Volker Jakob einen Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 755,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Für weitere Informationen lesen Sie bitte oben weiter.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Frau Claudia Morgan erhalten haben, können Sie diese hier ebenfalls per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung KASHRA Serversysteme durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer https://www.kanzlei-schuster.de/2012/02/abmahnung-kashra-serversysteme-durch-rechtsanwalt-daniel-ruehringer/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/02/abmahnung-kashra-serversysteme-durch-rechtsanwalt-daniel-ruehringer/#respond Tue, 28 Feb 2012 16:32:25 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3368 (1) Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG  aus Celle vor. Die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG wird vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer aus Aichtal-Grötzingen. In der Abmahnung lässt die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer das Ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen […]

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(1) Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG  aus Celle vor. Die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG wird vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer aus Aichtal-Grötzingen.

In der Abmahnung lässt die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer das Ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Elektroartikel und Zubehör, insbesondere Drucker. In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Unzulässige vertragliche Vereinbarungen
  • Fehlende „doppelte 40-EUR-Klausel“
  • Unvollständiges Impressum

In Abmahnung lässt die Firma KASHRA Serversysteme GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer auffordern, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Für die abgemahnten Verstöße setzt Rechtsanwalt Daniel Rühringer einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Allgemeiner Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten nicht unbeachtet bleiben. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Fristen kann zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten können ohne weiteres noch mal so hoch sein wie die in der Abmahnung geltend gemachten Kosten. Im Falle einer berechtigten Abmahnung müssen vor Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung die gerügten Verstöße eingestellt werden. Andernfalls droht eine weitere Abmahnung und die Geltendmachung einer Vertragsstrafe.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Claudia Schneider – C.S Bäder und mehr durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage https://www.kanzlei-schuster.de/2012/02/abmahnung-claudia-schneider-c-s-baeder-und-mehr-durch-rechtsanwalt-gereon-sandhage/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/02/abmahnung-claudia-schneider-c-s-baeder-und-mehr-durch-rechtsanwalt-gereon-sandhage/#respond Thu, 09 Feb 2012 14:51:16 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3299 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Schneider, handelnd unter C.S Bäder und mehr, geschäftsansässig: Mühlenstraße 3, 30974 Wennigsen vor. Frau Claudia Schneider wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. In der Abmahnung lässt Frau Claudia Schneider durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Badezimmer-Accessoires. In […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Schneider, handelnd unter C.S Bäder und mehr, geschäftsansässig: Mühlenstraße 3, 30974 Wennigsen vor. Frau Claudia Schneider wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin.

In der Abmahnung lässt Frau Claudia Schneider durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Badezimmer-Accessoires.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende vertragliche Vereinbarung der Kostentragungspflicht bei der Rücksendung nach Widerruf (40,00 EUR-Klausel)

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Gereon Sandhage auf, die der Abmahnung als Anlage beigefügte und vorbereitete Verpflichtungserklärung abzugeben. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sieht für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in der Erklärung aufgeführte Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR vor.

Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Verstoß setzt Rechtsanwalt Gereon Sandhage einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Allgemeiner Hinweis: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Reichen Sie die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls droht die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten.

Wenn Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Der Beitrag Abmahnung Claudia Schneider – C.S Bäder und mehr durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Tawil https://www.kanzlei-schuster.de/2011/12/abmahnung-thomas-baczewski-durch-rechtsanwalt-tawil/ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/12/abmahnung-thomas-baczewski-durch-rechtsanwalt-tawil/#respond Tue, 06 Dec 2011 11:26:24 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=2955 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski aus Bornheim vor. Herr Thomas Baczewski wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Tawil aus Berlin. In der Abmahnung lässt Herr Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Tawil das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Filme auf DVD und VHS. In der Abmahnung wird gerügt: Fehlende vertragliche Vereinbarung […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski aus Bornheim vor. Herr Thomas Baczewski wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Tawil aus Berlin.

In der Abmahnung lässt Herr Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Tawil das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Filme auf DVD und VHS.

In der Abmahnung wird gerügt:

Fehlende vertragliche Vereinbarung über die Aufbürdung von Rücksendekosten innerhalb der Widerrufsbelehrung (40,00 EUR-Klausel)

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung sieht für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in der Erklärung aufgeführte Verpflichtung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit  eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010,00 EUR vor.

Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Verstoß setzt Rechtsanwalt Tawil einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Es konnte nicht empfohlen werden, die der Abmahnung von Rechtsanwalt Tawil als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne Änderung zu unterzeichnen.

Allgemeiner Hinweis: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten-

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Der Beitrag Abmahnung Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Tawil erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Bekenntnisse eines “Abmahners” https://www.kanzlei-schuster.de/2011/11/bekenntnisse-eines-abmahners-2/ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/11/bekenntnisse-eines-abmahners-2/#comments Fri, 25 Nov 2011 15:26:30 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=2905 Ich habe den Kanal gestrichen voll …. oder wieso ich „Mitbewerber” abmahne! Manchmal frage ich mich wie manche Leute so vorgehen. Stehen die morgens auf und denken sich “Heute ist ein guter Tag…ich spiel mal Unternehmer”? Gedacht, getan und ein Konto bei eBay eröffnet und munter Sachen eingestellt, die man dann als “gewerblicher Anbieter” mit […]

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Ich habe den Kanal gestrichen voll …. oder wieso ich „Mitbewerber” abmahne!
Manchmal frage ich mich wie manche Leute so vorgehen. Stehen die morgens auf und denken sich “Heute ist ein guter Tag…ich spiel mal Unternehmer”? Gedacht, getan und ein Konto bei eBay eröffnet und munter Sachen eingestellt, die man dann als “gewerblicher Anbieter” mit natürlich einem „Kleinunternehmerstatus ohne Mehrwertsteuerausweis“ vertickt.

Anderer Fall: Die so genannten „Priwerblichen”.                                                                                               Stellen regelmäßig Hunderte bis Tausende von Artikeln mit einem Warenwert von mehreren tausend Euro ein und behaupten allen Ernstes private Verkäufer zu sein. Diese Spezies findet ihre Artikel bevorzugt auf dem Dachboden oder im Keller. Manchmal frage ich mich wie es wohl bei denen zu Hause aufsehen muss? Die dreistesten Vertreter dieser Spezies haben sogar einen eigenen Shop bei den entsprechenden Verkaufsportalen, natürlich um Gebühren zu sparen. Den Geiz ist ja bekanntlich geil und man hat´s Geld nicht vom Ausgeben.

Solche Verkäufer halte ich für kriminelle Steuerhinterzieher und potentielle Betrüger und wenn mir so ein Kandidat ins Netz geht, strenge ich mich doppelt und dreifach an und scheue mich auch nicht vor Anzeigen bei Polizei, Finanzamt und der Agentur für Arbeit.

Hallo??? Geht’s noch???
Schon mal was von Pflichten und Verantwortung eines Unternehmers gehört? Von den Fähigkeiten überhaupt als Unternehmer tätig zu sein mal ganz abgesehen von Erfahrung? Preiskalkulation? Wettbewerbsfähigkeit? Buchführung? Finanzamt? IHK? Widerrufsbelehrung? Mieten? Steuern? Steuerberater? Personalkosten? etc etc.

“Hä? Was`n das?”
Ja eben ihr “Küchentischunternehmer”. Das alles und noch viel mehr gehört dazu wenn man Unternehmer “spielen” will und den echten Unternehmern durch Preisdumping und unlauterem Wettbewerb den Markt kaputt macht. Aber nicht mit mir mein Freund. Erwisch ich dich wie du in meinem Segment herumfischt, mach ich dir das Leben schwer. Und ich kann das, denn ich hab’s im Gegensatz zu dir gelernt.

ICH bin Unternehmer mit sozialer Verantwortung und fachlicher Kompetenz.                        Ich bin noch einer dieser Trottel die in Deutschland versuchen ordentlich und vernünftig Geschäfte zu machen mit allem was dazugehört. Auch zahle ich Steuern damit du trotz deiner diversen „Nebengeschäfte“ dein “Hartz IV” Salär monatlich und pünktlich abholen kannst. Ich weiß nämlich genau welche Pflichten ich habe, wenn ich ein Angebot im Internet einstelle. Denn ich hafte dafür mit meinem hart erarbeiteten und natürlich auch mehrfach versteuertem Vermögen und „spiele“ nicht den Unternehmer. Du nicht. Denn du meinst diese Pflichten gelten nur für die Anderen und alle “Abmahner” sind “Abzocker”, wenn dir dann meine Abmahnung zugegangen ist. Dann plötzlich schreist du auf ob der “Ungerechtigkeit” die dir widerfahren ist, rottest dich im Internet mit anderen “Geschädigten” deines Schlags zusammen und beklagst in diversen Foren dein “Unglück”. Ja mein Freund. So ist das eben, wenn man versucht Unternehmer zu spielen und im Prinzip keine Ahnung von der Materie hat.

“Schuster bleib bei deinen Leisten” heißt es in einem altdeutschen Sprichwort. Beherzige das und tu das, was du am besten kannst. Spiel mit deiner Playstation und glotz “Brot & Spiele TV”, aber tummel dich nicht in meinem Geschäftsbereich. Denn erwisch ich dich, zieh ich dir die Hosen runter und die Sache durch bis zum Schluss.

Mit freundlichem Gruß

Dein ganz persönlicher Abmahner!

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