UpDate (2): Auch das Landgericht München hat mit Urteil vom 03.07.2013, 25 O 23782/12, entschieden, dass ein Arztbesucher anonym auf einem Ärztebewertungsportal die Leistungen des behandelnden Arztes bewerten darf. Der Arzt hat in diesem Fall gegen den Portalbetreiber keinen Anspruch auf Auskunft der Kontaktdaten des Portalnutzers. Fazit: Der betroffene Arzt kann im Falle der Persönlichkeitsverletzung […]