Bindhardt Fiedler Archive - Anwaltskanzlei Schuster Wed, 02 Jan 2019 10:39:02 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Bindhardt Fiedler Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung Bindhardt & Lenz wegen Kollegah & Farid Bang – Jung, Brutal, Gutaussehend https://www.kanzlei-schuster.de/2013/07/abmahnung-bindhardt-lenz-fuer-selfmade-records-wegen-kollegah-farid-bang-jung-brutal/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/07/abmahnung-bindhardt-lenz-fuer-selfmade-records-wegen-kollegah-farid-bang-jung-brutal/#respond Thu, 04 Jul 2013 11:12:59 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=5476 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Selfmade Records, Elvir Omerbegovic aus Düsseldorf vor. Die Selfmade Records, Elvir Omerbegovic wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz aus Butzbach. In der Abmahnung wirft die Selfmade Records, Elvir Omerbegovic durch die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz dem Abgemahnten vor, dass von dessen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Selfmade Records, Elvir Omerbegovic aus Düsseldorf vor. Die Selfmade Records, Elvir Omerbegovic wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz aus Butzbach. In der Abmahnung wirft die Selfmade Records, Elvir Omerbegovic durch die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz dem Abgemahnten vor, dass von dessen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme “Kollegah & Farid Bang: Jung, Brutal, Gutaussehend“ im Rahmen eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes im Internet für andere Nutzer zum Download angeboten wurde.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.In der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz wird zur zügigen Beendigung der Angelegenheit angeboten, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung  abzugeben und einen Vergleichsbetrages in Höhe von 700,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wegen „Culcha Candela – Wildes Ding“ auf German Top 100 https://www.kanzlei-schuster.de/2012/08/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-wegen-culcha-candela-wildes-ding-auf-german-top-100/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/08/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-wegen-culcha-candela-wildes-ding-auf-german-top-100/#respond Fri, 31 Aug 2012 09:31:11 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3825 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek aus Berlin vor. Die Herren werden anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden. In der Abmahnung wird durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek aus Berlin vor. Die Herren werden anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden.

In der Abmahnung wird durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorgeworfen, das Musikwerk „Culcha Candel – Wildes ding auf: German Top 100 Single Charts vom Internetanschluss des Abgemahnten im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes für andere Nutzer zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung unterbreiten die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zur zügigen Beendigung der Angelegenheit und einvernehmlichen Regelung das Angebot, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet an die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zurückzusenden und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 EUR zu zahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wegen Kay One (feat. Mario Winans): I Need A Girl Part 3 https://www.kanzlei-schuster.de/2012/08/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-wegen-kay-one-feat-mario-winans-i-need-a-girl-part-3/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/08/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-wegen-kay-one-feat-mario-winans-i-need-a-girl-part-3/#respond Tue, 14 Aug 2012 10:30:29 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3777 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden. In der Abmahnung lässt Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorwerfen, das Musikwerk „Kay One (feat. Mario Winans): I Need […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden.

In der Abmahnung lässt Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) durch die Rechtsanwälte

Bindhardt Fiedler Zerbe vorwerfen, das Musikwerk Kay One (feat. Mario Winans): I Need A Girl Part 3“ auf: Bravo Black Hits Vol. 26 vom Internetanschluss des Abgemahnten im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes für andere Nutzer zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung unterbreiten die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zur zügigen Beendigung der Angelegenheit und einvernehmlichen Regelung das Angebot, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet an die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zurückzusenden und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 EUR zu zahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wegen „Culcha Candela – Von Allein“ auf German Top 100 https://www.kanzlei-schuster.de/2012/08/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-wegen-culcha-candela-von-allein-auf-german-top-100/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/08/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-wegen-culcha-candela-von-allein-auf-german-top-100/#respond Thu, 02 Aug 2012 10:58:15 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3736 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek aus Berlin vor. Die Herren werden anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden. In der Abmahnung wird durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek aus Berlin vor. Die Herren werden anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden.

In der Abmahnung wird durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorgeworfen, das Musikwerk „Culcha Candela – Von Allein auf: German Top 100 Single Charts vom Internetanschluss des Abgemahnten im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes für andere Nutzer zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung unterbreiten die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zur zügigen Beendigung der Angelegenheit und einvernehmlichen Regelung das Angebot, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet an die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zurückzusenden und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 EUR zu zahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wegen 23 (Bushido & Sido): So mach ich es https://www.kanzlei-schuster.de/2012/02/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-wegen-23-bushido-sido-so-mach-ich-es/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/02/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-wegen-23-bushido-sido-so-mach-ich-es/#respond Tue, 14 Feb 2012 14:17:36 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3309 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden. In der Abmahnung lässt Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorwerfen, das Musikwerk „23 (Bushido & Sido): So mach ich […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden.

In der Abmahnung lässt Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorwerfen, das Musikwerk 23 (Bushido & Sido): So mach ich es“ auf: German Top 100 Single Charts vom Internetanschluss des Abgemahnten im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes für andere Nutzer zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung unterbreiten die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zur zügigen Beendigung der Angelegenheit und einvernehmlichen Regelung das Angebot, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet an die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zurückzusenden und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 EUR zu zahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe für Bushido „Jenseits von Gut und Böse“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/01/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-fuer-bushido-jenseits-von-gut-und-boese/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/01/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-fuer-bushido-jenseits-von-gut-und-boese/#respond Mon, 23 Jan 2012 12:11:40 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3200 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden. In der Abmahnung lässt Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorwerfen, das Musikwerk „Jenseits von Gut und Böse“ vom Internetanschluss […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden.

In der Abmahnung lässt Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) durch die Rechtsanwälte

Bindhardt Fiedler Zerbe vorwerfen, das Musikwerk „Jenseits von Gut und Böse“ vom Internetanschluss des Abgemahnten im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes für andere Nutzer zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung unterbreiten die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zur zügigen Beendigung der Angelegenheit und einvernehmlichen Regelung das Angebot, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet an die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zurückzusenden und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 700,00 EUR zu zahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe für Bushido „Vergiss mich“ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/11/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-fuer-bushido-vergiss-mich/ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/11/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-fuer-bushido-vergiss-mich/#respond Thu, 03 Nov 2011 11:04:06 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=2801 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden. In der Abmahnung lässt Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorwerfen, das Musikwerk „Vergiss mich“ auf: German Top 100 Single […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden.

In der Abmahnung lässt Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vorwerfen, das Musikwerk „Vergiss mich“ auf: German Top 100 Single Chart Container im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes für andere Nutzer zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung unterbreiten die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zur zügigen Beendigung der Angelegenheit und einvernehmlichen Regelung das Angebot, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet an die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe zurückzusenden und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 EUR zu zahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe für Bushido wegen „Wärst du immer noch hier?“ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/07/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-fuer-bushido-wegen-waerst-du-immer-noch-hier/ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/07/abmahnung-bindhardt-fiedler-zerbe-fuer-bushido-wegen-waerst-du-immer-noch-hier/#comments Mon, 25 Jul 2011 10:40:28 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=1879 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden. In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das Musikwerk „Wärst du immer noch hier?“ auf: German Top 100 Single Chart Container im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes […]

Der Beitrag Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe für Bushido wegen „Wärst du immer noch hier?“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) aus Berlin vor. Herr Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden.

In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das Musikwerk „Wärst du immer noch hier?“ auf: German Top 100 Single Chart Container im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes für andere Nutzer zum Download angeboten zu haben.

In den Abmahnschreiben wird weiter mitgeteilt, dass Herr Ferchichi unter anderem Interpret, Inhaber der exklusiven Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, sowie (Mit-)Urheber hinsichtlich der unter seinem Künstlernamen veröffentlichten Musikwerke ist und bezüglich des streitgegenständlichen Stückes auch Tonträgerhersteller.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass Herr Ferchichi Inhaber der Wortmarke „Bushido“, eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter den Nummern 30428333 und 30713521, ist, weswegen Dritte nach § 14 MarkenG im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Bushido“ nicht zum anbieten von Tonaufnahmen im Internet ohne Genehmigung verwenden dürfen.

In dem Abmahnschreiben wird Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert. Zur zügigen Beendigung der Angelegenheit und einvernehmlichen Regelung wird angeboten, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung einzureichen und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 EUR zu zahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann grundsätzlich nicht empfohlen werden, die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und gegebenenfalls Abänderung zu unterschreiben. Diesbezüglich sollte sich der Abgemahnte im Zweifel an eine im Urheberrecht tätige Anwaltskanzlei oder Anwalt wenden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung der Herren Graf, Duque, De Luyz, Jaschik u.a. Culcha Candela Move it auf The Dome Vol.56 https://www.kanzlei-schuster.de/2011/05/abmahnung-der-herren-graf-duque-de-luyz-jaschik-u-a-culcha-candela-move-it-auf-the-dome-vol-56/ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/05/abmahnung-der-herren-graf-duque-de-luyz-jaschik-u-a-culcha-candela-move-it-auf-the-dome-vol-56/#comments Mon, 02 May 2011 12:14:20 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=573 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek aus Berlin vor, vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe. Gegenstand der Abmahnung ist eine unter angeblicher Zuhilfenahme eines Internetanschlusses über sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke begangene Urheberrechtsverletzung an […]

Der Beitrag Abmahnung der Herren Graf, Duque, De Luyz, Jaschik u.a. Culcha Candela Move it auf The Dome Vol.56 erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek aus Berlin vor, vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe. Gegenstand der Abmahnung ist eine unter angeblicher Zuhilfenahme eines Internetanschlusses über sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke begangene Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Culcha Candela: Move It auf: The Dome Vol. 56. Die Auftraggeber der Abmahnung seien Urheber des Textes sowie der Musik des unter dem Künstlernamens „Culcha Candela“ veröffentlichten Titels. Es wird das Angebot unterbreitet, eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 350,00 EUR zu bezahlen. Gegebenfalls bestehende Fragen könne der Abgemahnte unter der im Schreiben angegebene Telefonnummer stellen.

Es muß grundsätzlich davor abgeraten werden, Kontakt mit dem abmahnenden Rechteinhaber oder den beauftragen Rechtsanwälten oder Anwaltskanzleien aufzunehmen. Diesen gegenüber gemachten Äußerungen können später als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Der Beitrag Abmahnung der Herren Graf, Duque, De Luyz, Jaschik u.a. Culcha Candela Move it auf The Dome Vol.56 erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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