Rechtsanwälte pixel.law Archive - Anwaltskanzlei Schuster Wed, 02 Jan 2019 11:19:13 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Rechtsanwälte pixel.law Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte für Uwe Steinbrich wegen der Verwendung eines Fotos https://www.kanzlei-schuster.de/2016/07/abmahnung-pixel-law-rechtsanwaelte-fuer-uwe-steinbrich-wegen-der-verwendung-eines-fotos/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/07/abmahnung-pixel-law-rechtsanwaelte-fuer-uwe-steinbrich-wegen-der-verwendung-eines-fotos/#respond Fri, 08 Jul 2016 14:34:07 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7801 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Herrn Uwe Steinbrich. Herr Uwe Steinbrich wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung eines Fotos des Herrn Uwe Steinbrich. In der Abmahnung wird zur Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert. Die Höhe des Schadensersatzes (berechnet auf […]

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Schutz der FotografenHier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Herrn Uwe Steinbrich. Herr Uwe Steinbrich wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung eines Fotos des Herrn Uwe Steinbrich. In der Abmahnung wird zur Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert. Die Höhe des Schadensersatzes (berechnet auf Grundlage der MFM-Tabelle) beläuft sich auf 930,00 EUR, die Anwaltskosten auf 729,00 EUR. Die Gesamtforderung (nebst Dokumentationskosten in Höhe von 47,60 EUR) beträgt demnach 1.706,83 EUR

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Die Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) ist nicht zwingend, insbesondere nicht bei Verwendung von Fotos im privaten Bereich. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte für Grzegorz Grygo wegen der Verwendung eines Fotos https://www.kanzlei-schuster.de/2015/03/abmahnung-pixel-law-rechtsanwaelte-fuer-grzegorz-grygo-wegen-der-verwendung-eines-fotos/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/03/abmahnung-pixel-law-rechtsanwaelte-fuer-grzegorz-grygo-wegen-der-verwendung-eines-fotos/#respond Mon, 02 Mar 2015 10:15:53 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=6938 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Herrn Grzegorz Grygo. Herr Grzegorz Grygo wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verwendung eines Bildes ohne entsprechende Lizenz und Urherberrechtsnachweis. In der Abmahnung fordern die pixel.Law Rechtsanwälte auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte […]

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Unerlaubte BildverwendungHier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Herrn Grzegorz Grygo. Herr Grzegorz Grygo wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verwendung eines Bildes ohne entsprechende Lizenz und Urherberrechtsnachweis. In der Abmahnung fordern die pixel.Law Rechtsanwälte auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür, wie und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Vorliegend erfolgte die Berechnung des Schadensersatzes aufgrund der MFM-Tabelle (Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing). Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung der Pixel.Law Rechtsanwälte wegen „Teilen“ von Vorschaubildern auf Facebook https://www.kanzlei-schuster.de/2013/01/abmahnung-der-pixel-law-rechtsanwaelte-wegen-teilen-von-vorschaubildern-auf-facebook/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/01/abmahnung-der-pixel-law-rechtsanwaelte-wegen-teilen-von-vorschaubildern-auf-facebook/#respond Mon, 07 Jan 2013 08:03:51 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4529 Aktuell wird im Internet berichtet von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte Pixel.law aus Berlin. Gegenstand ist das automatische Einbinden eines Vorschaubildes (Miniaturbild) beim Teilen von Facebook-Postings. Worum geht es genau? Zumeist werden Beiträge im Internet mit Fotos bebildert. Wer dann auf Facebook einen Link zu dem Beitrag teilt, verursacht, dass auch das dazugehörige Foto (so […]

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Aktuell wird im Internet berichtet von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte Pixel.law aus Berlin. Gegenstand ist das automatische Einbinden eines Vorschaubildes (Miniaturbild) beim Teilen von Facebook-Postings.

Worum geht es genau?

Zumeist werden Beiträge im Internet mit Fotos bebildert. Wer dann auf Facebook einen Link zu dem Beitrag teilt, verursacht, dass auch das dazugehörige Foto (so genanntes Miniaturfoto) verbreitet und damit juristisch eine Kopie des Originalfotos verwendet wird.

Das Verwenden fremder Fotos ohne Zustimmung des Rechteinhaber (meist der Fotograf oder der ausschließlich Berechtigte) ist unzulässig, wenn hierfür keine Zustimmung vorliegt. Entscheidend ist auch, welche Berechtigung zur Nutzung des Bildes konkret vorliegt. Möglicherweise handelt es sich bei dem Bild auch um eines solches, welches zur gemeinfreien Nutzung zur Verfügung steht oder in der konkreten Art und Weise sehr wohl verwendet werden darf. All dies weiß der Nutzer, welcher einen Link auf Facebook teilt, regelmäßig nicht.

Sofern im konkreten Fall eine Gemeinfreiheit oder die Zustimmung (möglicherweise auch konkludente Zustimmung durch Nichteinsatz möglicher Schutzmechanismen) des Rechteinhabers zur konkreten Art der Verwendung nicht vorliegt, stellt die Verwendung fremder Fotos eine Urheberrechtsverletzung dar. Dies gilt grundsätzlich auch für die Verwendung von Fotos auf Facebook, wenn durch die Funktion „Teilen“ eines Links auch das Bild verbreitet wird. Erschwerend kommt hinzu, dass es beim Teilen von Links nicht immer möglich ist, die „Miniaturbildfunktion“ abzustellen, was beim Posten von eigenen Beiträgen grundsätzlich möglich ist.

Grundsätzlich droht daher beim „Teilen“ von Beiträgen mit Vorschaubildern eine urheberrechtliche Abmahnung. Nachdem nun die erste Abmahnung in diesem Bereich vorliegt, ist es nur eine Frage der Zeit, dass auch andere Rechteinhaber diese zusätzliche Möglichkeit des Geldverdienens für sich entdecken und künftig ebenfalls Facebook Nutzer abmahnen. Es bleibt natürlich abzuwarten, ob die Gerichte einen Urheberrechtsverstoß in dieser konkreten Fallgestaltung im Ergebnis bejahen oder gegebenenfalls eine Einwilligung des Rechteinhabers je nach Fallkonstellation annehmen, so dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit nicht gesprochen ist.

Was sollten Sie vorsorglich beachten?

  • Teilen Sie in Netzwerken keine Links, wenn nicht die Verbreitung des dazugehörigen Bildes abgestellt werden kann.
  • Verwenden Sie grundsätzlich selbst gemachte Bilder und eigene Texte. Auch der (mitunter kostenlose) Erwerb von Fotos über Fotoagenturen kann zur erheblichen Kostenfalle werden. Denn die Benutzung dieser Fotos ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen der Agenturen sind für den Durchschnittsverbraucher überwiegend nicht verständlich.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung der Pixel.Law Rechtsanwälte wegen „Teilen“ von Vorschaubildern auf Facebook erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte für Gabi Schmidt wegen der Verwendung eines Fotos https://www.kanzlei-schuster.de/2013/01/abmahnung-pixel-law-rechtsanwaelte-fuer-gabi-schmidt-wegen-der-verwendung-eines-fotos/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/01/abmahnung-pixel-law-rechtsanwaelte-fuer-gabi-schmidt-wegen-der-verwendung-eines-fotos/#comments Thu, 03 Jan 2013 11:47:02 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4513 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Gabi Schmidt aus Beilstein vor. Frau Gabi Schmidt wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. Frau Gabi Schmidt ist gemäß den Angaben in der Abmahnung als freischaffende Lichtbildkünstlerin tätig. In der Abmahnung lässt Frau Gabi Schmidt durch die pixel.Law Rechtsanwälte vorwerfen, ein von Frau Schmidt angefertigtes […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Gabi Schmidt aus Beilstein vor. Frau Gabi Schmidt wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. Frau Gabi Schmidt ist gemäß den Angaben in der Abmahnung als freischaffende Lichtbildkünstlerin tätig.

In der Abmahnung lässt Frau Gabi Schmidt durch die pixel.Law Rechtsanwälte vorwerfen, ein von Frau Schmidt angefertigtes und von ihr auf der Plattform pixelio zum Download angebotenes Foto auf einer Internetseite ohne Lizenz verwendet zu haben. Konkret geht es um den Vorwurf der Verwendung des Bildes ohne Urherberrechtsnachweis, was nach Ansicht der Rechtsanwälte pixel.Law zum Wegfall des ursprünglich vereinbarten Nutzungsrechtes führt.

In der Abmahnung fordern die pixel.Law Rechtsanwälte auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordern die pixel.law Rechtsanwälte auf, eine Lizenzgebühr in Höhe von insgesamt 1.200,00 EUR zu erstatten. Dabei handelt es sich um eine Lizenzgebühr für die unerlaubte Verwendung der Fotografie nebst 100 % Aufschlag für einen jeweils unterlassenen Bildquellennachweis sowie Anwaltskosten in Höhe von 546,69 EUR (Gegenstandswert 6.000,00 EUR nebst Auslagenpauschale + Umsatzsteuer), insgesamt also 1.746,69 EUR.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür, wie und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Vorliegend erfolgte die Berechnung des Schadensersatzes aufgrund eines Honorars, welches der Rechteinhaber üblicherweise für die Verwendung des streitgegenständlichen Bildes als Lizenz verlangt. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte für Gabi Schmidt wegen der Verwendung eines Fotos erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte für Benjamin Thorn wegen der Verwendung eines Fotos https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/abmahnung-pixel-law-rechtsanwaelte-fuer-benjamin-thorn-wegen-der-verwendung-eines-fotos/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/abmahnung-pixel-law-rechtsanwaelte-fuer-benjamin-thorn-wegen-der-verwendung-eines-fotos/#respond Fri, 14 Dec 2012 12:24:52 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4456 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn aus Landau vor. Herr Benjamin Thorn wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. Herr Benjamin Thorn ist selbständig als professioneller Fotograf tätig. In der Abmahnung lässt Herr Benjamin Thorn durch die pixel.Law Rechtsanwälte vorwerfen, auf einer Internetseite eine Fotografie verwendet zu haben, welche Herr […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn aus Landau vor. Herr Benjamin Thorn wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. Herr Benjamin Thorn ist selbständig als professioneller Fotograf tätig. In der Abmahnung lässt Herr Benjamin Thorn durch die pixel.Law Rechtsanwälte vorwerfen, auf einer Internetseite eine Fotografie verwendet zu haben, welche Herr Benjamin Thorn angefertigt hat. In der Abmahnung der pixel.Law Rechtsanwälte wird im Auftrag des Herrn Benjamin Thorn zur Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert und zwar wie folgt:

In der Abmahnung fordern die pixel.Law Rechtsanwälte auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordern die pixel.law Rechtsanwälte auf, eine Lizenzgebühr in Höhe von insgesamt 1.944,00 EUR zu erstatten. Dabei handelt es sich um eine Lizenzgebühr für die unerlaubte Verwendung der Fotografie nebst 100 % Aufschlag für einen jeweils unterlassenen Bildquellennachweiß und zwar berechnet nach der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) sowie Anwaltskosten in Höhe von 546,69 EUR (Gegenstandswert 6.000,00 EUR nebst Auslagenpauschale), insgesamt also 2.490,69 EUR.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes: Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Die Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) ist nicht zwingend, insbesondere nicht bei Verwendung von Fotos im privaten Bereich. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte für Benjamin Thorn wegen der Verwendung eines Fotos erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Kanzlei pixel.law für Peter Kirchhoff und Gabi Schmidt wegen Fotos https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-kanzlei-pixel-law-fuer-peter-kirchhoff-und-gabi-schmidt-wegen-fotos/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/abmahnung-kanzlei-pixel-law-fuer-peter-kirchhoff-und-gabi-schmidt-wegen-fotos/#respond Thu, 29 Nov 2012 11:44:46 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4323 Im Internet wird aktuell berichtet über urheberrechtliche Abmahnungen des Peter Kirchhoff und der Gabi Schmidt. Die Abmahnungen wurden ausgesprochen von der Kanzlei pixel.law (PixelLAW). In den Abmahnungen wird die unerlaubte Verwendung von Bildern im Internet gerügt. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten Allgemeiner Hinweis zu Abmahnungen wegen unerlaubter […]

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Im Internet wird aktuell berichtet über urheberrechtliche Abmahnungen des Peter Kirchhoff und der Gabi Schmidt. Die Abmahnungen wurden ausgesprochen von der Kanzlei pixel.law (PixelLAW). In den Abmahnungen wird die unerlaubte Verwendung von Bildern im Internet gerügt. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten

Allgemeiner Hinweis zu Abmahnungen wegen unerlaubter Verwendung fremder Bilder:

Es ist unzulässig, ohne Zustimmung des Rechteinhabers fremde Bilder zu verwenden. Dabei spielt es keine Rolle, wie gut oder schlecht die verwendeten Bilder sind. Ein solches Verhalten kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Die Folge ist, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben und Schadensersatz bezahlt werden muß. Nehmen Sie urheberrechtliche Abmahnungen daher nicht auf die leichte Schulter. Die Gerichte werden geradezu überhäuft mit Klagen wegen unerlaubter Nutzung von fremden Bildern bei eBay & Co. Allerdings sind die von den Anwälten der Rechteinhaber geforderten Beträge häufig (viel) zu hoch. Lassen Sie sich daher im Zweifel anwaltlich beraten. Zum einen muß geprüft werden, ob die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeändert werden muß. Zum anderen muß geprüft werden, ob der geltend gemachte Betrag richtig berechnet wurde. Die Rechtsprechung zu der Höhe von zu zahlenden Schadensersatz ist sehr unterschiedlich. Es kommt auch darauf an, ob die „geklauten“ Bilder privat oder gewerblich genutzt wurden und wie lange diese genutzt wurden. Lassen Sie sich im Zweifel umfassend beraten und vertreten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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