Anwaltskanzlei Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/ Sun, 04 Jun 2023 12:47:03 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.2.2 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Anwaltskanzlei Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/ 32 32 Rechnung-Mahnung von LIEBE: forscht der Sunny Side Media GmbH (EOOD) – Quo Vadis Media UG https://www.kanzlei-schuster.de/2023/06/rechnung-mahnung-von-liebe-forscht-der-sunny-side-media-gmbh-eood-quo-vadis-media-ug/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/06/rechnung-mahnung-von-liebe-forscht-der-sunny-side-media-gmbh-eood-quo-vadis-media-ug/#respond Sun, 04 Jun 2023 12:47:02 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10956 Aktuell melden sich hier vermehrt Betroffene, die eine Mahnung von der Firma Quo Vadis Media UG per Email erhalten haben. Offensichtlich wird eine Gebühr in Höhe von 249,00 EUR für das Angebot “Liebe: forscht” auf der Seite pba.dating gefordert. In dem Onlineportal “LIEBE:forscht” hat jedes Mitglied die Möglichkeit, ein von ihm weitgehend frei gestaltbares Profil […]

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Aktuell melden sich hier vermehrt Betroffene, die eine Mahnung von der Firma Quo Vadis Media UG per Email erhalten haben. Offensichtlich wird eine Gebühr in Höhe von 249,00 EUR für das Angebot “Liebe: forscht” auf der Seite pba.dating gefordert. In dem Onlineportal “LIEBE:forscht” hat jedes Mitglied die Möglichkeit, ein von ihm weitgehend frei gestaltbares Profil zu erstellen, um seine Persönlichkeit und
Beziehungsfähigkeit analysieren zu lassen. Auf der Internetseite wird mitgeteilt, dass innerhalb der ersten 14 Tage, beginnend mit dem Tag der Anmeldung, alle Mitglieder eine sogenannte “SchnupperPhase” haben. Innerhalb dieser Phase kann der Vertrag jederzeit ohne jegliche Angabe von Gründen beendet werden. Auch wenn auf das Widerrufsrecht bei der Bestellung verzichtet wurde.

Nach Mitteilungen zahlreicher Betroffener kommt es hier aber offensichtlich zu Problemen. Denn obgleich viele Betroffene berichten, den Vertrag innerhalb der Schnupperphase beendet zu haben, haben die Betroffenen dennoch in der Folgezeit Rechnungen und Mahnungen erhalten. Auch werden Vergleichszahlungen angeboten und im Falle der Nichtzahlung gedroht, die Angelegenheit einem Rechtsanwalt oder einem Inkassobüro übergeben. sollte jetzt noch schnell bezahlt werden, würde der Betroffene “viele Hundert EUR” sparen.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch ein eingeschaltete Inkassobüro informiert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, schreiben Sie uns gern eine Email an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. In einem weiteren Schritt können wir Sie bei der Abwehr der Forderung gerne vertreten, auch bundesweit. Melden Sie sich gerne bei uns. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Aboverträgen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung One-Wheel e.K. durch die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal wegen Privatverkauf https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-one-wheel-e-k-durch-die-anwaltskanzlei-dreger-ip-legal-wegen-privatverkauf/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-one-wheel-e-k-durch-die-anwaltskanzlei-dreger-ip-legal-wegen-privatverkauf/#respond Fri, 26 May 2023 09:11:30 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10953 Das Wettbewerbsrecht dient dazu, den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen und unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden. Es legt Regeln fest, die Unternehmen einhalten müssen, um ihre Mitbewerber nicht zu benachteiligen. In diesem Zusammenhang sind auch Abmahnungen ein gängiges Mittel, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu ahnden und die betroffenen Unternehmen zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens aufzufordern. […]

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Das Wettbewerbsrecht dient dazu, den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen und unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden. Es legt Regeln fest, die Unternehmen einhalten müssen, um ihre Mitbewerber nicht zu benachteiligen. In diesem Zusammenhang sind auch Abmahnungen ein gängiges Mittel, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu ahnden und die betroffenen Unternehmen zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens aufzufordern.

Abmahnung One-Wheel e.K. durch die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal

Ein aktuelles Beispiel für eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist der Fall der Firma One-Wheel e.K., die durch die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal vertreten wurde. Der Vorwurf lautet, dass ein Mitbewerber private Verkaufsaktivitäten auf dem Onlinemarktportal eBay durchführt, obwohl das Handeln als privater Natur anzusehen ist. Dieses Verhalten wird als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet.

Das UWG verbietet unlautere geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen im Wettbewerb fair miteinander agieren und Verbrauchern gegenüber keine irreführenden oder aggressiven Geschäftspraktiken anwenden. Dabei ist es unerheblich, ob das Handeln eines Unternehmens gewerblicher oder privater Natur ist – entscheidend ist vielmehr, ob durch die Handlungen wettbewerbswidrige Auswirkungen entstehen.

Im vorliegenden Fall behauptet die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal im Auftrag der One-Wheel e.K. dass der Abgemahnte durch seine privaten Verkaufsaktivitäten auf eBay den Wettbewerb in unlauterer Weise beeinflusst. Es wird argumentiert, dass der Abgemahnte durch seine privaten Verkäufe einen unfairen Vorteil gegenüber anderen gewerblichen Verkäufern erlangt und dadurch den Wettbewerb verfälscht.

Forderungen in der Abmahnungen

In der Abmahnung der Firma One-Wheel e.K. durch die Anwaltskanzlei Dreger IP Legal wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von entstandenen Anwaltskosten gefordert. Es ist in diesem Zusammenhang zu empfehlen, zunächst die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu prüfen. Konkret ist zu prüfen, ob das vorgeworfene Verhalten tatsächlich die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten hat. Sollte dies der Fall sein, ist noch die Höhe der Anwaltskosten zu hinterfragen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei all diesen Fragen können wir Ihnen behilflich sein. Wenn Sie auch eine solche oder vergleichbare Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abmahnungen im Wettbewerbsrecht kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH wegen unzulässiger Bildnutzung https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/urheberrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-frommer-legal-im-auftrag-der-image-professionals-gmbh-wegen-unzulaessiger-bildnutzung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/urheberrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-frommer-legal-im-auftrag-der-image-professionals-gmbh-wegen-unzulaessiger-bildnutzung/#respond Thu, 25 May 2023 09:39:16 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10947 Das Urheberrecht ist ein fundamentales Rechtsgebiet, das den Schutz geistigen Eigentums gewährleistet. Es regelt die Nutzung und Verbreitung von Werken und schützt die Rechte der Urheber. Im Zeitalter der digitalen Kommunikation und des Internets ist der Schutz des Urheberrechts von großer Bedeutung, da das unerlaubte Kopieren und Verbreiten von geschütztem Material weit verbreitet ist. In […]

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Das Urheberrecht ist ein fundamentales Rechtsgebiet, das den Schutz geistigen Eigentums gewährleistet. Es regelt die Nutzung und Verbreitung von Werken und schützt die Rechte der Urheber. Im Zeitalter der digitalen Kommunikation und des Internets ist der Schutz des Urheberrechts von großer Bedeutung, da das unerlaubte Kopieren und Verbreiten von geschütztem Material weit verbreitet ist.

In diesem Kontext hat die Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH einem Betroffenen eine urheberrechtliche Abmahnung zugesendet. Solche Abmahnungen richten sich an Personen oder Unternehmen, die unlizenziertes Bildmaterial vervielfältigt und zugänglich gemacht haben. Die Image Professionals GmbH ist ein renommiertes Unternehmen, das sich auf die Erstellung und den Vertrieb hochwertiger Bilder spezialisiert hat.

Die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH zielt darauf ab, die Verletzer des Urheberrechts zur Unterlassung, zur Auskunft und zur Zahlung von Schadensersatz aufzufordern. Unterlassung bedeutet, dass der Verletzer dazu aufgefordert wird, das unlizenzierte Bildmaterial nicht mehr zu verwenden, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Auskunft bezieht sich auf die Forderung nach Informationen über den Umfang der Nutzung des geschützten Bildmaterials. Schadensersatz soll den Urheber für den erlittenen finanziellen Verlust aufgrund der unerlaubten Verwendung seines Werkes entschädigen.

Wichtige Hinweise zur weiteren Vorgehensweise:

Es ist ratsam, dass die Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung sich umgehend mit der Situation auseinandersetzen und professionellen rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind. Es sollte nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Auch die Höhe des Schadensersatzes und die Höhe der Anwaltskosten sollten hinterfragt werden, da die geltend gemachten Beträge oft erheblich sind.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Forderung des Versandhandels Walz GmbH durch Inkassobüro Universum Inkasso https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/forderung-des-versandhandels-walz-gmbh-durch-inkassobuero-universum-inkasso/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/forderung-des-versandhandels-walz-gmbh-durch-inkassobuero-universum-inkasso/#respond Sun, 21 May 2023 13:14:05 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10943 Inkassobüros sind dafür bekannt, offene Forderungen für Unternehmen einzutreiben. In manchen Fällen werden jedoch Forderungen geltend gemacht, obwohl der betroffene Verbraucher die Ware bereits bezahlt hat. Ein solcher Fall ist bei der Versandhandelsfirma Walz GmbH und dem Inkassobüro Universum Inkasso aufgetreten. In diesem Beitrag werden die Situation genauer betrachtet und mögliche Schritte für Betroffene aufgezeigt. […]

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Inkassobüros sind dafür bekannt, offene Forderungen für Unternehmen einzutreiben. In manchen Fällen werden jedoch Forderungen geltend gemacht, obwohl der betroffene Verbraucher die Ware bereits bezahlt hat. Ein solcher Fall ist bei der Versandhandelsfirma Walz GmbH und dem Inkassobüro Universum Inkasso aufgetreten. In diesem Beitrag werden die Situation genauer betrachtet und mögliche Schritte für Betroffene aufgezeigt.

Tipps für den Umgang mit dem Forderungsschreiben der Universum Inkasso GmbH:

Die Walz GmbH ist ein bekannter Versandhandel, der eine Vielzahl von Waren an Kunden in ganz Deutschland verkauft. Wie bei jedem anderen Unternehmen, kann es auch bei der Firma Walz GmbH vorkommen, dass Rechnungen nicht beglichen werden. In solchen Fällen kann das Unternehmen ein Inkassobüro wie zum Beispiel Universum Inkasso GmbH beauftragen, um die offene Forderung einzutreiben.

Im vorliegenden Fall hat die Walz GmbH jedoch das Inkassobüro Universum Inkasso GmbH beauftragt, obwohl der betroffene Verbraucher nach eigenen Angaben die Ware bereits bezahlt hat. Der Kunde erhielt eine Mahnung von Universum Inkasso, die auf eine angebliche offene Forderung aus einer Warenlieferung hinwies. Verwirrt und verärgert kontaktierte der Kunde die Walz GmbH, um die Angelegenheit zu klären.

Die Walz GmbH konnte dem Kunden jedoch keine zufriedenstellende Antwort geben und verwies ihn erneut an Universum Inkasso. Der Kunde wandte sich daraufhin an Universum Inkasso und versuchte, die Situation zu klären. Dennoch blieb Universum Inkasso hartnäckig und behauptete weiterhin, dass die Forderung bestehe. Der Kunde fühlte sich in einer ausweglosen Situation und wusste nicht, wie er weiter vorgehen sollte. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Betroffene ihre Rechte kennen und entsprechende Schritte einleiten.

Zur rechtlichen Situation:

Der erste Schritt für den betroffenen Kunden sollte sein, sämtliche Zahlungsbelege, Überweisungsbelege und Kommunikationen mit der Walz GmbH und Universum Inkasso sorgfältig aufzubewahren. Diese Dokumente können als Beweismittel dienen, um zu belegen, dass die Ware bereits bezahlt wurde.

Als nächstes sollte der Kunde eine schriftliche Stellungnahme an Universum Inkasso senden und die unberechtigte Forderung bestreiten. Dabei sollte er klar und präzise darlegen, dass die Ware bezahlt wurde und dass er keine offene Forderung hat. Die vorgelegten Zahlungsbelege sollten als Anhang beigefügt werden.Es ist ratsam, parallel dazu die Walz GmbH erneut zu kontaktieren und sie über die Situation zu informieren.

Im Zweifel rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen:

Rechtliche Beratung einholen: Wenn Sie in diesem Fall unsicher sind oder rechtlichen Beistand benötigen, können Sie sich gerne an die Kanzlei Schuster wenden. Wir sind in diesem Bereich Experten und können Ihre Unterlagen prüfen, Sie über Ihre Rechte informieren und Sie bei weiteren Schritten unterstützen. Schreiben Sie gerne eine Email an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de und reichen Ihre Unterlagen und die Zahlungsaufforderung ein. Wir melden uns bei Ihnen so schnell wie möglich und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Markenrechtlichen Abmahnung durch Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen des Verkaufs von Ersatzteilen https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/markenrechtlichen-abmahnung-durch-lubberger-lehment-im-auftrag-der-volkswagen-ag-wegen-des-verkaufs-von-ersatzteilen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/markenrechtlichen-abmahnung-durch-lubberger-lehment-im-auftrag-der-volkswagen-ag-wegen-des-verkaufs-von-ersatzteilen/#respond Wed, 17 May 2023 09:25:47 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10940 Hintergrund der markenrechtlichen Abmahnung Die Erhaltung einer markenrechtlichen Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen des Verkaufs von Ersatzteilen, die nicht von Volkswagen AG in den Verkehr gebracht wurden, kann für die betroffene Partei eine überraschende und herausfordernde Situation darstellen. In solchen Fällen macht das Unternehmen geltend, dass der Verkauf […]

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Hintergrund der markenrechtlichen Abmahnung

Die Erhaltung einer markenrechtlichen Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen des Verkaufs von Ersatzteilen, die nicht von Volkswagen AG in den Verkehr gebracht wurden, kann für die betroffene Partei eine überraschende und herausfordernde Situation darstellen. In solchen Fällen macht das Unternehmen geltend, dass der Verkauf der Radkappen eine Verletzung seiner Markenrechte darstellt. Markenrechte gewähren dem Inhaber das exklusive Recht, bestimmte Waren oder Dienstleistungen unter einem bestimmten Markennamen zu vertreiben und andere daran zu hindern, ähnliche oder identische Marken zu verwenden.

Volkswagen AG nimmt den Schutz seiner Markenrechte sehr ernst und verfolgt potenzielle Verstöße konsequent. Lubberger Lehment ist eine renommierte Anwaltskanzlei, die häufig im Auftrag von Unternehmen wie Volkswagen AG Markenverletzungen verfolgt. Wenn eine Abmahnung von ihnen im Namen von Volkswagen AG eingereicht wird, ist es wichtig, die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen und angemessen zu reagieren.

Handlungsoptionen für die abgemahnte Partei

Prüfung der Abmahnung und Fristen: Die abgemahnte Partei sollte die Abmahnung sorgfältig prüfen und die darin genannten Fristen beachten. In der Regel wird eine Unterlassungserklärung gefordert, in der sich die abgemahnte Partei verpflichtet, den Verkauf der infrage stehenden Ersatzteilen einzustellen und zukünftige Verletzungen der Markenrechte zu verhindern. Die gesetzte Frist sollte ernst genommen und eingehalten werden, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Rechtsberatung einholen: Angesichts der rechtlichen Komplexität von Markenrechtsverletzungen und der Ernsthaftigkeit einer Abmahnung ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt kann die Situation analysieren, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung bewerten und die besten Handlungsoptionen empfehlen. Der Anwalt kann auch bei der Formulierung einer angemessenen Unterlassungserklärung unterstützen, um weitere rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Wie kann ich Ihnen helfen

Wenn Sie auch eine solche oder vergleichbare Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abmahnungen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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Betrug im Cyberspace mit Abofallen: So sichern Sie sich gegen hinterhältige Abzocke im Internet ab https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/betrug-im-cyberspace-mit-abofallen-so-sichern-sie-sich-gegen-hinterhaeltige-abzocke-im-internet-ab/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/betrug-im-cyberspace-mit-abofallen-so-sichern-sie-sich-gegen-hinterhaeltige-abzocke-im-internet-ab/#respond Mon, 15 May 2023 11:36:03 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10937 Das Internet bietet uns zahlreiche Möglichkeiten und Annehmlichkeiten, birgt aber auch Gefahren. Eine der größten Gefahren für Verbraucher sind Abofallen. Diese betrügerischen Praktiken zielen darauf ab, Nutzer in teure und unerwünschte Abonnements zu locken. In diesem Bericht werden wir genauer auf Abofallen im Internet eingehen und Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie sich davor schützen […]

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Das Internet bietet uns zahlreiche Möglichkeiten und Annehmlichkeiten, birgt aber auch Gefahren. Eine der größten Gefahren für Verbraucher sind Abofallen. Diese betrügerischen Praktiken zielen darauf ab, Nutzer in teure und unerwünschte Abonnements zu locken. In diesem Bericht werden wir genauer auf Abofallen im Internet eingehen und Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie sich davor schützen können.

Was sind Abofallen

Abofallen sind Täuschungsmanöver, bei denen Verbraucher dazu verleitet werden, ungewollte Abonnements abzuschließen. Dies geschieht oft durch irreführende Werbung, Gewinnspiele oder versteckte Kosten. Die Betrüger nutzen geschickt psychologische Tricks, um die Nutzer dazu zu bringen, persönliche Daten oder Zahlungsinformationen preiszugeben.

Wie erkennt man Abofallen

  • Lesen Sie sorgfältig die Bedingungen: Nehmen Sie sich die Zeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen zu lesen. Achten Sie besonders auf versteckte Klauseln, automatische Verlängerungen oder hohe Kosten.
  • Misstrauen Sie übertriebenen Versprechungen: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft genau das. Seien Sie vorsichtig bei ungewöhnlich günstigen oder kostenlosen Angeboten, die persönliche Informationen erfordern.
  • Prüfen Sie die Reputation der Website: Machen Sie eine kurze Online-Recherche, um herauszufinden, ob es Berichte über betrügerische Aktivitäten oder negative Erfahrungen anderer Nutzer gibt.

Tipps zum Schutz vor Abofallen

  • Aktualisieren Sie Ihre Sicherheitssoftware: Stellen Sie sicher, dass Sie eine vertrauenswürdige Antiviren- und Anti-Malware-Software auf Ihrem Gerät installiert haben. Diese Programme können dazu beitragen, betrügerische Websites und schädliche Links zu erkennen.
  • Seien Sie vorsichtig bei der Preisgabe von persönlichen Daten: Geben Sie niemals persönliche oder sensible Daten heraus, es sei denn, Sie sind sich sicher, dass die Website sicher ist und einen legitimen Zweck hat.
  • Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden: Nutzen Sie beim Online-Shopping bevorzugt sichere Zahlungsmethoden wie PayPal oder Kreditkarten. Diese bieten oft zusätzlichen Schutz gegen betrügerische Transaktionen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Bank- und Kreditkartenabrechnungen: Überwachen Sie Ihre Kontobewegungen regelmäßig, um ungewöhnliche Abbuchungen oder verdächtige Transaktionen zu identifizieren. Bei verdächtigen Vorfällen sollten Sie sofort Ihre Bank oder Kreditkartenfirma kontaktieren.
  • Melden Sie betrügerische Websites oder Aktivitäten: Wenn Sie auf eine Abofalle gestoßen sind, melden Sie dies den entsprechenden Behörden oder Verbraucherschutzorganisationen. Dies trägt dazu bei, andere Nutzer vor ähnlichen betrügerischen Machenschaften zu schützen.

Bei Fragen rund um das Thema Abofallen im Internet können Sie sich gerne an die Kanzlei wenden an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de.

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AlphaVille Montgomery Munich: Eine umstrittene Firma im Bereich Filesharing-Abmahnungen https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/alphaville-montgomery-munich-eine-umstrittene-firma-im-bereich-filesharing-abmahnungen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/alphaville-montgomery-munich-eine-umstrittene-firma-im-bereich-filesharing-abmahnungen/#respond Sat, 13 May 2023 11:05:13 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10935 AlphaVille Montgomery Munich ist eine deutsche Firma, die im Bereich der Filesharing-Abmahnungen tätig ist. Das Unternehmen verschickt im Auftrag von Rechteinhabern Abmahnungen an Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Inhalte über Filesharing-Netzwerke herunterladen oder teilen. AlphaVille ist seit Jahren umstritten und wird von vielen Nutzern und Experten kritisiert. Der Grund für die Kritik an AlphaVille liegt vor […]

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AlphaVille Montgomery Munich ist eine deutsche Firma, die im Bereich der Filesharing-Abmahnungen tätig ist. Das Unternehmen verschickt im Auftrag von Rechteinhabern Abmahnungen an Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Inhalte über Filesharing-Netzwerke herunterladen oder teilen. AlphaVille ist seit Jahren umstritten und wird von vielen Nutzern und Experten kritisiert.

Der Grund für die Kritik an AlphaVille liegt vor allem in der Art und Weise, wie das Unternehmen vorgeht. AlphaVille verwendet eine automatisierte Software, um IP-Adressen von Nutzern zu sammeln, die auf Filesharing-Netzwerken aktiv sind. Die Software analysiert die geteilten Inhalte und vergleicht sie mit einer Datenbank urheberrechtlich geschützter Werke. Wenn ein Treffer vorliegt, wird eine Abmahnung an den betreffenden Nutzer verschickt.

Die Abmahnungen von AlphaVille sind oft mit hohen Forderungen verbunden. Nutzer werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine hohe Summe als Schadenersatz zu zahlen. Diese Summen können mehrere hundert Euro betragen und sind für viele Nutzer eine erhebliche finanzielle Belastung.

Die Praxis von AlphaVille wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten kritisiert. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, Abmahnungen als Geschäftsmodell zu nutzen und gezielt Nutzer abzumahnen, um hohe Gewinne zu erzielen. Auch die Höhe der geforderten Summen wird als überhöht angesehen.

Die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen von AlphaVille ist umstritten. Während das Unternehmen argumentiert, dass es im Interesse der Rechteinhaber handelt und die Abmahnungen auf einer rechtlichen Grundlage basieren, sehen Kritiker darin einen Missbrauch des Abmahnwesens und einen Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass AlphaVille im Bereich der Filesharing-Abmahnungen ein umstrittenes Unternehmen ist. Während einige Nutzer und Rechteinhaber die Arbeit des Unternehmens begrüßen und als notwendiges Instrument zum Schutz von Urheberrechten betrachten, sehen andere die Praxis von AlphaVille als fragwürdig und überzogen an. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um das Thema in Zukunft entwickeln wird.

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Forderung Gewinn49 GmbH – Spiel 66 GmbH durch Anwaltsbüro Ziegler & Kollegen https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/forderung-gewinn49-gmbh-spiel-66-gmbh-durch-anwaltsbuero-ziegler-kollegen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/forderung-gewinn49-gmbh-spiel-66-gmbh-durch-anwaltsbuero-ziegler-kollegen/#respond Thu, 11 May 2023 08:58:57 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10930 Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung der Firma Gewinn49 GmbH – Spiel 66 GmbH durch Anwaltsbüro Ziegler & Kollegen zur Prüfung vorgelegt. Dem Schreiben kann nicht entnommen werden, was Grundlage der Forderung ist. Offensichtlich geht es um Lottotbeteiligungen und Online Casino. Wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll, ist unbekannt. Der von der […]

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Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung der Firma Gewinn49 GmbH – Spiel 66 GmbH durch Anwaltsbüro Ziegler & Kollegen zur Prüfung vorgelegt. Dem Schreiben kann nicht entnommen werden, was Grundlage der Forderung ist. Offensichtlich geht es um Lottotbeteiligungen und Online Casino. Wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll, ist unbekannt. Der von der Forderung Betroffene kann sich jedenfalls an einen derartigen Vertragsschluss und die genannten Firmen nicht erinnern. Da aber viele Menschen in Deutschland Lotto spielen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich angesprochen fühlt, hoch. Dies führt dazu, dass der eine oder andere Betroffene die Forderung bezahlen möchte,

Wichtige Hinweise in diesem Zusammenhang!

Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um eine unberechtigte Forderung handelt. Bezahlen Sie den geltend gemachten Betrag daher auf keinen Fall. Lassen Sie sich durch die Drohung, das bei Verstreichen Lassen der genannten Frist eine gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, auch nicht einschüchtern. Im Zweifel können Sie sich hier an die Kanzlei wenden, um sich rechtlich abzusichern.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie von der beschriebenen Angelegenheit ebenfalls betroffen sind, dann können Sie gerne die Zahlungsaufforderung hier per Email an (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Wir schauen und die Angelegenheit an und informieren Sie in einer ersten kostenlosen Einschätzung darüber, wie Sie in dem Fall weiter verfahren können. Wir beraten und vertreten bundesweit. Zögern Sie daher nicht, uns anzuschreiben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Hugo Balduin das Warzenschwein und seine neue Frisur! https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/hugo-balduin-das-warzenschwein-und-seine-neue-frisur/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/05/hugo-balduin-das-warzenschwein-und-seine-neue-frisur/#respond Mon, 08 May 2023 07:16:28 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10926 Hugo-Balduin war ein Warzenschwein, das in einem weit entfernten Wald lebte. Er hatte eine dichte, krause Mähne aus borstigem Haar, die ihm manchmal im Weg war und ihm das Gefühl gab, dass er nicht richtig präsentabel aussah. Eines Tages beschloss Hugo-Balduin, dass er eine Veränderung brauchte, um sein Aussehen zu verbessern. Er hörte von einem […]

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Hugo-Balduin war ein Warzenschwein, das in einem weit entfernten Wald lebte. Er hatte eine dichte, krause Mähne aus borstigem Haar, die ihm manchmal im Weg war und ihm das Gefühl gab, dass er nicht richtig präsentabel aussah. Eines Tages beschloss Hugo-Balduin, dass er eine Veränderung brauchte, um sein Aussehen zu verbessern.

Er hörte von einem Frisör in der Nähe, der sich auf Dauerwellen spezialisiert hatte und beschloss, ihn zu besuchen. Am Tag seines Termins war Hugo-Balduin ein wenig nervös, aber auch aufgeregt über die bevorstehende Veränderung. Er betrat das Frisörgeschäft und wurde von einer freundlichen Katze begrüßt, die ihn zu einem gemütlichen Stuhl führte.

Der Frisör, ein begnadeter Eichhörnchen mit viel Erfahrung, machte sich sofort an die Arbeit und wusch das borstige Haar des Warzenschweins gründlich. Dann begann er, das Haar vorsichtig in kleine Lockenwickler zu drehen und ein spezielles Gel aufzutragen, um die Locken zu fixieren.

Hugo-Balduin sah sich im Spiegel und konnte es kaum glauben. Er hatte jetzt eine wunderschöne, glänzende Mähne aus weichen, gewellten Haaren. Er fühlte sich wie ein völlig neues Warzenschwein und war sehr zufrieden mit dem Ergebnis.

Als Hugo-Balduin aus dem Frisörgeschäft trat, fühlte er sich wie der König des Waldes. Er bemerkte, dass die anderen Tiere ihn anstarrten und ihm mit Bewunderung zusahen. Er ging mit erhobenem Kopf durch den Wald und fühlte sich selbstbewusster als je zuvor.

In den folgenden Wochen erhielt Hugo-Balduin viele Komplimente für sein neues Aussehen. Er wurde sogar von anderen Tieren nach dem Namen seines Frisörs gefragt, und der Ruf des Eichhörnchen-Frisörs verbreitete sich im Wald.

Hugo-Balduin war glücklich und dankbar für die Veränderung, die er durchgemacht hatte. Er erkannte, dass ein kleiner Schritt wie eine Dauerwelle einen großen Einfluss auf sein Selbstbewusstsein und seine Wahrnehmung durch andere haben konnte. Und so beschloss er, immer darauf zu achten, dass er sich selbst und sein Aussehen in Ehren hielt.

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Zahlungsaufforderung von Business Plus Inkasso AG wegen Dienstleistungsvertrag “LOTTO 6 aus 49” https://www.kanzlei-schuster.de/2023/04/zahlungsaufforderung-von-business-plus-inkasso-ag-wegen-dienstleistungsvertrag-lotto-6-aus-49/ https://www.kanzlei-schuster.de/2023/04/zahlungsaufforderung-von-business-plus-inkasso-ag-wegen-dienstleistungsvertrag-lotto-6-aus-49/#respond Sat, 01 Apr 2023 09:59:51 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=10920 Und wieder werden Verbraucher abgezockt im Zusammenhang mit Gewinnspielverträgen. Die hinter dieser Masche stehenden Namen ändern sich regelmäßig. Auch die mit diesen Firmen zusammenarbeitenden Inkassobüros ändern Ihre Namen. Im Moment fordert das Inkassobüros Business Plus Inkasso AG viele Verbraucher dazu auf, vermeintliche Forderungen aus einem Gewinnspielvertrag zu begleichen. In dem Forderungsschreiben heißt es: „Unser Mandant […]

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Und wieder werden Verbraucher abgezockt im Zusammenhang mit Gewinnspielverträgen. Die hinter dieser Masche stehenden Namen ändern sich regelmäßig. Auch die mit diesen Firmen zusammenarbeitenden Inkassobüros ändern Ihre Namen. Im Moment fordert das Inkassobüros Business Plus Inkasso AG viele Verbraucher dazu auf, vermeintliche Forderungen aus einem Gewinnspielvertrag zu begleichen. In dem Forderungsschreiben heißt es:

Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung aus ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag ‚Lotto 6 aus 49‘“ einzufordern“, Auffällig ist, dass das Schreiben einige Fehler enthält. Die Angeschriebenen sollen innerhalb von sieben Tagen einen Betrag um die 300,00 EUR auf ein Bankkonto mit einer griechischen IBAN überweisen. Sollte dies nicht geschehen, stellt das Inkassobüro Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung, Pfändung von Bezügen, von Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben und Versicherungen und vieles mehr in Aussicht.

Mein Ratschlag an Sie:

Es kann nur empfohlen werden, den geforderten Betrag nicht zu bezahlen. Lassen Sie sich auch nicht durch die Drohungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Vorsorglich sollte die Forderung gegenüber dem Inkassobüro zurückgewiesen und um Mitteilung der näheren Umstände des Zustandekommens des Vertrages gebeten werden. Erst danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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