Anwaltskanzlei Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/ Thu, 18 Jun 2026 07:31:19 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Anwaltskanzlei Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/ 32 32 Rechnung der Datenschutzdienst Deutschland UG erhalten? Warum Betroffene derzeit besonders vorsichtig sein sollten https://www.kanzlei-schuster.de/2026/06/rechnung-der-datenschutzdienst-deutschland-ug-erhalten-warum-betroffene-derzeit-besonders-vorsichtig-sein-sollten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2026/06/rechnung-der-datenschutzdienst-deutschland-ug-erhalten-warum-betroffene-derzeit-besonders-vorsichtig-sein-sollten/#respond Thu, 18 Jun 2026 07:31:17 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11156 Derzeit erhalten zahlreiche Unternehmen, Handwerksbetriebe, Vereine und Selbstständige Rechnungen der Datenschutzdienst Deutschland UG (Haftungsbeschränkt). In einem uns vorliegenden Schreiben vom 12.06.2026 fordert das Unternehmen für eine angebliche „Jahrespauschale DSGVO-Absicherung“ einen Betrag von 39,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 46,41 Euro. Auch wenn der geforderte Betrag vergleichsweise gering erscheint, sollten Betroffene die Rechnung keinesfalls ungeprüft bezahlen. […]

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Derzeit erhalten zahlreiche Unternehmen, Handwerksbetriebe, Vereine und Selbstständige Rechnungen der Datenschutzdienst Deutschland UG (Haftungsbeschränkt). In einem uns vorliegenden Schreiben vom 12.06.2026 fordert das Unternehmen für eine angebliche „Jahrespauschale DSGVO-Absicherung“ einen Betrag von 39,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 46,41 Euro.

Auch wenn der geforderte Betrag vergleichsweise gering erscheint, sollten Betroffene die Rechnung keinesfalls ungeprüft bezahlen. Nach unseren Recherchen bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine betrügerische Forderung handeln könnte.

Die Gesellschaft existiert – die Angaben werfen jedoch zahlreiche Fragen auf

Die Datenschutzdienst Deutschland UG (Haftungsbeschränkt) ist tatsächlich im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der HRB-Nummer 212746 eingetragen. Die Eintragung erfolgte am 09.01.2026. Das Stammkapital beträgt lediglich 50,00 Euro. Als Geschäftsführer ist ein Boris Olsanschi eingetragen.

Als Unternehmensanschrift wird die Steimker Straße 21 in 38154 Königslutter am Elm angegeben. Nach unseren Recherchen befindet sich unter dieser Adresse jedoch kein Datenschutz- oder IT-Dienstleister. Vielmehr wird dort eine Pension betrieben, die unter dem Namen „Gasthaus Karin“ Zimmer zur Übernachtung vermietet.

Bereits dieser Umstand wirft die Frage auf, ob die angegebene Geschäftsadresse tatsächlich als Unternehmenssitz genutzt wird.

Auch die Frankfurter Geschäftsanschrift erscheint zweifelhaft

Auf den Rechnungen wird als Unternehmensanschrift die Theodor-Heuss-Allee 72 in 60486 Frankfurt am Main angegeben. Die Adresse existiert zwar tatsächlich, jedoch konnte dort kein Unternehmen mit der Bezeichnung Datenschutzdienst Deutschland UG festgestellt werden.

Vielmehr befinden sich unter dieser Anschrift mehrere Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Deutschen Bank stehen. Hinweise auf eine Niederlassung oder Geschäftstätigkeit der Datenschutzdienst Deutschland UG konnten dort nicht festgestellt werden.

Angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer offenbar ungültig

Besonders auffällig ist die auf den Rechnungen angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE460433645. Nach den vorliegenden Überprüfungen scheint diese Nummer nicht zu existieren.

Sollte sich dies bestätigen, wäre dies ein weiteres erhebliches Indiz dafür, dass die Rechnungen nicht den Anforderungen an ordnungsgemäße Geschäftsunterlagen entsprechen.

Bankverbindung führt zu einem deutschen Kreditinstitut

Die in den Rechnungen angegebene Bankverbindung wird bei der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg geführt. Nach unseren Überprüfungen lassen sich Überweisungen auf das Konto unter Angabe des Empfängers „DatenschutzDienst Deutschland“ problemlos ausführen.

Gerade dieser Umstand dürfte dazu beitragen, dass die Schreiben auf viele Empfänger seriös wirken. Ein deutsches Bankkonto allein sagt jedoch nichts über die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung aus.

Auch die Internetseite wirft Fragen auf

Unter dem Firmennamen wird eine professionell gestaltete Internetseite betrieben. Eine Abfrage der Domain „datenschutzdienst-deutschland.de“ bei der DENIC ergab jedoch weitere Auffälligkeiten.

Als Domaininhaber wird dort eine „Discount-Baushof GmbH“ mit Sitz in der Hildesheimer Straße 31 in Braunschweig genannt. Eine entsprechende Gesellschaft konnte jedoch in den einschlägigen Registern nicht gefunden werden.

Als Kontaktadresse wird zudem die E-Mail-Adresse „borisolsansky@gmail.com“ angegeben. Auffällig ist hierbei die Schreibweise des Nachnamens. Während im Handelsregister ein Geschäftsführer namens Boris Olsanschi eingetragen ist, wird in der E-Mail-Adresse die Schreibweise „Olsansky“ verwendet.

Auch die angegebene Adresse in Braunschweig führte bei den Recherchen nicht zu einem Unternehmen, sondern wiederum zu einer Pension mit der Bezeichnung „Sleep Home“.

Verdacht auf gezielte Massenabrechnung

Die Vielzahl der festgestellten Ungereimtheiten lässt erhebliche Zweifel an der Seriosität der Forderungen aufkommen. Besonders problematisch ist dabei, dass der verlangte Betrag bewusst niedrig gewählt sein dürfte. Viele Unternehmen zahlen Rechnungen in dieser Größenordnung häufig ohne nähere Prüfung, insbesondere wenn diese einen offiziellen Eindruck vermitteln und sich auf rechtliche Themen wie Datenschutz oder DSGVO beziehen.

Genau auf diesen Effekt scheint die Versendung der Rechnungen abzuzielen.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wer eine Rechnung der Datenschutzdienst Deutschland UG erhalten hat, sollte diese sorgfältig prüfen und keinesfalls vorschnell bezahlen. Sofern kein Vertragsschluss oder keine konkrete Beauftragung nachgewiesen werden kann, bestehen erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Forderung.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Da offenbar ein deutsches Bankkonto genutzt wird, besteht zumindest die Möglichkeit, Zahlungsströme nachzuverfolgen und weitere Geschädigte zu schützen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei

Haben auch Sie eine Rechnung der Datenschutzdienst Deutschland UG erhalten oder bereits eine Mahnung bekommen? Unsere Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an und prüft, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht und welche rechtlichen Schritte im Einzelfall sinnvoll sind.

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Zahlungsaufforderung erhalten von Saturn Inkasso GmbH im Auftrag von H. Arouni ehem. Europa Finanzsan. GmbH – Was tun? https://www.kanzlei-schuster.de/2026/06/zahlungsaufforderung-erhalten-von-saturn-inkasso-gmbh-im-auftrag-von-h-arouni-ehem-europa-finanzsan-gmbh-was-tun/ https://www.kanzlei-schuster.de/2026/06/zahlungsaufforderung-erhalten-von-saturn-inkasso-gmbh-im-auftrag-von-h-arouni-ehem-europa-finanzsan-gmbh-was-tun/#respond Wed, 03 Jun 2026 15:17:30 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11150 Viele Betroffene erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen von der Saturn Inkasso GmbH im Auftrag von H. Arouni bzw. der ehemaligen Europa Finanzsanierung GmbH. Hintergrund ist häufig ein Vertrag über eine sogenannte Finanzsanierung oder Schuldenregulierung, der zuvor online beantragt worden sein soll. Worum geht es bei diesen Forderungen? Nach den bisher bekannten Fällen haben Betroffene im Internet nach […]

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Viele Betroffene erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen von der Saturn Inkasso GmbH im Auftrag von H. Arouni bzw. der ehemaligen Europa Finanzsanierung GmbH. Hintergrund ist häufig ein Vertrag über eine sogenannte Finanzsanierung oder Schuldenregulierung, der zuvor online beantragt worden sein soll.

Worum geht es bei diesen Forderungen?

Nach den bisher bekannten Fällen haben Betroffene im Internet nach einem Kredit oder einer Umschuldungsmöglichkeit gesucht. Statt eines Darlehens wurde ihnen jedoch oftmals eine Dienstleistung zur Finanzsanierung angeboten. Diese umfasst beispielsweise die Erstellung eines Haushaltsplans, die Analyse der finanziellen Situation oder die Vermittlung von Vergleichen mit Gläubigern. Für diese Dienstleistungen werden Gebühren verlangt.

Warum sind viele Betroffene überrascht?

Viele Verbraucher gingen nach eigenen Angaben davon aus, einen Kredit beantragt zu haben. Tatsächlich handelte es sich nach Darstellung der Unternehmen jedoch um einen Vertrag über eine Finanzsanierungsdienstleistung. Werden die verlangten Gebühren nicht bezahlt, folgen häufig Mahnungen und später Inkassoschreiben.

Sollte man die Forderung sofort bezahlen?

Nein. Eine Zahlungsaufforderung sollte zunächst sorgfältig geprüft werden. Insbesondere sollte geklärt werden:

  • Wurde tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen?
  • Was war genau Gegenstand des Vertrages?
  • Wurden Widerrufsrechte ordnungsgemäß belehrt?
  • Ist die geltend gemachte Forderung der Höhe nach berechtigt?

Auch wenn Saturn Inkasso als registriertes Inkassounternehmen grundsätzlich berechtigt ist, Forderungen einzuziehen, bedeutet dies nicht automatisch, dass jede geltend gemachte Forderung auch tatsächlich besteht. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte die Vertragsunterlagen und die Zahlungsaufforderung genau prüfen lassen, bevor eine Zahlung erfolgt oder die Forderung anerkannt wird. Eine vorschnelle Unterschrift unter Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnisse ist regelmäßig nicht zu empfehlen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Zahlungsaufforderung von Fairmount Inkasso und Auer Witte Thiel im Auftrag der Aylo Billing Limited ? https://www.kanzlei-schuster.de/2026/05/zahlungsaufforderung-von-fairmount-inkasso-und-auer-witte-thiel-im-auftrag-der-aylo-billing-limited/ https://www.kanzlei-schuster.de/2026/05/zahlungsaufforderung-von-fairmount-inkasso-und-auer-witte-thiel-im-auftrag-der-aylo-billing-limited/#respond Fri, 01 May 2026 08:44:00 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11146 Wer ist die Aylo Billing Limited? Verbraucher berichten immer wieder über Zahlungsaufforderungen von Fairmount Inkasso oder der Kanzlei Auer Witte Thiel im Auftrag der Aylo Billing Limited. In den Schreiben werden meist Beträge für angebliche Online-Abonnements oder Mitgliedschaften geltend gemacht. Nicht selten kommen zusätzlich Inkassokosten, Anwaltsgebühren und Verzugszinsen hinzu. Für Betroffene stellt sich daher die […]

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Wer ist die Aylo Billing Limited?

Verbraucher berichten immer wieder über Zahlungsaufforderungen von Fairmount Inkasso oder der Kanzlei Auer Witte Thiel im Auftrag der Aylo Billing Limited. In den Schreiben werden meist Beträge für angebliche Online-Abonnements oder Mitgliedschaften geltend gemacht. Nicht selten kommen zusätzlich Inkassokosten, Anwaltsgebühren und Verzugszinsen hinzu.

Für Betroffene stellt sich daher die Frage, ob die Forderung berechtigt ist und weshalb sie überhaupt in Anspruch genommen werden.

Die Aylo Billing Limited ist ein Unternehmen, das Zahlungsabwicklungen für Online-Plattformen übernimmt. Nach außen tritt sie häufig im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Internetdiensten oder Abonnements in Erscheinung. Dabei geht es regelmäßig um digitale Inhalte, für die eine wiederkehrende Gebühr verlangt wird. Viele Verbraucher geben an, sie hätten sich lediglich registriert oder ein vermeintlich kostenfreies Angebot genutzt. Erst später erhalten sie eine Rechnung oder Mahnung über ein angeblich abgeschlossenes Abonnement. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist und ob die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten wurden.

Welche Rolle spielen Fairmount Inkasso und Auer Witte Thiel?

Fairmount Inkasso ist ein Inkassodienstleister, der mit der außergerichtlichen Beitreibung offener Forderungen beauftragt wird. Die Kanzlei Auer Witte Thiel macht Forderungen anwaltlich geltend und verschickt entsprechende Zahlungsaufforderungen.

Ein solches Schreiben bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Forderung rechtlich durchsetzbar ist. Inkassounternehmen und Rechtsanwälte vertreten zunächst die Interessen ihrer Auftraggeber. Ob die zugrunde liegende Forderung tatsächlich besteht, ist eine rechtliche Frage, die im Zweifel geprüft werden muss.

Warum erhalten Verbraucher diese Zahlungsaufforderungen?

Häufig liegt der Hintergrund in Online-Registrierungen, bei denen Verbraucher ihre Daten eingegeben und dabei möglicherweise ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben sollen. Teilweise wird über automatisch verlängernde Verträge gestritten, bei denen die Kündigungsfrist versäumt worden sein soll. In anderen Fällen bestreiten Betroffene, überhaupt einen Vertrag geschlossen zu haben. Auch die Frage der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und der transparenten Preisangabe spielt eine zentrale Rolle. Ob eine Zahlungspflicht besteht, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob ein wirksamer Vertragsschluss nachweisbar ist und ob die Entgeltpflicht klar und verständlich kommuniziert wurde.

So reagieren Sie richtig:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder Vertrag tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und auch per Email widerrufen, gekündigt und wegen Irrtum angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Zahlungsaufforderung von der CoJo Finanzinformationen GmbH – Was steckt dahinter? https://www.kanzlei-schuster.de/2026/04/zahlungsaufforderung-von-der-cojo-finanzinformationen-gmbh-was-steckt-dahinter/ https://www.kanzlei-schuster.de/2026/04/zahlungsaufforderung-von-der-cojo-finanzinformationen-gmbh-was-steckt-dahinter/#respond Thu, 02 Apr 2026 08:27:15 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11142 Immer wieder berichten Verbraucher, dass sie überraschend Zahlungsaufforderungen von der CoJo Finanzinformationen GmbH erhalten. Häufig geht es dabei um mehrere hundert Euro für ein angebliches Abonnement eines Börsen- oder Finanzinformationsdienstes. Viele Betroffene sind überrascht, weil sie davon ausgegangen sind, lediglich ein günstiges Probeangebot genutzt zu haben. Im Folgenden wird erläutert, was hinter dem Geschäftsmodell steckt, […]

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CoJo Finanzinformationen GmbH

Immer wieder berichten Verbraucher, dass sie überraschend Zahlungsaufforderungen von der CoJo Finanzinformationen GmbH erhalten. Häufig geht es dabei um mehrere hundert Euro für ein angebliches Abonnement eines Börsen- oder Finanzinformationsdienstes. Viele Betroffene sind überrascht, weil sie davon ausgegangen sind, lediglich ein günstiges Probeangebot genutzt zu haben.

Im Folgenden wird erläutert, was hinter dem Geschäftsmodell steckt, ob das Angebot sinnvoll ist und warum es zu Zahlungsforderungen kommt.

Was macht die CoJo Finanzinformationen GmbH?

Die CoJo Finanzinformationen GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin, das unter anderem Finanzinformationen und Werbeleistungen anbietet. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Bereitstellung von Informationen zu Finanz- und Börsenthemen, etwa in Form von Online-Diensten oder E-Mail-Newslettern.

In der Praxis bietet das Unternehmen beispielsweise sogenannte Börsenbriefe oder E-Mail-Dienste mit Aktienempfehlungen an. Nutzer erhalten regelmäßig Hinweise zu möglichen Investments oder Marktanalysen. Solche Börsenbriefe sind grundsätzlich ein verbreitetes Geschäftsmodell im Finanzbereich.

Wie funktioniert das Angebot in der Praxis?

In vielen Fällen stoßen Verbraucher im Internet auf Werbeanzeigen für besonders günstige Einstiegsangebote. Häufig wird etwa ein zeitlich begrenztes Probeabo für einen sehr niedrigen Preis beworben, beispielsweise für wenige Euro.

Problematisch wird es jedoch durch die Vertragsbedingungen: Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sich ein solches Probeabo automatisch in ein deutlich teureres Jahresabonnement verlängern, wenn der Nutzer nicht rechtzeitig kündigt. In einzelnen Fällen werden dann Beträge von mehreren hundert Euro pro Jahr verlangt.

Betroffene berichten häufig, dass ihnen diese automatische Verlängerung beim Abschluss des Probeangebots nicht bewusst war.

Warum erhalten Betroffene Zahlungsaufforderungen?

Zahlungsaufforderungen entstehen meist aus folgendem Ablauf:

Ein Verbraucher meldet sich für ein günstiges Testangebot eines Börsen- oder Informationsdienstes an. Nach Ablauf der Testphase verlängert sich das Angebot automatisch in ein kostenpflichtiges Jahresabo, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Anschließend stellt das Unternehmen eine Rechnung für die verlängerte Laufzeit aus.

Viele Betroffene sind überrascht, weil sie davon ausgegangen sind, nur ein einmaliges oder kurzfristiges Angebot abgeschlossen zu haben. Daher werden die Rechnungen häufig als unberechtigt empfunden.

Ist das Angebot sinnvoll?

Finanz-Newsletter oder Börsenbriefe sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Viele Anbieter verkaufen Marktanalysen oder Investmenttipps im Abonnement. Ob ein solcher Dienst sinnvoll ist, hängt stark von der Qualität der Informationen und den individuellen Erwartungen des Nutzers ab.

Problematisch wird es allerdings, wenn Verbraucher das Angebot in erster Linie wegen eines sehr günstigen Probeangebots abschließen und nicht erkennen, dass sich dieses automatisch in ein hochpreisiges Abonnement verlängern kann. Gerade in solchen Fällen kommt es häufig zu Streit über das Zustandekommen oder den Inhalt des Vertrags.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Zahlungsaufforderung von Debtist GmbH im Auftrag der Fastic GmbH – was Betroffene wissen sollten! https://www.kanzlei-schuster.de/2026/03/zahlungsaufforderung-von-debtist-gmbh-im-auftrag-der-fastic-gmbh-was-betroffene-wissen-sollten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2026/03/zahlungsaufforderung-von-debtist-gmbh-im-auftrag-der-fastic-gmbh-was-betroffene-wissen-sollten/#respond Sun, 01 Mar 2026 08:19:00 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11138 Hintergrund der Zahlungsaufforderung Viele Verbraucher erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen von Debtist GmbH, die im Auftrag der Fastic GmbH versendet werden. Für die Betroffenen kommt dies häufig überraschend, weil sie sich keiner kostenpflichtigen Bestellung bewusst sind. Gegenstand der Forderungen sind meist Beträge aus angeblichen Premium-Mitgliedschaften oder Jahresabonnements einer App. Was steckt hinter der Fastic-App? Die Fastic GmbH […]

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Hintergrund der Zahlungsaufforderung

Viele Verbraucher erhalten derzeit Zahlungsaufforderungen von Debtist GmbH, die im Auftrag der Fastic GmbH versendet werden. Für die Betroffenen kommt dies häufig überraschend, weil sie sich keiner kostenpflichtigen Bestellung bewusst sind. Gegenstand der Forderungen sind meist Beträge aus angeblichen Premium-Mitgliedschaften oder Jahresabonnements einer App.

Was steckt hinter der Fastic-App?

Die Fastic GmbH bietet eine App rund um Intervallfasten, Ernährung und Gesundheitsgewohnheiten an. Neben einer kostenfreien Nutzungsmöglichkeit gibt es kostenpflichtige Premium-Modelle mit erweiterten Funktionen. In der Praxis berichten Nutzer jedoch immer wieder, dass ihnen ein kostenpflichtiges Abonnement in Rechnung gestellt wurde, obwohl sie von einer kostenlosen Nutzung oder einem Probeangebot ausgingen. Rechtlich entscheidend ist, ob tatsächlich ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist.

Rolle des Inkassounternehmens

Die Debtist GmbH ist ein Inkassodienstleister. Solche Unternehmen werden beauftragt, offene Forderungen für andere Firmen einzuziehen. Das Inkassounternehmen selbst ist nicht Vertragspartner des ursprünglichen App-Nutzungsvertrags, sondern macht lediglich die Forderung geltend. Auch ein Inkassoschreiben bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist.

Rechtliche Einordnung

Ob eine Forderung besteht, hängt davon ab, ob ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde und ob die gesetzlichen Anforderungen an kostenpflichtige Online-Verträge eingehalten wurden. Dazu gehört insbesondere eine klare Information über die Kosten sowie eine eindeutige Bestätigung durch den Nutzer, dass eine zahlungspflichtige Leistung bestellt wird. Fehlt es daran, kann die Forderung angreifbar sein.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte die Sache nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell zahlen. Sinnvoll ist es, den behaupteten Vertragsschluss zu prüfen und gegebenenfalls Nachweise anzufordern. Bestehen Zweifel an der Berechtigung der Forderung, kann ein schriftlicher Widerspruch angezeigt sein. In vielen Fällen lohnt sich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls, da die Erfolgsaussichten stark von den konkreten Umständen abhängen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Unsere Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an, um die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die geltend gemachte Forderung zu klären. Reichen Sie per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) die Zahlungsaufforderung ein. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Der Beitrag Zahlungsaufforderung von Debtist GmbH im Auftrag der Fastic GmbH – was Betroffene wissen sollten! erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Zahlungsaufforderung von pajisto Forderungsmanagement für PaySelect GmbH – was steckt dahinter? https://www.kanzlei-schuster.de/2026/02/zahlungsaufforderung-von-pajisto-forderungsmanagement-fuer-payselect-gmbh-was-steckt-dahinter/ https://www.kanzlei-schuster.de/2026/02/zahlungsaufforderung-von-pajisto-forderungsmanagement-fuer-payselect-gmbh-was-steckt-dahinter/#respond Sun, 01 Feb 2026 11:00:00 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11133 Immer wieder erhalten Verbraucher Zahlungsaufforderungen von Inkassodienstleistern, die im Auftrag anderer Unternehmen tätig werden. Aktuell melden sich Betroffene mit Schreiben von pajisto Forderungsmanagement, in denen Forderungen für die Firma PaySelect geltend gemacht werden. Solche Schreiben sorgen häufig für Verunsicherung, insbesondere wenn der angebliche Gläubiger nicht sofort zugeordnet werden kann. Wer ist pajisto Forderungsmanagement? pajisto Forderungsmanagement […]

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Immer wieder erhalten Verbraucher Zahlungsaufforderungen von Inkassodienstleistern, die im Auftrag anderer Unternehmen tätig werden. Aktuell melden sich Betroffene mit Schreiben von pajisto Forderungsmanagement, in denen Forderungen für die Firma PaySelect geltend gemacht werden. Solche Schreiben sorgen häufig für Verunsicherung, insbesondere wenn der angebliche Gläubiger nicht sofort zugeordnet werden kann.

Wer ist pajisto Forderungsmanagement?

pajisto Forderungsmanagement tritt als Inkassodienstleister auf und macht offene Forderungen für Dritte außergerichtlich geltend. Die Tätigkeit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf das Forderungsmanagement, also auf Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und die Kommunikation mit Schuldnern. Ein Inkassoschreiben ersetzt keinen gerichtlichen Titel und begründet für sich genommen noch keine Zahlungspflicht. Maßgeblich ist allein, ob eine wirksame Forderung des angeblichen Gläubigers besteht.

Was ist PaySelect?

PaySelect ist nach außen hin als Zahlungsdienstleister beziehungsweise als Abrechnungs- oder Zahlungsplattform bekannt. In der Praxis taucht der Name häufig im Zusammenhang mit Online-Diensten, Abonnements, digitalen Inhalten oder Drittanbieterverträgen auf. Zahlungsdienstleister werden oft zwischengeschaltet, wenn Zahlungen für andere Unternehmen abgewickelt oder Forderungen gesammelt abgerechnet werden. Für Verbraucher ist dabei nicht immer transparent, wann und wodurch ein Vertrag zustande gekommen sein soll.

Wie entstehen Forderungen in diesem Zusammenhang?

Forderungen, die über PaySelect abgerechnet werden, beruhen häufig auf Online-Verträgen, kostenpflichtigen Testzugängen oder Abonnements, die über Webseiten oder mobile Dienste abgeschlossen wurden. Nicht selten geben Betroffene an, sich an keinen bewussten Vertragsschluss zu erinnern oder lediglich eine kostenlose Leistung erwartet zu haben. Gerade bei digitalen Angeboten kommt es immer wieder zu Streit über Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen oder die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Was sollte man nach Erhalt der Zahlungsaufforderung prüfen?

Nach Erhalt eines Schreibens von pajisto Forderungsmanagement sollte zunächst geprüft werden, ob der Name PaySelect bekannt ist und ob es einen nachvollziehbaren Bezug zu einem eigenen Vertrag oder einer genutzten Dienstleistung gibt. Entscheidend ist, ob im Inkassoschreiben konkret dargelegt wird, woraus sich die Forderung ergibt, wann sie entstanden sein soll und wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Allgemeine oder pauschale Angaben reichen nicht aus, um eine Zahlungspflicht zu begründen.

Wie sollte man reagieren?

Von einer vorschnellen Zahlung ist regelmäßig abzuraten. Sinnvoll ist es, die Forderung sachlich zu prüfen und gegebenenfalls eine nachvollziehbare Darlegung der Anspruchsgrundlage zu verlangen. Insbesondere bei angeblichen Online-Verträgen sollte geprüft werden, ob ein wirksamer Vertragsschluss nachweisbar ist und ob Kündigungen oder Widerrufe möglicherweise bereits erfolgt sind. Inkassokosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn überhaupt eine berechtigte Hauptforderung besteht.

Rechtliche Einordnung und Unterstützung

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Der Beitrag Zahlungsaufforderung von pajisto Forderungsmanagement für PaySelect GmbH – was steckt dahinter? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Zahlungsaufforderungen von Nova Inkasso, im Auftrag einer „Euromillion-Lotterie“! Fake? https://www.kanzlei-schuster.de/2026/01/zahlungsaufforderungen-von-nova-inkasso-im-auftrag-einer-euromillion-lotterie-fake/ https://www.kanzlei-schuster.de/2026/01/zahlungsaufforderungen-von-nova-inkasso-im-auftrag-einer-euromillion-lotterie-fake/#comments Sun, 18 Jan 2026 09:23:36 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11125 Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten derzeit über Zahlungsaufforderungen von Nova Inkasso, die angeblich im Auftrag einer „Euromillion-Lotterie“versendet werden. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick offiziell und setzen häufig auf Zeitdruck. Betroffene fragen sich zu Recht, worum es dabei geht und ob es sich möglicherweise um einen Betrugsversuch handelt. Worum geht es bei diesen Zahlungsaufforderungen? […]

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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten derzeit über Zahlungsaufforderungen von Nova Inkasso, die angeblich im Auftrag einer „Euromillion-Lotterie“versendet werden. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick offiziell und setzen häufig auf Zeitdruck. Betroffene fragen sich zu Recht, worum es dabei geht und ob es sich möglicherweise um einen Betrugsversuch handelt.

Worum geht es bei diesen Zahlungsaufforderungen?

In den Schreiben wird meist behauptet, es bestehe eine offene Forderung aus einer angeblichen Teilnahme an einer Lotterie, einem Gewinnspiel oder einem Abo-Modell rund um „Euromillion“ oder „Euromillionen“. Teilweise wird auf frühere Telefonate, Online-Registrierungen oder Gewinnbenachrichtigungen Bezug genommen, an die sich die angeschriebenen Personen jedoch häufig nicht erinnern können.

Auffällig ist, dass die Forderungen oft relativ gering beginnen, bei Nichtzahlung jedoch mit Mahnkosten, Inkassogebühren und weiteren Konsequenzen „aufgestockt“ werden sollen.

Ist die Euromillion-Lotterie überhaupt ein Vertragspartner?

Die bekannte EuroMillions-Lotterie wird von einem europäischen Lotteriekonsortium betrieben. Forderungen aus echten Lotterieteilnahmen werden üblicherweise nicht über private Inkassounternehmen an Verbraucher herangetragen, insbesondere dann nicht, wenn nie ein klarer, nachweisbarer Vertrag geschlossen wurde.

Gerade die unscharfe Bezeichnung „Euromillion-Lotterie“ ohne eindeutige Gesellschaftsangabe, Vertragsnummer oder belastbare Vertragsunterlagen ist ein erstes Warnsignal.

Handelt es sich womöglich um ein Fake oder eine unberechtigte Forderung?

In sehr vielen Fällen bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Forderungen. Häufig fehlen ein wirksamer Vertragsabschluss, eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung oder ein Nachweis, dass die angeschriebene Person überhaupt Vertragspartner geworden ist. Teilweise bewegen sich solche Schreiben im Grenzbereich zwischen aggressivem Forderungsmanagement und Betrugsmasche.

Wichtig ist: Eine bloße Zahlungsaufforderung oder ein Inkassoschreiben begründet noch keine Zahlungspflicht. Ohne nachweisbaren Vertrag und klare Forderungsgrundlage müssen Betroffene in der Regel nicht zahlen.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Betroffene sollten Ruhe bewahren, keine vorschnellen Zahlungen leisten und die Forderung rechtlich prüfen lassen. Insbesondere sollte verlangt werden, dass ein konkreter Vertragsnachweis vorgelegt wird. Telefonische Kontaktaufnahmen oder Zahlungen „zur Sicherheit“ sind dringend zu vermeiden.

Fazit

Zahlungsaufforderungen von Nova Inkasso im Zusammenhang mit einer angeblichen Euromillion-Lotterie sind häufig zumindest zweifelhaft und in vielen Fällen unberechtigt. Wer eine solche Forderung erhält, sollte diese nicht ignorieren, aber ebenso wenig ungeprüft begleichen.

Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und sagen Ihnen, ob und wie Sie sich gegen die Forderung wirksam zur Wehr setzen können.

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Zahlungsaufforderung erhalten von der Firma Top Bucks durch Culpa Inkasso? https://www.kanzlei-schuster.de/2025/12/zahlungsaufforderung-erhalten-von-der-firma-top-bucks-durch-culpa-inkasso/ https://www.kanzlei-schuster.de/2025/12/zahlungsaufforderung-erhalten-von-der-firma-top-bucks-durch-culpa-inkasso/#respond Mon, 01 Dec 2025 08:39:00 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11121 Ein Betroffener hat eine Zahlungsaufforderung erhalten, in der der Inkassodienstleister Culpa Inkasso im Auftrag des Unternehmens Top Bucks die Zahlung einer angeblich offenen Forderung verlangt. Da Verbraucher solche Schreiben zunehmend häufiger erhalten, stellt sich regelmäßig die Frage, welcher Sachverhalt und welches Geschäftsmodell dahinterstehen und weshalb eine solche Forderung geltend gemacht wird. Was steckt hinter den […]

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Ein Betroffener hat eine Zahlungsaufforderung erhalten, in der der Inkassodienstleister Culpa Inkasso im Auftrag des Unternehmens Top Bucks die Zahlung einer angeblich offenen Forderung verlangt. Da Verbraucher solche Schreiben zunehmend häufiger erhalten, stellt sich regelmäßig die Frage, welcher Sachverhalt und welches Geschäftsmodell dahinterstehen und weshalb eine solche Forderung geltend gemacht wird.

Was steckt hinter den Forderungen von Top Bucks?

Forderungen von Unternehmen wie Top Bucks resultieren in der Praxis überwiegend aus rein digital geschlossenen Finanzprodukten. Dazu gehören kurzfristige Kleinkredite, sogenannte Cash-Advance-Modelle oder gebührenbasierte Plattformverträge, die über Apps oder Webformulare abgeschlossen werden. Der rechtliche Vertragsschluss erfolgt häufig mit nur wenigen Klicks auf dem Smartphone oder Tablet, was dazu führt, dass Verbraucher die Kostenstruktur oder den Leistungsumfang nicht immer aktiv wahrnehmen. Gleichwohl ist ein solcher Vertrag rechtlich bindend, sobald die digitale Zustimmung erteilt wurde. Bleiben Zahlungen aus oder erfolgt keine weitere Kommunikation auf Mahnungen, wird die Forderung zum außergerichtlichen Einzug an einen registrierten Inkassodienstleister wie Culpa Inkasso übergeben.

Rechtliche Einordnung der Zahlungsaufforderung

Zahlungsaufforderungen von Culpa Inkasso im Auftrag von Top Bucks sind zunächst rein außergerichtliche Schreiben. Sie sind keinem gerichtlichen Titel gleichzustellen und nicht vollstreckbar, solange kein entsprechender Titel – etwa ein gerichtlicher Mahn- oder Vollstreckungsbescheid – ergangen ist. Der Empfänger ist daher nicht verpflichtet zu zahlen, ohne vorher die rechtliche und rechnerische Forderungsgrundlage geprüft zu haben. Inkassodienstleister unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz und den Vorgaben zur Transparenz. Sie müssen Forderungshöhe, Forderungsinhaber und Rechtsgrund korrekt und verständlich darlegen.

Empfehlung im Umgang mit solchen Forderungen

Betroffene sollten eine zweifelhafte oder unklare Forderung rechtlich qualifiziert bestreiten und gleichzeitig die Vorlage der konkreten Vertrags- und Forderungsaufstellung verlangen. Ein fundiertes Bestreiten führt regelmäßig dazu, dass die Gegenseite erstmals zu einer manuellen Einzelfallprüfung gezwungen ist. Erst dann lässt sich belastbar feststellen, ob die Forderung dem Grunde nach entstand, der Höhe nach korrekt berechnet wurde und tatsächlich durchsetzbar ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Zahlungsaufforderung von Astras Veritas Legal Services im Auftrag der Firma Howlogic KFT – was steckt dahinter? https://www.kanzlei-schuster.de/2025/11/zahlungsaufforderung-von-astras-veritas-legal-services-im-auftrag-der-firma-howlogic-kft-was-steckt-dahinter/ https://www.kanzlei-schuster.de/2025/11/zahlungsaufforderung-von-astras-veritas-legal-services-im-auftrag-der-firma-howlogic-kft-was-steckt-dahinter/#comments Sun, 02 Nov 2025 07:50:47 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11114 Aktuell melden sich hier Verbraucher, die Schreiben von Astras Veritas Legal Services im Auftrag der Howlogic KFT erhalten haben. Es geht um offene Forderungen wegen einer angeblich kostenpflichtigen Mitgliedschaft auf einem Datingportal. Die Schreiben wirken oft offiziell und setzen den Empfänger unter Druck, schnell zu zahlen. Doch in vielen Fällen ist Vorsicht geboten. Wie es […]

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Aktuell melden sich hier Verbraucher, die Schreiben von Astras Veritas Legal Services im Auftrag der Howlogic KFT erhalten haben. Es geht um offene Forderungen wegen einer angeblich kostenpflichtigen Mitgliedschaft auf einem Datingportal. Die Schreiben wirken oft offiziell und setzen den Empfänger unter Druck, schnell zu zahlen. Doch in vielen Fällen ist Vorsicht geboten.

Wie es zu solchen Forderungen kommt

Die Howlogic KFT ist ein in Ungarn ansässiges Unternehmen, das zahlreiche Online-Datingportale betreibt. Nutzer registrieren sich dort häufig in der Annahme, eine kostenlose Probe- oder Testmitgliedschaft abzuschließen. Tatsächlich enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch versteckte Hinweise darauf, dass nach Ablauf der Testphase eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beginnt, sofern diese nicht rechtzeitig gekündigt wird. Genau auf dieser Grundlage beruft sich die Firma, wenn sie später eine Zahlung verlangt.

Die Rolle von Astras Veritas Legal Services

Wenn Nutzer nicht zahlen, beauftragt die Howlogic KFT regelmäßig Astras Veritas Legal Services mit dem Einzug der vermeintlichen Forderung. Diese Kanzlei verschickt Mahnungen, in denen oft rechtliche Schritte oder Schufa-Einträge angedroht werden. In vielen Fällen sind diese Schreiben jedoch rechtlich fragwürdig. Ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, hängt davon ab, ob der Nutzer ordnungsgemäß über Kosten und Vertragslaufzeit informiert wurde.

So reagieren Sie richtig:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder Vertrag tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und auch per Email widerrufen, gekündigt und wegen Irrtum angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Der Beitrag Zahlungsaufforderung von Astras Veritas Legal Services im Auftrag der Firma Howlogic KFT – was steckt dahinter? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Zahlungsaufforderung von der Finanztrends GmbH & Co. KG erhalten – was tun? https://www.kanzlei-schuster.de/2025/10/zahlungsaufforderung-von-der-finanztrends-gmbh-co-kg-erhalten-was-tun/ https://www.kanzlei-schuster.de/2025/10/zahlungsaufforderung-von-der-finanztrends-gmbh-co-kg-erhalten-was-tun/#respond Thu, 02 Oct 2025 09:31:53 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=11108 Immer mehr Verbraucher berichten, dass sie Zahlungsaufforderungen von der Finanztrends GmbH & Co. KG erhalten. Häufig ist die Unsicherheit groß, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt und/oder ob hier ein hilfreiches Geschäftsmodell verfolgt wird. Was macht die Finanztrends GmbH & Co. KG? Die Finanztrends GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen, das im […]

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Immer mehr Verbraucher berichten, dass sie Zahlungsaufforderungen von der Finanztrends GmbH & Co. KG erhalten. Häufig ist die Unsicherheit groß, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt und/oder ob hier ein hilfreiches Geschäftsmodell verfolgt wird.

Was macht die Finanztrends GmbH & Co. KG?

Die Finanztrends GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen, das im Bereich Finanz- und Börseninformationen tätig ist. Auf der Internetseite können Verbraucher Newsletter oder kostenpflichtige Börsenbriefe abonnieren, die regelmäßig Tipps und Einschätzungen zu Aktien, Märkten und Investitionen enthalten. Das Angebot richtet sich an Anleger, die sich laufend über aktuelle Entwicklungen informieren möchten.

Die Firma ist im Handelsregister eingetragen und tritt als reguläres Unternehmen auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Angebot für jeden Verbraucher sinnvoll oder risikolos ist. Börsenbriefe enthalten in der Regel allgemeine Marktinformationen, die keine individuelle Anlageberatung darstellen. Zudem berichten Betroffene, dass scheinbar günstige Probeangebote oder Testzugänge schnell in kostspielige Jahresabonnements übergehen können, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Warum erhalten Verbraucher Rechnungen?

Rechnungen und Zahlungsaufforderungen entstehen meist, weil das Unternehmen behauptet, es sei ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden. Häufig haben sich Verbraucher zunächst für einen kostenlosen Testzugang registriert, ohne auf die versteckten Kosten in den Vertragsbedingungen zu achten. In anderen Fällen wurde auf der Internetseite unbewusst ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Es kommt auch vor, dass Betroffene bestreiten, überhaupt eine wirksame Vertragserklärung abgegeben zu haben. Die Folge ist, dass die erste Rechnung überraschend ins Haus flattert.

Was sollten Verbraucher tun?

Verbraucher sollten zunächst sorgfältig prüfen, ob tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde und ob die Kostenhinweise eindeutig erkennbar waren. Wer den Eindruck hat, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, sollte die Forderung nicht ungeprüft bezahlen. Wichtig ist es, schriftlich zu widersprechen, wenn Zweifel an der Berechtigung der Forderung bestehen. Dabei sollte zeitnah gehandelt werden, insbesondere dann, wenn bereits ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Alle Unterlagen wie Rechnungen, E-Mails oder Screenshots sollten aufbewahrt werden, um sie im Streitfall als Beweismittel nutzen zu können.

Fazit

Die Finanztrends GmbH & Co. KG bietet zwar echte Finanzinformationen an, doch Verbraucher laufen schnell Gefahr, in unerwartete Kostenfallen zu geraten. Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich nicht einschüchtern lassen, sondern die Berechtigung der Forderung genau prüfen. Im Zweifel ist ein schriftlicher Widerspruch die richtige Reaktion. Eine rechtliche Ersteinschätzung durch eine spezialisierte Verbraucherkanzlei kann helfen, unberechtigte Ansprüche wirksam abzuwehren.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Der Beitrag Zahlungsaufforderung von der Finanztrends GmbH & Co. KG erhalten – was tun? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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