Zahlungsaufforderung von der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erhalten?

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Aktuell melden sich hier vermehrt Betroffene, die Zahlungsaufforderungen von der Firma VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG mit Sitz in Bonn erhalten haben. Laut eigenen Angaben der Firma publiziert diese als einer der größten deutschen Fachverlage Beratungsprodukte für die verschiedensten Zielgruppen zum Thema Finanzen, Personal, Familie, Gesundheit oder Computer. Ziel sei es, den Menschen beruflich wie privat mit praxisnahem Wissen stetig erfolgreicher zu machen. Das Problem für die Betroffenen ist, dass diese auf für sie nicht bekannte Art offensichtlich kostenpflichtige Abos abgeschlossen haben. Inspiriert werden Verbraucher offensichtlich durch ein kostenloses Probeabo zum Erhalt von Informationen. Manche Betroffene melden sich hier mit Forderungen in beträchtlichen Höhen, obgleich die Verträge gekündigt wurden. Viele Betroffene berichten, unentwegt Forderungen in unterschiedlichen Höhe zu erhalten. ohne eine adäquate Gegenleistung zu erhalten. Die Betroffenen sind ratlos. Insofern stellt sich die Frage, wie sich Betroffen hier verhalten sollten.

Mein Ratschlag an Betroffene:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderungen und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Diensteanbieter vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Insbesondere sollte auch bedacht werden, dass sich ein womöglich bestehender Vertrag weiter verlängert. Auch diesbezüglich besteht Handlungsbedarf.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung von der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit. Melden Sie sich gerne.

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2 Kommentare:

Ich habe heute am 15.06.24 so eine Zeitschrift “Blatt des Monats” erhalten, soll einen Fragebogen zu “Seniorenwissen” ausfüllen und dann in beigefügten Umschlag zurücksenden, dann ist auf der Rückseite ein Feld schon angekreuzt mit JA und das beinhaltet, dass ich für dass Ausfüllen ein DANKESCHÖN bekommen würde und lediglich 6,95 € Pro Ausgabe für Porto und Verpackung bezahlen soll pro Ausgabe, die dann jährlich 18x erscheint. Bin am Überlegen ob ich im Netz Anzeige erstatten soll, da das für mich eindeutig nach BETRUG riecht. Auch wenn ich fast 70 bin, falle ich auf so etwas nicht rein.

Hallo,

ich habe heute eine Rechnung von der VNR über 99,80 bekommen.
Mir wurde damals ein USB-Stick zugeschickt und danach kam nichts mehr.
Jetzt habe ich dort angerufen und der angebliche Vertrag wird gekündigt.
Mal sehen was passiert!

Mit freundlichen Grüßen