Kanzlei Rasch Archive - Anwaltskanzlei Schuster Wed, 02 Jan 2019 10:45:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Kanzlei Rasch Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung Rechtsanwälte Rasch für Universal Music wegen „Die Liebe bleibt – Semino Rossi“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/abmahnung-rechtsanwaelte-rasch-fuer-universal-music-wegen-die-liebe-bleibt-semino-rossi/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/abmahnung-rechtsanwaelte-rasch-fuer-universal-music-wegen-die-liebe-bleibt-semino-rossi/#respond Mon, 10 Dec 2012 09:46:34 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4423 Hier finden sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Die Liebe bleibt“ des Künstlers Semino Rossi über den Internetanschluss […]

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Hier finden sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Die Liebe bleibt“ des Künstlers Semino Rossi über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur raschen gütlichen Erledigung der Angelegenheit geraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein Entwurf der Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt ist. Der Abgemahnte soll ich unter anderem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Rasch für Universal Music GmbH wegen dem Album „Max Herre – Hallo Welt“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/10/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-gmbh-wegen-dem-album-max-herre-hallo-welt/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/10/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-gmbh-wegen-dem-album-max-herre-hallo-welt/#respond Wed, 24 Oct 2012 13:55:37 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4095 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Max Herre – Hallo Welt“ über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Max Herre – Hallo Welt“ über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur raschen gütlichen Erledigung der Angelegenheit  geraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein Entwurf der Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt ist. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung Rasch für EMI Music Germany wegen „Before the Dinosaurs – Aura Dione“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/10/abmahnung-rasch-fuer-emi-music-germany-wegen-before-the-dinosaurs-aura-dione/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/10/abmahnung-rasch-fuer-emi-music-germany-wegen-before-the-dinosaurs-aura-dione/#respond Fri, 05 Oct 2012 12:59:31 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3967 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Before the Dinosaurs – Aura Dione“ über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur raschen gütlichen Erledigung der Angelegenheit  geraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein Entwurf der Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt ist. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

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Abmahnung Rasch für Universal Music GmbH wegen „Reamonn -Yesterday“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/10/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-gmbh-wegen-reamonn-yesterday/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/10/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-gmbh-wegen-reamonn-yesterday/#respond Thu, 04 Oct 2012 11:04:52 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3933 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Reamonn – Yesterday“ über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen verfügbar gemacht […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Reamonn – Yesterday“ über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur raschen gütlichen Erledigung der Angelegenheit  geraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein Entwurf der Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt ist. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung Rasch für EMI Music Germany wegen „Mylo Xyloto – Coldplay“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/08/abmahnung-rasch-fuer-emi-music-germany-wegen-mylo-xyloto-coldplay/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/08/abmahnung-rasch-fuer-emi-music-germany-wegen-mylo-xyloto-coldplay/#respond Wed, 29 Aug 2012 10:14:20 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3813 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Mylo Xylotoder Künstlergruppe Coldplay über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur raschen gütlichen Erledigung der Angelegenheit  geraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein Entwurf der Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt ist. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Rasch für Universal Music GmbH wegen „Born To Die – Lana Del Rey“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/04/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-gmbh-wegen-born-to-die-lana-del-rey/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/04/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-gmbh-wegen-born-to-die-lana-del-rey/#respond Mon, 30 Apr 2012 10:32:04 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3534 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Born To Die“ der Künstlerin Lana Del Rey über einen Internetanschluss angeblich […]

Der Beitrag Abmahnung Rasch für Universal Music GmbH wegen „Born To Die – Lana Del Rey“ erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Born To Die“ der Künstlerin Lana Del Rey über einen Internetanschluss angeblich zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird im Hinblick auf eine rasche, gütliche Erledigung der Angelegenheit geraten, eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung Rasch für EMI Music Germany „Für einen Tag – Helene Fischer“ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/01/abmahnung-rasch-fuer-emi-music-germany-fuer-einen-tag-helene-fischer/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/01/abmahnung-rasch-fuer-emi-music-germany-fuer-einen-tag-helene-fischer/#respond Fri, 13 Jan 2012 10:57:37 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3138 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Für einen Tag“ der Künstlerin Helene Fischer über einen Internetanschluss angeblich zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird geraten, eine der Abmahnung beigefügte, vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

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Abmahnung Rasch für Universal Music „Mein Land“ von Rammstein https://www.kanzlei-schuster.de/2011/12/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-mein-land-von-rammstein/ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/12/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-mein-land-von-rammstein/#respond Mon, 05 Dec 2011 10:35:58 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=2945 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikstück „Mein Land“ des Interpreten Rammstein über eine Domain unautorisiert zum Download vorgehalten […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikstück „Mein Land“ des Interpreten Rammstein über eine Domain unautorisiert zum Download vorgehalten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Aufwendungen geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird gefordert, die der Abmahnung beigefügte, vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, einen Aufwendungsersatz in Höhe von 100,00 EUR zu überweisen.

Es konnte im vorliegenden Fall nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen und abzugeben.

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Abmahnung Rasch für Universal Music „Greatest Hits – Bon Jovi“ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/10/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-greatest-hits-bon-jovi/ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/10/abmahnung-rasch-fuer-universal-music-greatest-hits-bon-jovi/#respond Mon, 24 Oct 2011 10:56:04 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=2728 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Greatest Hits“ der Künstlergruppe Bon Jovi über einen Internetanschluss angeblich zum Herunterladen […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin vor. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Greatest Hits“ der Künstlergruppe Bon Jovi über einen Internetanschluss angeblich zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird geraten, eine der Abmahnung beigefügte, vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es konnte im vorliegenden Fall nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen und abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Abmahnung Rasch für EMI Music „Charm School – Roxette“ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/10/abmahnung-rasch-fuer-emi-music-charm-school-roxette/ https://www.kanzlei-schuster.de/2011/10/abmahnung-rasch-fuer-emi-music-charm-school-roxette/#respond Tue, 18 Oct 2011 09:22:45 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=2688 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Charm School“ der Künstlergruppe Roxette über einen Internetanschluss angeblich zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird geraten, eine der Abmahnung beigefügte, vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es konnte im vorliegenden Fall nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen und abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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