Abmahnung Rasch für EMI Music Germany wegen „Mylo Xyloto – Coldplay“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Mylo Xylotoder Künstlergruppe Coldplay über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur raschen gütlichen Erledigung der Angelegenheit  geraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein Entwurf der Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt ist. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert