Plagiat Archive - Anwaltskanzlei Schuster Sun, 07 Apr 2019 09:57:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Plagiat Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung Fast Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte wegen der Wortmarke „Gaya“ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/abmahnung-fast-fashion-brands-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte-wegen-der-wortmarke-gaya/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/04/abmahnung-fast-fashion-brands-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte-wegen-der-wortmarke-gaya/#respond Sun, 07 Apr 2019 09:57:18 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9744 Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg vor. Die Fast Fashion Brands GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg. Die Fast Fashion Brands GmbH vertreibt zahlreiche Produkte unter Bezeichnungen, die markenrechtlichen Schutz genießen. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des Zeichens „Gaya“ […]

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Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg vor. Die Fast Fashion Brands GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg. Die Fast Fashion Brands GmbH vertreibt zahlreiche Produkte unter Bezeichnungen, die markenrechtlichen Schutz genießen. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des Zeichens „Gaya“ beim Verkauf von Schmuckstücken im Internet. In der Abmahnung wird u. a. aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft über das markenrechtswidrige Verhalten zu erteilen. Außerdem werden u.a. Rechtsanwaltskosten berechnet auf einem Streitwert von 30.000,00 EUR beansprucht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

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Abmahnung Deutscher Fußballbund (DFB GmbH) durch Breiten Burkhardt Rechtsanwälte? https://www.kanzlei-schuster.de/2018/07/abmahnung-deutscher-fussballbund-dfb-gmbh-durch-breiten-burkhardt-rechtsanwaelte/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/07/abmahnung-deutscher-fussballbund-dfb-gmbh-durch-breiten-burkhardt-rechtsanwaelte/#respond Mon, 23 Jul 2018 08:50:59 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9124 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung des Deutschen Fußballbund (DFB GmbH). Der Deutsche Fußballbund wird vertreten durch die Kanzlei Breiten Burkhardt Rechtsanwälte. Abmahngegenstand ist der Verkauf Ware unter Verwendung der geschützten Marke des Deutschen Fußballbundes“. In der Abmahnung werden zunächst Ansprüche auf Auskunft und Unterlassung geltend gemacht. Anspruch auf Kostenerstattung und Schadensersatz dürften […]

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Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung des Deutschen Fußballbund (DFB GmbH). Der Deutsche Fußballbund wird vertreten durch die Kanzlei Breiten Burkhardt Rechtsanwälte. Abmahngegenstand ist der Verkauf Ware unter Verwendung der geschützten Marke des Deutschen Fußballbundes“. In der Abmahnung werden zunächst Ansprüche auf Auskunft und Unterlassung geltend gemacht. Anspruch auf Kostenerstattung und Schadensersatz dürften jedoch folgen.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Nike wegen Markenverletzung durch die Kanzlei Dentons erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-nike-wegen-markenverletzung-durch-die-kanzlei-dentons-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/05/abmahnung-nike-wegen-markenverletzung-durch-die-kanzlei-dentons-erhalten/#respond Tue, 01 May 2018 12:02:40 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8979 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Nike. Nike wird vertreten durch die Kanzlei Dentons. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschterProdukte unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Nike“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen: Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum […]

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Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Nike. Nike wird vertreten durch die Kanzlei Dentons. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschterProdukte unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Nike“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

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Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd. durch die Rechtsanwälte BRP https://www.kanzlei-schuster.de/2018/03/abmahnung-seatriever-international-holdings-ltd-durch-die-rechtsanwaelte-brp/ https://www.kanzlei-schuster.de/2018/03/abmahnung-seatriever-international-holdings-ltd-durch-die-rechtsanwaelte-brp/#respond Sat, 17 Mar 2018 12:19:50 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8911 Es liegt eine marken- und patentrechtliche Abmahnung der Firma Seatriever International Holdings Ltd. aus Großbritannien vor. Die Firma Seatriever International Holdings Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die BRP Renaud & Partner mbH aus Frankfurt. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firma Seatriever International Holdings Ltd. die Spielware „ILLOOMS“, ein in Dunkeln leuchtender Luftballon, vertreibt, […]

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Es liegt eine marken- und patentrechtliche Abmahnung der Firma Seatriever International Holdings Ltd. aus Großbritannien vor. Die Firma Seatriever International Holdings Ltd. wird anwaltlich vertreten durch die BRP Renaud & Partner mbH aus Frankfurt. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firma Seatriever International Holdings Ltd. die Spielware „ILLOOMS“, ein in Dunkeln leuchtender Luftballon, vertreibt, welcher zudem durch gewerbliche Schutzrechte patent- und markenrechtlich geschützt ist. In der Abmahnung lässt die Firma Seatriever International Holdings Ltd. vorwerfen, ohne Zustimmung ebenfalls Luftballons im Internet anzubieten, die unter das geschützte Patent der Firma Seatriever International Holdings Ltd. fallen. Gefordert wird u. a. die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunftserteilung.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Wichtiger Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Die Erklärung sollte zur Vermeidung von Kostennachteilen abgeändert werden (so genannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung).

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Europe Watch Group BV durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-europe-watch-group-bv-durch-die-kanzlei-dr-eikelau-masberg-und-kollegen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-europe-watch-group-bv-durch-die-kanzlei-dr-eikelau-masberg-und-kollegen/#respond Tue, 19 Dec 2017 10:35:14 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8853 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Europe Watch Group BV. Die Europe Watch Group BV wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschter Produkte über das Internet unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Cluse“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung […]

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Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Europe Watch Group BV. Die Europe Watch Group BV wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschter Produkte über das Internet unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Cluse“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht.

 

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Europe Watch Group BV durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Fast Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-fast-fashion-brands-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-fast-fashion-brands-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte/#respond Mon, 18 Dec 2017 14:26:18 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8851 Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg vor. Die Fast Fashion Brands GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg. Die Fast Fashion Brands GmbH vertreibt zahlreiche Produkte unter Bezeichnungen, die markenrechtlichen Schutz genießen. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des Zeichens „MO“ […]

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Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH aus Hamburg vor. Die Fast Fashion Brands GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg. Die Fast Fashion Brands GmbH vertreibt zahlreiche Produkte unter Bezeichnungen, die markenrechtlichen Schutz genießen. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des Zeichens „MO“ beim Verkauf von Bekleidungsstücken im Internet. In der Abmahnung wird u. a. aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft über das markenrechtswidrige Verhalten zu erteilen. Außerdem werden Rechtsanwaltskosten berechnet auf einem Streitwert von 100.000,00 EUR beansprucht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Fast Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Panda Förderungsgesellschaft für Umwelt durch die Kanzlei HPR https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-panda-foerderungsgesellschaft-fuer-umwelt-durch-die-kanzlei-hpr/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-panda-foerderungsgesellschaft-fuer-umwelt-durch-die-kanzlei-hpr/#respond Sat, 02 Dec 2017 14:20:05 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8839 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Panda Förderungsgesellschaft für Umwelt. Die Panda Förderungsgesellschaft für Umwelt wird vertreten durch die Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte. Abmahngegenstand ist der Vorwurf der Markenrechtsverletzung durch die unzulässige Verwendung des WWF-Logo. Es geht konkret um Bekleidungsstücke, die bei ebay mit einen abgewandelten WWF-Logo zum Kauf angeboten wurden. In […]

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Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Panda Förderungsgesellschaft für Umwelt. Die Panda Förderungsgesellschaft für Umwelt wird vertreten durch die Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte. Abmahngegenstand ist der Vorwurf der Markenrechtsverletzung durch die unzulässige Verwendung des WWF-Logo. Es geht konkret um Bekleidungsstücke, die bei ebay mit einen abgewandelten WWF-Logo zum Kauf angeboten wurden. In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 2.305,00 EUR gefordert.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Panda Förderungsgesellschaft für Umwelt durch die Kanzlei HPR erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Scarpe Vita GmbH durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-scarpe-vita-gmbh-durch-die-kanzlei-medius-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/12/abmahnung-scarpe-vita-gmbh-durch-die-kanzlei-medius-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/#respond Fri, 01 Dec 2017 14:15:32 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8835 (1) Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Scarpe Vita GmbH aus Düsseldorf. Die Firma Scape Vita GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss. Gerügt wird der Verkauf von Sneaker unter der Bezeichnung „Chucks“, obgleich es sich bei den Schuhen nicht um solche der Marke „Chucks“ handelt. […]

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(1) Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Scarpe Vita GmbH aus Düsseldorf. Die Firma Scape Vita GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss. Gerügt wird der Verkauf von Sneaker unter der Bezeichnung „Chucks“, obgleich es sich bei den Schuhen nicht um solche der Marke „Chucks“ handelt. Es geht um einen lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz. In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Der Beitrag Abmahnung Scarpe Vita GmbH durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Calvin Klein Trademark Trust durch die Kanzlei Baker MacKenzie https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-calvin-klein-trademark-trust-durch-die-kanzlei-baker-mackenzie/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-calvin-klein-trademark-trust-durch-die-kanzlei-baker-mackenzie/#respond Sun, 12 Nov 2017 14:06:30 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8812 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Calvin Klein Trademark Trust. Calvin Klein Trademark Trust wird vertreten durch die Kanzlei Baker & MacKenzie. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschter Kleidungsstücke unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Calvin Klein“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen […]

Der Beitrag Abmahnung Calvin Klein Trademark Trust durch die Kanzlei Baker MacKenzie erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Calvin Klein Trademark Trust. Calvin Klein Trademark Trust wird vertreten durch die Kanzlei Baker & MacKenzie. Abmahngegenstand ist der Verkauf gefälschter Kleidungsstücke unter Verwendung der geschützten Bezeichnung „Calvin Klein“. In der Abmahnung werden Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Calvin Klein Trademark Trust durch die Kanzlei Baker MacKenzie erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Time Gate GmbH durch Lampmann Haberkamm Rosenbaum Rechtsanwälte https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-time-gate-gmbh-durch-lampmann-haberkamm-rosenbaum-rechtsanwaelte/ https://www.kanzlei-schuster.de/2017/11/abmahnung-time-gate-gmbh-durch-lampmann-haberkamm-rosenbaum-rechtsanwaelte/#respond Tue, 07 Nov 2017 16:08:16 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8804 Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Time Gate GmbH aus Köln vor. Die Time Gate GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Lampmann, Haberkamm Rosenbaum Rechtsanwälte aus Köln. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Time Gate GmbH als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH hinsichtlich der Marke „SAM“ markenrechtlichen Schutz genieße. Gegenstand der Abmahnung ist die […]

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Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Time Gate GmbH aus Köln vor. Die Time Gate GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Lampmann, Haberkamm Rosenbaum Rechtsanwälte aus Köln. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Time Gate GmbH als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH hinsichtlich der Marke „SAM“ markenrechtlichen Schutz genieße. Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung des Zeichens „SAM“ beim Verkauf von Jeans im Internet. In der Abmahnung wird u. a. aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft über das markenrechtswidrige Verhalten zu erteilen. Außerdem werden Rechtsanwaltskosten berechnet auf einem Streitwert von 75.000,00 EUR beansprucht.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Allgemeine Hinweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe kann reduziert werden. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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