Schlömer&Sperl Archive - Anwaltskanzlei Schuster Wed, 02 Jan 2019 11:33:52 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Schlömer&Sperl Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Abmahnung Schlömer & Sperl für EONETIX Informations Technology Handels GmbH https://www.kanzlei-schuster.de/2014/05/abmahnung-schloemer-sperl-fuer-eonetix-informations-technology-handels-gmbh-2/ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/05/abmahnung-schloemer-sperl-fuer-eonetix-informations-technology-handels-gmbh-2/#respond Fri, 23 May 2014 16:43:07 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=6307 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Venelin Atanassov, Wien, vor. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH betreibt Handel im Bereich EDV und verkauft unter anderem auch Hardware. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl […]

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Venelin Atanassov, Wien, vor. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH betreibt Handel im Bereich EDV und verkauft unter anderem auch Hardware. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma EONETIX vorwerfen:

  • Auftritt als Privatverkäufer trotz Gewerblichkeit
  • Fehlendes Widerrufsrecht oder Rückgaberecht
  • Fehlendes Impressum
  • Fehlende Pflichtinformationen

Die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 25.000,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur Frage, ob ein gewerbliches Handeln vorliegt!

Bei der Abmahnung von Privatpersonen muß geprüft werden, ob das Handeln der Privatperson die Schwelle zur Gewerblichkeit überschreitet. Kriterien für eine Gewerblichkeit sind Umfang, Art und Professionalität des Handels. Es kommt hingegen nicht darauf an, ob der Abgemahnte ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht und ob er mit dem Handel einen Gewinn erzielt. Die Beurteilung der Frage, ob noch ein privates Handeln vorliegt oder ob bereits die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten ist, sollte einer rechtskundigen Person überlassen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung Schlömer & Sperl für Bernd Büttner wegen Fotos bei eBay https://www.kanzlei-schuster.de/2012/05/abmahnung-schloemer-sperl-fuer-bernd-buettner-wegen-fotos-bei-ebay/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/05/abmahnung-schloemer-sperl-fuer-bernd-buettner-wegen-fotos-bei-ebay/#comments Wed, 02 May 2012 09:44:35 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3537 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Bernd Büttner aus Husum vor. Herr Bernd Büttner betreibt Handel im Bereich EDV und verkauft unter anderem auch Zubehör. Herr Bernd Büttner wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg. In der Abmahnung lässt Herr Bernd Büttner durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vorwerfen, im […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Bernd Büttner aus Husum vor. Herr Bernd Büttner betreibt Handel im Bereich EDV und verkauft unter anderem auch Zubehör. Herr Bernd Büttner wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt Herr Bernd Büttner durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vorwerfen, im Internetauktionshaus eBay Ware angeboten und dabei Bildmaterial verwendet zu haben, an dem Herr Bernd Büttner die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl wird im Auftrag des Herrn Bernd Büttner zur Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert und zwar wie folgt: In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl auf, die der Abmahnung beigefügte oder einer dieser entsprechenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Durch Unterzeichnen der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, es zu Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe bis zu 1.500,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, das streitgegenständliche Lichtbild ohne Zustimmung des Herrn Bernd Büttner zu verwenden, sowie Anwaltskosten in Höhe von 100,00 EUR und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR (150,00 EUR für die Verwendung des Bildes im Internet und 100%-Zuschlag für den fehlenden Bildquellennachweis) zu bezahlen, sowie Auskunft über die Herkunft des streitgegenständlichen Bildes und über den Unfang der Bildverwertung zu erteilen.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zum Auskunftsanspruch: Die Erteilung der in urheberrechtlichen Abmahnungen geforderte Auskunft dient dem Rechteinhaber regelmäßig dazu, den ihm durch die unberechtigte Verwertung seiner Werke entstandenen Schaden zu ermitteln. Es sollte daher nie vorschnell Auskunft erteilt oder sogar Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.

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Abmahnung Schlömer & Sperl für EONETIX Informations Technology Handels GmbH https://www.kanzlei-schuster.de/2012/04/abmahnung-schloemer-sperl-fuer-eonetix-informations-technology-handels-gmbh/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/04/abmahnung-schloemer-sperl-fuer-eonetix-informations-technology-handels-gmbh/#respond Thu, 19 Apr 2012 09:18:34 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3511 Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Venelin Atanassov, Wien, vor. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH betreibt Handel im Bereich EDV und verkauft unter anderem auch Hardware. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl […]

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Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Venelin Atanassov, Wien, vor. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH betreibt Handel im Bereich EDV und verkauft unter anderem auch Hardware. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vorwerfen, im Internetauktionshaus eBay Ware angeboten und dabei Bildmaterial verwendet zu haben, an dem die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl wird im Auftrag der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH zur Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert und zwar wie folgt:

In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl auf, die der Abmahnung beigefügte oder einer dieser entsprechenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Durch Unterzeichnen der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, es zu Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe bis zu 1.500,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, das streitgegenständliche Lichtbild ohne Zustimmung der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH zu verwenden, sowie Anwaltskosten in Höhe von 100,00 EUR und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR (150,00 EUR für die Verwendung des Bildes im Internet und 100%-Zuschlag für den fehlenden Bildquellennachweis) zu bezahlen, sowie Auskunft über die Herkunft des streitgegenständlichen Bildes und über den Unfang der Bildverwertung zu erteilen.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zum Auskunftsanspruch: Die Erteilung der in urheberrechtlichen Abmahnungen geforderte Auskunft dient dem Rechteinhaber regelmäßig dazu, den ihm durch die unberechtigte Verwertung seiner Werke entstandenen Schaden zu ermitteln. Es sollte daher nie vorschnell Auskunft erteilt oder sogar Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.

Der Beitrag Abmahnung Schlömer & Sperl für EONETIX Informations Technology Handels GmbH erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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