Abmahnung Schlömer & Sperl für EONETIX Informations Technology Handels GmbH

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Venelin Atanassov, Wien, vor. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH betreibt Handel im Bereich EDV und verkauft unter anderem auch Hardware. Die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH durch die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vorwerfen, im Internetauktionshaus eBay Ware angeboten und dabei Bildmaterial verwendet zu haben, an dem die Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl wird im Auftrag der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH zur Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert und zwar wie folgt:

In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl auf, die der Abmahnung beigefügte oder einer dieser entsprechenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Durch Unterzeichnen der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, es zu Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe bis zu 1.500,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, das streitgegenständliche Lichtbild ohne Zustimmung der Firma EONETIX Informations Technology Handels GmbH zu verwenden, sowie Anwaltskosten in Höhe von 100,00 EUR und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR (150,00 EUR für die Verwendung des Bildes im Internet und 100%-Zuschlag für den fehlenden Bildquellennachweis) zu bezahlen, sowie Auskunft über die Herkunft des streitgegenständlichen Bildes und über den Unfang der Bildverwertung zu erteilen.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zum Auskunftsanspruch: Die Erteilung der in urheberrechtlichen Abmahnungen geforderte Auskunft dient dem Rechteinhaber regelmäßig dazu, den ihm durch die unberechtigte Verwertung seiner Werke entstandenen Schaden zu ermitteln. Es sollte daher nie vorschnell Auskunft erteilt oder sogar Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.

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