unverlangte Werbung Archive - Anwaltskanzlei Schuster Sun, 16 Jun 2019 09:18:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png unverlangte Werbung Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso im Auftrag der Goldex Marketing GmbH erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/05/zahlungsaufforderung-der-culpa-inkasso-im-auftrag-der-goldex-marketing-gmbh-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/05/zahlungsaufforderung-der-culpa-inkasso-im-auftrag-der-goldex-marketing-gmbh-erhalten/#respond Sat, 25 May 2019 09:56:03 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9780 Aktuell melden sich hier Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros Culpa Inkasso im Auftrag der Goldex Marketing GmbH erhalten haben. Gegenstand der Zahlungsaufforderung ist ein Vertrag mit einem Regionalen Telefonbuchverlag. Hintergrund der Forderung ist offensichtlich die angebliche telefonische Beauftragung eines Dienstleisters, entsprechende Internetdienstleistungen im Bezug auf Google für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Zahlungsaufforderung […]

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Aktuell melden sich hier Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros Culpa Inkasso im Auftrag der Goldex Marketing GmbH erhalten haben. Gegenstand der Zahlungsaufforderung ist ein Vertrag mit einem Regionalen Telefonbuchverlag. Hintergrund der Forderung ist offensichtlich die angebliche telefonische Beauftragung eines Dienstleisters, entsprechende Internetdienstleistungen im Bezug auf Google für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Zahlungsaufforderung werden der ursprüngliche Rechnungsbetrag sowie Inkassokosten und Zinsen gefordert. In einem Fall hat der Betroffene berichtet, überhaupt keine Internetpräsenz zu haben, so dass die Leistungserbringung für ihn überhaupt keinen Sinn machte.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über Google Leistungen anzubieten. Häufig wird dem Betroffenen ein Sachverhalt mitgeteilt, um aufgrund dessen Unternehmensdaten abzugleichen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden kostenpflichtige Leistungen anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag oder Google-Leistungen bestellt hat. Angerufene Personen sollten den in Rechnung gestellten Betrag nicht vorschnell bezahlen. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung Mahnung von Regionaler Telefonbuchverlag – Optima Computer GmbH erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/05/rechnung-mahnung-von-regionaler-telefonbuchverlag-optima-computer-gmbh-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/05/rechnung-mahnung-von-regionaler-telefonbuchverlag-optima-computer-gmbh-erhalten/#respond Sat, 25 May 2019 09:51:58 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9778 Aktuell melden sich hier Betroffene, die eine Rechnung von dem Dienstleister Regionaler Telefonbuchverlag – Optima Computer GmbH mit Sitz in der Schweiz erhalten haben. Der  Regionale Telefonbuchverlag bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google My Business und ein OnlineBranchenbucheintrag an. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angebliche telefonische Beauftragung […]

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Aktuell melden sich hier Betroffene, die eine Rechnung von dem Dienstleister Regionaler Telefonbuchverlag – Optima Computer GmbH mit Sitz in der Schweiz erhalten haben. Der  Regionale Telefonbuchverlag bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google My Business und ein OnlineBranchenbucheintrag an. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angebliche telefonische Beauftragung des Dienstleisters, entsprechende Leistungen für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 950,81 EUR gefordert. Betroffen sind auch Gewerbetreibende aus der Schweiz. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses womöglich aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über Google Leistungen anzubieten. Häufig wird dem Betroffenen ein Sachverhalt mitgeteilt, um aufgrund dessen Unternehmensdaten abzugleichen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden kostenpflichtige Leistungen anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag oder Google-Leistungen bestellt hat. Angerufene Personen sollten den in Rechnung gestellten Betrag nicht vorschnell bezahlen. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung Mahnung der Firmensuche24 wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-der-firmensuche24-wegen-kostenpflichtigem-branchenbucheintrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-der-firmensuche24-wegen-kostenpflichtigem-branchenbucheintrag-erhalten/#respond Sat, 23 Mar 2019 11:12:39 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9740 Die Firma Firmensuche24 mit Postanschrift in Hamburg und Hauptsitz in London verschickt aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung, Unternehmensdaten in einem Onlinebranchenbuch eintragen zu lassen. Hintergrund der Beauftragung ist angeblich ein vom Gewerbetreibenden unterschriebene Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen konnte. Die in Rechnung […]

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Die Firma Firmensuche24 mit Postanschrift in Hamburg und Hauptsitz in London verschickt aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung, Unternehmensdaten in einem Onlinebranchenbuch eintragen zu lassen. Hintergrund der Beauftragung ist angeblich ein vom Gewerbetreibenden unterschriebene Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen konnte. Die in Rechnung gestellten Kosten betragen 984,00 EUR. Der Vertrag läuft zwei Jahre. Die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Insofern wird hier häufig nachgefragt, ob der in Rechnung gestellt Betrag tatsächlich bezahlt werden muß.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden. Hierfür gibt es verschiedene Begründungsansätze.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH wegen Vertrag mit Örtlicher Business Verlag https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/zahlungsaufforderung-der-culpa-inkasso-gmbh-wegen-vertrag-mit-oertlicher-business-verlag/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/zahlungsaufforderung-der-culpa-inkasso-gmbh-wegen-vertrag-mit-oertlicher-business-verlag/#respond Thu, 14 Mar 2019 10:18:09 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9723 Aktuell verschickt das Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen betreffend Verträge mit dem Örtlichen Business Verlag. Der  Örtliche Business Verlag mit Sitz in der Schweiz bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google My Business und ein OnlineBranchenbucheintrag an. Hintergrund der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine telefonische Beauftragung des Örtlichen Business Verlag, die Unternehmensdaten […]

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Aktuell verschickt das Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen betreffend Verträge mit dem Örtlichen Business Verlag. Der  Örtliche Business Verlag mit Sitz in der Schweiz bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google My Business und ein OnlineBranchenbucheintrag an. Hintergrund der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine telefonische Beauftragung des Örtlichen Business Verlag, die Unternehmensdaten der angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal einzutragen und die genannten Google Leistungen vorzunehmen. Mit der Zahlungsaufforderung wird zum einen die Gebühr für die Dienstleistung sowie Zinsen, Mahn- und Inkassokosten gefordert. Der Gesamtbetrag beläuft sich teilweise auf knapp 700,00 EUR. In diesem Zusammenhang wird hier regelmäßig gefragt, ob die geltend gemachte Forderung auch tatsächlich bezahlt werden muß und was es mit der telefonischen Beauftragung auf sich hat.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet anzubieten. Häufig wird mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat. Nunmehr müssten daher die Daten abgeglichen werden. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Lesen Sie auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Zahlungsaufforderung der Debitas Forderungsmanagement GmbH im Auftrag der Online-Firmenauskunft https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/zahlungsaufforderung-der-debitas-forderungsmanagement-gmbh-im-auftrag-der-online-firmenauskunft/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/zahlungsaufforderung-der-debitas-forderungsmanagement-gmbh-im-auftrag-der-online-firmenauskunft/#respond Thu, 14 Mar 2019 10:11:39 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9720 Aktuell verschickt das Inkassobüro Debitas Forderungsmanagement GmbH im Auftrag der Online-Firmenauskunft Zahlungsaufforderungen. Die Online-Firmenauskunft betreibt im Internet das Onlinebranchenbuch onlinefirmenauskunft.de. Hintergrund der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine telefonische Beauftragung der Online-Firmenauskunft, die Unternehmensdaten der angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal einzutragen. Mit der Zahlungsaufforderung wird zum einen die Gebühr für den Branchenbucheintrag sowie Zinsen, Mahn- und Inkassokosten […]

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Aktuell verschickt das Inkassobüro Debitas Forderungsmanagement GmbH im Auftrag der Online-Firmenauskunft Zahlungsaufforderungen. Die Online-Firmenauskunft betreibt im Internet das Onlinebranchenbuch onlinefirmenauskunft.de. Hintergrund der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine telefonische Beauftragung der Online-Firmenauskunft, die Unternehmensdaten der angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal einzutragen. Mit der Zahlungsaufforderung wird zum einen die Gebühr für den Branchenbucheintrag sowie Zinsen, Mahn- und Inkassokosten gefordert. Der Gesamtbetrag beläuft sich teilweise auf knapp 500,00 EUR. In diesem Zusammenhang wird hier regelmäßig gefragt, ob die geltend gemachte Forderung auch tatsächlich bezahlt werden muß und was es mit der telefonischen Beauftragung auf sich hat.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet anzubieten. Häufig wird mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat. Nunmehr müssten daher die Daten abgeglichen werden. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Lesen Sie auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung Mahnung von Online Firmenauskunft24 wegen Internetdienstleistung erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-von-online-firmenauskunft24-wegen-internetdienstleistung-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-von-online-firmenauskunft24-wegen-internetdienstleistung-erhalten/#comments Wed, 06 Mar 2019 08:50:25 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9716 Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Rechnung von dem Internetdienstleister OnlineFirmenauskunft24 mit Sitz in Oberhausen erhalten haben. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist die „Erstellung einer Internetpräsenz“ (personalisierte Mikroseite – suchmaschinenoptimiert). Vermutlich geht es um einen Eintrag der Unternehmsdaten in einem Online-Branchenbuch. Hintergrund dieser Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung des Dienstleisters, […]

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Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Rechnung von dem Internetdienstleister OnlineFirmenauskunft24 mit Sitz in Oberhausen erhalten haben. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist die „Erstellung einer Internetpräsenz“ (personalisierte Mikroseite – suchmaschinenoptimiert). Vermutlich geht es um einen Eintrag der Unternehmsdaten in einem Online-Branchenbuch. Hintergrund dieser Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung des Dienstleisters, entsprechende Leistungen für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 355,81 EUR gefordert. Das Gespräch ist zum Nachweiß des Vertragsschlusses womöglich aufgezeichnet worden. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über Google Leistungen anzubieten. Häufig wird dem Betroffenen ein Sachverhalt mitgeteilt, um aufgrund dessen seine Unternehmensdaten abzugleichen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden kostenpflichtige Leistungen anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Angerufene Personen sollten den in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Lesen Sie auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung Mahnung von Regionaler Firmenverlag wegen Google Auffindbarkeit erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-von-regionaler-firmenverlag-wegen-google-auffindbarkeit-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-von-regionaler-firmenverlag-wegen-google-auffindbarkeit-erhalten/#respond Tue, 05 Mar 2019 12:53:16 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9714 Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Rechnung von dem Dienstleister Regionaler Firmenverlag mit Sitz in der Schweiz erhalten haben. Der  Regionale Firmenverlag bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google My Business und ein OnlineBranchenbucheintrag an. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angebliche telefonische Beauftragung des Dienstleisters, entsprechende […]

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Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Rechnung von dem Dienstleister Regionaler Firmenverlag mit Sitz in der Schweiz erhalten haben. Der  Regionale Firmenverlag bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google My Business und ein OnlineBranchenbucheintrag an. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angebliche telefonische Beauftragung des Dienstleisters, entsprechende Leistungen für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 749,00 EUR gefordert. Betroffen sind auch Gewerbetreibende aus der Schweiz. Das Gespräch wird zum Nachweiß des Vertragsschlusses womöglich aufgezeichnet worden. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über Google Leistungen anzubieten. Häufig wird dem Betroffenen ein Sachverhalt mitgeteilt, um aufgrund dessen seine Unternehmensdaten abzugleichen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden kostenpflichtige Leistungen anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Angerufene Personen sollten den in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Zahlungsaufforderung der Collectia GmbH im Auftrag der Fahl Meihöfer und Neu GbR https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/zahlungsaufforderung-der-collectia-gmbh-im-auftrag-der-fahl-meihoefer-und-neu-gbr/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/zahlungsaufforderung-der-collectia-gmbh-im-auftrag-der-fahl-meihoefer-und-neu-gbr/#respond Mon, 04 Mar 2019 16:52:53 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9710 Aktuell verschickt das Inkassobüro Collectia GmbH im Auftrag der Fahl Meihöfer und Neu GbR (Branchenheld.de) Zahlungsaufforderungen. Die Fahl Meihöfer und Neu GbR betreibt im Internet das Onlinebranchenbuch branchenheld.de. Hintergrund der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine telefonische Beauftragung der Fahl Meihöfer und Neu GbR, die Unternehmensdaten der angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal branchenheld.de einzutragen. Mit der Zahlungsaufforderung […]

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Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet anzubieten. Häufig wird mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat. Nunmehr müssten daher die Daten abgeglichen werden. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Lesen Sie auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Rechnung Mahnung der DPM Digi-Print-Media wegen Anzeigeauftrag für Folder erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-der-dpm-digi-print-media-wegen-anzeigeauftrag-fuer-folder-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/03/rechnung-mahnung-der-dpm-digi-print-media-wegen-anzeigeauftrag-fuer-folder-erhalten/#respond Mon, 04 Mar 2019 16:34:29 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9701 Die Firma Digi-Print-Media (DPM) mit Sitz in Bad Kreuznach verschickt regelmäßig Formulare an Gewerbetreibenden bundesweit. Diese sind überschrieben mit Anzeigeauftrag – Angebot. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einem Folder, welcher sodann in einem bestimmten Gebiet an öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter verschickt/verteilt werden sollen. In den Auftragsbedingungen ist aufgeführt, […]

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Die Firma Digi-Print-Media (DPM) mit Sitz in Bad Kreuznach verschickt regelmäßig Formulare an Gewerbetreibenden bundesweit. Diese sind überschrieben mit Anzeigeauftrag – Angebot. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einem Folder, welcher sodann in einem bestimmten Gebiet an öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter verschickt/verteilt werden sollen. In den Auftragsbedingungen ist aufgeführt, dass der Vertrag 2 Jahre läuft, wobei zwei Mal jährlich „das Objekt“ (der Folder) verteilt werden soll. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen. Nachfolgend sind verschiedene Kosten aufgelistet. Es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 907,97 EUR brutto. Der angeschriebene Gewerbetreibende wird in den Formular aufgefordert, seine eingetragenen Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und mit der Unterschrift zu bestätigen. In der Folgezeit erhält der Betroffene die 1. Rechnung über den Betrag in Höhe von 907,97 EUR.

Wichtiger Hinweis:

Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf 4 x 907,97 EUR. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und sollten schon mehrfach und sorgfältig gelesen werden. Hierzu bleibt selten Zeit. Mit Erhalt der 1. Rechnung stellt sich schließlich die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, sich von diesem Vertrag zu lösen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

Der Beitrag Rechnung Mahnung der DPM Digi-Print-Media wegen Anzeigeauftrag für Folder erhalten? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Rechnung Mahnung der ProData wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten? https://www.kanzlei-schuster.de/2019/02/rechnung-mahnung-der-prodata-wegen-kostenpflichtigem-branchenbucheintrag-erhalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2019/02/rechnung-mahnung-der-prodata-wegen-kostenpflichtigem-branchenbucheintrag-erhalten/#respond Tue, 19 Feb 2019 10:03:13 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=9695 Die Firma ProData mit Sitz in Spanien verschickt aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung mit einem Werbeeintrag auf einem Unternehmensportal im Internet. Hintergrund der Beauftragung ist angeblich ein vom Gewerbetreibenden unterschriebene Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen konnte.  Die in Rechnung gestellten jährlichen Kosten […]

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Die Firma ProData mit Sitz in Spanien verschickt aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung mit einem Werbeeintrag auf einem Unternehmensportal im Internet. Hintergrund der Beauftragung ist angeblich ein vom Gewerbetreibenden unterschriebene Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer voreingetragene Daten korrigieren und gegebenenfalls ergänzen konnte.  Die in Rechnung gestellten jährlichen Kosten betragen 1.296,00 EUR. Weitere Informationen lassen sich dem Formular kaum entnehmen. Auch die Kostenpflicht steht lediglich im Kleingedruckten und wird von dem betroffenen Unternehmer regelmäßig überlesen. Erst mit Erhalt der Rechnung über das 1. Vertragsjahr wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Weitere Rechnungen drohen.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Es kann daher nicht empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht bezahlt, sondern zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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