Rechnung Mahnung von Online Firmenauskunft24 wegen Internetdienstleistung erhalten?

Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Rechnung von dem Internetdienstleister OnlineFirmenauskunft24 mit Sitz in Oberhausen erhalten haben. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist die „Erstellung einer Internetpräsenz“ (personalisierte Mikroseite – suchmaschinenoptimiert). Vermutlich geht es um einen Eintrag der Unternehmsdaten in einem Online-Branchenbuch. Hintergrund dieser Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung des Dienstleisters, entsprechende Leistungen für den angerufenen Unternehmer durchzuführen. Mit der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 355,81 EUR gefordert. Das Gespräch ist zum Nachweiß des Vertragsschlusses womöglich aufgezeichnet worden. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag telefonisch abgeschlossen zu haben.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag über Google Leistungen anzubieten. Häufig wird dem Betroffenen ein Sachverhalt mitgeteilt, um aufgrund dessen seine Unternehmensdaten abzugleichen. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden kostenpflichtige Leistungen anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat. Angerufene Personen sollten den in Rechnung gestellte Betrag nicht vorschnell bezahlt. Lassen Sie zunächst prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Lesen Sie auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Ein Kommentar:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich habe von online Firmenauskunft 24 und Firmenauskunft 24 Rechnungen auf
meinem Schreibtisch.
Wie soll ich mich verhalten ??

MfG. F. Menzel Heizung Sanitär