Kündigung Archive - Anwaltskanzlei Schuster Tue, 07 Nov 2017 09:22:01 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.1 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Kündigung Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitnessstudioverträgen https://www.kanzlei-schuster.de/2016/05/zur-ausserordentlichen-kuendbarkeit-von-langfristigen-fitnessstudiovertraegen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/05/zur-ausserordentlichen-kuendbarkeit-von-langfristigen-fitnessstudiovertraegen/#respond Fri, 06 May 2016 11:19:02 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7672 Fitnessstudioverträge sind meist von längerer Dauer. Denn je langfristiger der Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Doch welche Möglichkeiten bestehen, wenn aufgrund von Krankheit oder Umzug das Fitnessstudio nicht mehr genutzt werden kann obgleich der Vertrag noch mehrere Monate läuft. Über einen solchen Fall entschied der BGH mit Urteil vom 04.05.2016, XII […]

Der Beitrag Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitnessstudioverträgen erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Kündigung von Fitnessstudioverträgen)Fitnessstudioverträge sind meist von längerer Dauer. Denn je langfristiger der Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Doch welche Möglichkeiten bestehen, wenn aufgrund von Krankheit oder Umzug das Fitnessstudio nicht mehr genutzt werden kann obgleich der Vertrag noch mehrere Monate läuft.

Über einen solchen Fall entschied der BGH mit Urteil vom 04.05.2016, XII ZR 62/15. Die Parteien des Rechtsstreits schlossen im Jahr 2010 einen Vertrag über die Nutzung des Fitnessstudios für einen Zeitraum von 24 Monaten. Sie vereinbarten ein monatliches Nutzungsentgelt von 65 Euro zuzüglich einer – zweimal im Jahr fälligen – Pauschale von 69,90 Euro für ein “Trainingspaket”. Ferner enthält der Vertrag eine Verlängerungsklausel um jeweils zwölf Monate für den Fall, dass er nicht bis zu drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag verlängerte sich entsprechend bis zum 31. Juli 2014. Im Oktober 2013 wurde der bis dahin in Hannover lebende Beklagte zum Soldaten auf Zeit ernannt und zog aus Hannover weg. Am 5. November 2013 kündigte er den Fitness-Studiovertrag. Der Fitnessstudiobetreiber verlangte daher restliches Nutzungsentgelt für die Zeit von Oktober 2013 bis einschließlich Juli 2014. Der BGH stellte folgendes zu Gunsten des Fitnessstudiobetreibers fest:

„Ein Dauerschuldverhältnis, wie der vorliegende Fitnessstudio-Vertrag, kann zwar von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Allerdings trägt der Kunde grundsätzlich das Risiko, die vereinbarte Leistung des Vertragspartners aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihm aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist. Bei einem Vertrag über die Nutzung eines Fitnessstudios kann ein solcher – nicht in seinen Verantwortungsbereich fallender – Umstand etwa in einer die Nutzung ausschließenden Erkrankung gesehen werden. Ebenso kann eine Schwangerschaft die weitere Nutzung der Leistungen des Studiobetreibers bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unzumutbar machen. Ein Wohnsitzwechsel stellt dagegen grundsätzlich keinen wichtigen Grund i.S.v. §§ 314 Abs. 1, 543 Abs. 1, 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung eines Fitness-Studiovertrags dar. Die Gründe für einen Wohnsitzwechsel – sei er auch berufs- oder familienbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm beeinflussbar.“

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 079/2016 vom 04.05.2016

Der Beitrag Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitnessstudioverträgen erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2016/05/zur-ausserordentlichen-kuendbarkeit-von-langfristigen-fitnessstudiovertraegen/feed/ 0
Unwirksame Schriftformklauseln in OnlinePartnervermittlungsVerträgen https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/unwirksame-schriftformklauseln-in-onlinepartnervermittlungsvertraegen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/unwirksame-schriftformklauseln-in-onlinepartnervermittlungsvertraegen/#respond Thu, 23 Jul 2015 16:05:43 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7277 (2) Das OLG Hamburg hat mit Hinweisbeschluss vom 23.09.2014, 3 U 50/14, entschieden, dass die nachfolgenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungeneiner Online-Partnervermittlung unwirksam sind: „Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.“ „Die Kündigung der VIP-und/oder Premium-Mitgliedschaft Bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist […]

Der Beitrag Unwirksame Schriftformklauseln in OnlinePartnervermittlungsVerträgen erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
(2) Das OLG Hamburg hat mit Hinweisbeschluss vom 23.09.2014, 3 U 50/14, entschieden, dass die nachfolgenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungeneiner Online-Partnervermittlung unwirksam sind:

„Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.“

„Die Kündigung der VIP-und/oder Premium-Mitgliedschaft Bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an .. GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.”

Zum Thema unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen in Partnervermittlungsverträgen lesen Sie auch bitte diesen Beitrag.

Der Beitrag Unwirksame Schriftformklauseln in OnlinePartnervermittlungsVerträgen erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/unwirksame-schriftformklauseln-in-onlinepartnervermittlungsvertraegen/feed/ 0
Partnervermittlung Online: Mitgliedsbeiträge können nicht eingeklagt werden https://www.kanzlei-schuster.de/2015/05/partnervermittlung-online-mitgliedsbeitraege-koennen-nicht-eingeklagt-werden/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/05/partnervermittlung-online-mitgliedsbeitraege-koennen-nicht-eingeklagt-werden/#respond Mon, 25 May 2015 16:24:52 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7081 Das Amtsgericht Neumarkt hat mit Urteil vom 27.07.2014, 1 C 332/14, entschieden, dass eine Online-Partnerbörse, die Partner vermittelt, Mitgliedsbeiträge entsprechend § 656 I BGB nicht einklagen kann. In dem zugrunde liegenden Fall schloss eine Frau einen Vertrag über eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft in einer Online-Partnerbörse ab. Die Partnerbörse sollte mindestens 200 qualifizierte Partnervorschläge vorlegen. Da die […]

Der Beitrag Partnervermittlung Online: Mitgliedsbeiträge können nicht eingeklagt werden erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
PartnerbörsenDas Amtsgericht Neumarkt hat mit Urteil vom 27.07.2014, 1 C 332/14, entschieden, dass eine Online-Partnerbörse, die Partner vermittelt, Mitgliedsbeiträge entsprechend § 656 I BGB nicht einklagen kann. In dem zugrunde liegenden Fall schloss eine Frau einen Vertrag über eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft in einer Online-Partnerbörse ab. Die Partnerbörse sollte mindestens 200 qualifizierte Partnervorschläge vorlegen. Da die Frau nach einem Jahr vergaß, den Vertrag zu kündigen, verlängerte er sich um ein weiteres Jahr. Die Frau zahlte aber nicht und der Betrag wurde eingeklagt.

Das Amtsgericht Neumarkt wies die Klage der Online-Partnerbörse ab. Ihr habe kein Anspruch auf den Mitgliedsbeitrag zugestanden. Denn auf Partnervermittlungsverträge sei § 656 Abs. 1 BGB entsprechend anzuwenden. Zwar sei § 656 Abs. 1 BGB unmittelbar nur auf Heiratsvermittlungsverträge anwendbar, der Bundesgerichtshof habe jedoch den Anwendungsbereich der Vorschrift auch auf Partnervermittlungsverträge ausgeweitet. Denn Sinn und Zweck der Vorschrift sei der Schutz der Intimsphäre des Kunden. Es sollen Peinlichkeiten und Unzumutbarkeiten im Zusammenhang mit einem Prozess über Art und Umfang der Vermittlungstätigkeit vermieden werden. Diese Erwägung gelte für eine Partnerschaftsvermittlung ebenfalls. Bei einer Partnerschaftsvermittlung bestehe ebenso wie bei einer Ehevermittlung ein schützenswertes Diskretionsbedürfnis des Kunden (BGH, Urt. v. 11.07.1990 – IV ZR 160/89 -).

Nach Auffassung des Amtsgerichts habe das Geschäftsmodell der Online-Partnerbörse dem einer Partnervermittlungsagentur entsprochen. Denn im Unterschied zu einer reinen Kontaktplattform habe die Betreiberin der Partnerbörse ihren Kunden nicht nur den Zugang zu anderen Nutzern ermöglicht. Vielmehr habe sie sich verpflichtet aufgrund eines Verfahrens passende Nutzer aus dem Datenpool für den Kunden auszusuchen und sie ihm vorzuschlagen. Sie habe somit ihre Expertise bei der Suche nach passenden Partnern zur Verfügung gestellt.

Der Beitrag Partnervermittlung Online: Mitgliedsbeiträge können nicht eingeklagt werden erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2015/05/partnervermittlung-online-mitgliedsbeitraege-koennen-nicht-eingeklagt-werden/feed/ 0
Unwirksame AGB in Partnerbörsen: Kündigung bedarf der Schriftform … https://www.kanzlei-schuster.de/2015/02/unwirksame-agb-in-partnerboersen-kuendigung-bedarf-der-schriftform/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/02/unwirksame-agb-in-partnerboersen-kuendigung-bedarf-der-schriftform/#respond Tue, 17 Feb 2015 12:21:09 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=6842 (1) Mitgliedschaften in Partnerbörsen sind oft Knebelverträge. Sie laufen häufig über einen längeren Zeitraum, sind teuer, bringen wenig, die Vertragsaufhebung (Kündigung) ist mitunter an strenge Voraussetzungen geknüpft und die Verträge verlängern sich teilweise automatisch. Insofern lohnt sich die Prüfung, ob einzelne Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom […]

Der Beitrag Unwirksame AGB in Partnerbörsen: Kündigung bedarf der Schriftform … erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Unwirksame AGB(1) Mitgliedschaften in Partnerbörsen sind oft Knebelverträge. Sie laufen häufig über einen längeren Zeitraum, sind teuer, bringen wenig, die Vertragsaufhebung (Kündigung) ist mitunter an strenge Voraussetzungen geknüpft und die Verträge verlängern sich teilweise automatisch. Insofern lohnt sich die Prüfung, ob einzelne Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 29.07.2014, 16 O 500/13, folgende allgemeine Geschäftsbedingungen einer Online Partnerbörse für unwirksam eingestuft:

„Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist mit eigenhändiger Unterschrift und unter Nennung der zur Registrierung verwendeten E-Mail-Adresse per Post an … GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten.“

Begründung: Die Klausel ist gemäß § 305 c I BGB überraschend und ungewöhnlich und benachteilige den Verbraucher. Die Kündigungsanforderungen korrespondieren nicht mit der Art des Zustandekommen des Vertrages (über Internet).

„Die kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern der Kunde den Vertrag nach 5.2 nicht ordentlich kündigt.

Begründung: Die Klausel ist unwirksam gemäß § 309 Nr. 9 b BGB (stillschweigende Vertragsverlängerung bei über 24 Monaten abgeschlossenen Verträgen).

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie einen Knebelvertrag abgeschlossen haben oder Ihre Kündigung einer Mitgliedschaft in einer Online Partnerbörse nicht akzeptiert wird, dann lassen Sie prüfen, ob die zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind. In Zweifelsfällen sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Der Beitrag Unwirksame AGB in Partnerbörsen: Kündigung bedarf der Schriftform … erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2015/02/unwirksame-agb-in-partnerboersen-kuendigung-bedarf-der-schriftform/feed/ 0
Partnervermittler „partnersuche.de“ darf Vorkasse nach Kündigung nicht einbehalten https://www.kanzlei-schuster.de/2014/11/partnervermittler-partnersuche-de-darf-vorkasse-nach-kuendigung-nicht-einbehalten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/11/partnervermittler-partnersuche-de-darf-vorkasse-nach-kuendigung-nicht-einbehalten/#respond Mon, 03 Nov 2014 12:51:09 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=6542 Partnersuche über das Internet ist hoch im Trend. Ein Grund dafür ist der Zeitmangel der Singles. Die Suche nach dem Partner fürs Leben im WordWideWeb scheint da die zeitsparende Alternative zu sein. Und so wundert man sich nicht, dass sich diesen Bedarf diverse Partnervermittlungsbörsen teuer bezahlen lassen, natürlich auf Vorkasse und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die […]

Der Beitrag Partnervermittler „partnersuche.de“ darf Vorkasse nach Kündigung nicht einbehalten erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Partnersuche über das Internet ist hoch im Trend. Ein Grund dafür ist der Zeitmangel der Singles. Die Suche nach dem Partner fürs Leben im WordWideWeb scheint da die zeitsparende Alternative zu sein. Und so wundert man sich nicht, dass sich diesen Bedarf diverse Partnervermittlungsbörsen teuer bezahlen lassen, natürlich auf Vorkasse und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine vorzeitige Lösung von den oft langjährigen und teuren Knebelverträgen unmöglich machen.

Einer solchen Praxis schob jedoch das OLG Dresden mit Urteil vom 19.08.2014, 14 U 603/14, ein Riegel vor und entschied zugunsten der Nutzer. Das Gericht stellte fest, dass der Partnervermittler „partnersuche.de“ den Mitgliedsbeitrag nicht für ein Jahr und länger im Voraus verlangen und nach einer vorzeitigen Kündigung in voller Höhe behalten darf. Hintergrund der Feststellung war die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) gegen das Unternehmen Unister GmbH. Welches unter anderem das Internetportal partnersuche.de betreibt. Dort konnte man verschiedene Laufzeiten der Mitgliedschaft kaufen. Die Mitgliedschaft für ein Jahr betrug 474,00 EUR, zu zahlen im Voraus. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung sollte eine (anteilige) Rückerstattung ausgeschlossen sein (Ausnahme: der Partnervermittler hatte die Kündigung veranlasst).

Das OLG stufte diese Vertragsklausel als unzulässig ein, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Denn Kunden eines Partnervermittlers steht ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Dieses Recht würde entwertet, wenn sie nach der Kündigung keine (anteilige) Erstattung erhielten.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Sind Sie Mitglied in einer Partnerbörse und haben Probleme mit Ihrem Vertrag oder wollen sich vorzeitig lösen, dann lassen Sie prüfen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Die Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bundesweit.

Der Beitrag Partnervermittler „partnersuche.de“ darf Vorkasse nach Kündigung nicht einbehalten erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2014/11/partnervermittler-partnersuche-de-darf-vorkasse-nach-kuendigung-nicht-einbehalten/feed/ 0
Partnerbörse darf Nutzern im Falle des Widerrufs keine überzogenen Kosten berechnen! https://www.kanzlei-schuster.de/2014/08/partnerboerse-darf-nutzern-im-falle-des-widerrufs-keine-ueberzogenen-kosten-berechnen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/08/partnerboerse-darf-nutzern-im-falle-des-widerrufs-keine-ueberzogenen-kosten-berechnen/#respond Thu, 07 Aug 2014 11:56:22 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=6458 Online Partnerbörsen werden immer beliebter obgleich feststeht, dass man seinen Traumpartner über das Internet nur schwer finden kann. Grund der Beliebtheit der Online Partnerbörsen ist unter anderem Zeitmangel und das Versprechen der Betreiber, den Wunschpartner zu finden. Am Ende bleibt Enttäuschung und hohe monatliche Gebühren oder sonstige Kosten, die der Nutzer vergeblich investiert hat.Zwar kann […]

Der Beitrag Partnerbörse darf Nutzern im Falle des Widerrufs keine überzogenen Kosten berechnen! erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Online Partnerbörsen werden immer beliebter obgleich feststeht, dass man seinen Traumpartner über das Internet nur schwer finden kann. Grund der Beliebtheit der Online Partnerbörsen ist unter anderem Zeitmangel und das Versprechen der Betreiber, den Wunschpartner zu finden. Am Ende bleibt Enttäuschung und hohe monatliche Gebühren oder sonstige Kosten, die der Nutzer vergeblich investiert hat.Zwar kann man derartige Verträge unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen und sich dadurch von dem lang andauernden und kostenintensiven Vertrag lösen. Doch in einem solchen Falle ist der Verbraucher verpflichtet, Wertersatz für die Nutzung der bis zum Widerruf erhaltenen Leistung zu leisten.

 

Bei Parship zum Beispiel kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Mit dieser Problematik beschäftigte sich das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 22.07.2014, 406 HKO 66/14.

Im zugrunde liegenden Fall widerrief ein Kunde einen Vertrag über eine zum Preis von 269,40 EUR angebotene sechsmonatige Mitgliedschaft fristgerecht. Der Kunde sollte sodann für Online-Kontakte 202,41 EUR zahlen. Das Landgericht lehnte dies ab, indem es den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzte. Nach diesen jetzt feststehenden Grundsätzen des Gerichts schuldete der Kunde im zugrunde liegenden Fall Wertersatz in Höhe von etwa 20,00 EUR.

Hinweis:

Wenn Sie Probleme mit Partnerbörsen haben, dann können Sie die Kanzlei gerne mit der Prüfung der Sach- und Rechtslage beauftragen.

Der Beitrag Partnerbörse darf Nutzern im Falle des Widerrufs keine überzogenen Kosten berechnen! erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2014/08/partnerboerse-darf-nutzern-im-falle-des-widerrufs-keine-ueberzogenen-kosten-berechnen/feed/ 0
Kündigung der Mitgliedschaft in einem Dating-Portal auch per Email zulässig https://www.kanzlei-schuster.de/2014/04/kuendigung-der-mitgliedschaft-in-einem-dating-portal-auch-per-email-zulaessig/ https://www.kanzlei-schuster.de/2014/04/kuendigung-der-mitgliedschaft-in-einem-dating-portal-auch-per-email-zulaessig/#comments Tue, 08 Apr 2014 11:37:58 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=6196 Partnerbörsen im Internet liegen sehr Trend. Der Einstieg folgt zumeist über eine kostenlose Anmeldung bei der Partnerbörse. Danach folgt die kostenpflichtige Mitgliedschaft, zumeist verbunden mit erheblichen Gebühren und lagen vertraglichen Laufzeiten. Die gesamte Kommunikation einschließlich des Vertragsschlusses erfolgt über Emailschriftverkehr. Insofern liegt es für den Nutzer der Partnerbörse auf der Hand, eine nicht mehr gewünschte […]

Der Beitrag Kündigung der Mitgliedschaft in einem Dating-Portal auch per Email zulässig erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Partnerbörsen im Internet liegen sehr Trend. Der Einstieg folgt zumeist über eine kostenlose Anmeldung bei der Partnerbörse. Danach folgt die kostenpflichtige Mitgliedschaft, zumeist verbunden mit erheblichen Gebühren und lagen vertraglichen Laufzeiten. Die gesamte Kommunikation einschließlich des Vertragsschlusses erfolgt über Emailschriftverkehr. Insofern liegt es für den Nutzer der Partnerbörse auf der Hand, eine nicht mehr gewünschte Mitgliedschaft auch per Email wieder zu kündigen. Doch es gibt Dating-Portale, die eine Kündigung per Email ausschließen und für die Wirksamkeit der Kündigung bestimmte inhaltliche Angabe wie zum Beispiel Benutzername, Kundennummer usw. verlangen.

Das Landgericht München I stufte mit Urteil vom 30.01.2014, 12 O 18571/13, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam ein. Diese Klausel sei zum einen gemäß § 309 Nr. 13 BGB unwirksam. Danach ist eine Klausel unwirksam, wenn an einer Erklärung eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden wird. Die Notwendigkeit bei der Kündigung bestimmte Angaben machen zu müssen stellt ein übersteigertes Formerfordernis da. Die Klausel sei weiter gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Diese liege darin, dass für die Kündigung die Schriftform erforderlich war (Kündigung per Email also nicht möglich), während andere Kommunikation, einschließlich des Vertragsschlusses, nicht der Schriftform bedurfte (also per Email abgewickelt werden konnte).

Zum Thema unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen in Partnervermittlungsverträgen lesen Sie auch bitte diesen Beitrag.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Haben Sie Probleme mit Partnerbörsen oder Dating-Portalen und benötigen Sie anwaltliche Unterstützung, dann können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar. Rufen Sie mich an (02154/605904). Durch dieses erste Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Kündigung der Mitgliedschaft in einem Dating-Portal auch per Email zulässig erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2014/04/kuendigung-der-mitgliedschaft-in-einem-dating-portal-auch-per-email-zulaessig/feed/ 2
Steger Gewerbedatenverwaltung verschickt Rechnung über Branchenbucheintrag! https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/steger-gewerbedatenverwaltung-verschickt-rechnung-ueber-branchenbucheintrag/ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/steger-gewerbedatenverwaltung-verschickt-rechnung-ueber-branchenbucheintrag/#respond Fri, 01 Feb 2013 13:19:39 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4635 (1) Aktuell hat ein Betroffener berichtet, von der Steger Gewerbedatenverwaltung, Josephspitalstr. 15 aus München eine Rechnung über 1.428,00 EUR für einen zweijährigen Eintrag in einem Online Branchenbuch („Gelbes Branchenbuch“) erhalten zu haben. Grund hierfür ist ein angeblich unterschriebenes Formular für einen kostenpflichtigen Eintrag auf der Seite www.gewerbedaten-zentrale.at. Zum Zeitpunkt der Prüfung der Angelegenheit konnte die […]

Der Beitrag Steger Gewerbedatenverwaltung verschickt Rechnung über Branchenbucheintrag! erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
(1) Aktuell hat ein Betroffener berichtet, von der Steger Gewerbedatenverwaltung, Josephspitalstr. 15 aus München eine Rechnung über 1.428,00 EUR für einen zweijährigen Eintrag in einem Online Branchenbuch („Gelbes Branchenbuch“) erhalten zu haben. Grund hierfür ist ein angeblich unterschriebenes Formular für einen kostenpflichtigen Eintrag auf der Seite www.gewerbedaten-zentrale.at. Zum Zeitpunkt der Prüfung der Angelegenheit konnte die Seite jedoch nicht aufgerufen werden. Der Hinweis auf die Kosten für diesen Eintrag steht auf dem Formular rechts im Kleingedruckten und zwar wie folgt:

„Der Preis für diesen Service beträgt mtl. 59,50 zzgl. Mwst., die Laufzeit beträgt 24 Monate“

Allgemeiner Hinweis:

Wer das von der Gewerbedatenverwaltung („Gelbes Branchebuch“) erhaltene Formular ausgefüllt und zurückgeschickt hat und erst durch Erhalt einer Rechnung erkennt, einen (angeblich) kostenpflichtigen Vertrag über einen zweijährigen Eintrag in einem webbasierten Branchenbuch/Branchenregister abgeschlossen zu haben, obgleich dies nicht erwünscht war, sollte wie folgt vorgehen:

  • Vertrag kündigen, auch fristlos
  • Abgegebene Erklärung anfechten (Angabe von Gründen nicht erforderlich)
  • Forderung widersprechen
  • Weitergabe der personenbezogenen Daten an die SCHUFA widersprechen

Diese Erklärungen sollten unverzüglich und per Einwurf-Einschreiben abgegeben werden.

Es bestehen hier erhebliche Zweifel, dass die Kostenpflicht wirksam vereinbart und daher Vertragsbestandteil wurde. Im Zweifel sollten sich Betroffene durch einen Anwalt vertreten lassen, da die Steger Gewerbedatenverwaltung in kurzen Zeitabständen die Betroffenen mit Rechnungen und Mahnugnen überhäuft und auf diesem Wege versucht, zur Zahlung der überzogenen Forderung zu veranlassen. Allerdings gibt es Rechtsprechung, die gegen die Zulässigkeit solcher Vertragsklauseln spricht.

 

Der Beitrag Steger Gewerbedatenverwaltung verschickt Rechnung über Branchenbucheintrag! erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2013/02/steger-gewerbedatenverwaltung-verschickt-rechnung-ueber-branchenbucheintrag/feed/ 0
Mahnung oder Rechnung der Astoria Finance Ltd wegen Eintrag im Branchenbuch der Region https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/mahnung-oder-rechnung-der-astoria-finance-ltd-wegen-eintrag-im-branchenbuch-der-region/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/mahnung-oder-rechnung-der-astoria-finance-ltd-wegen-eintrag-im-branchenbuch-der-region/#respond Tue, 04 Dec 2012 18:13:45 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4355 Es wird hier vielfach berichtet, von der Astoria Finance Ltd. mit Sitz in England eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 999,00 EUR erhalten zu haben. Gegenstand der Forderung ist ein angeblicher Eintrag im “Branchenbuch der Region”. Der vermeintlich offene Rechnungsbetrag soll auf ein Konto in England überwiesen werden. In dem Schreiben wird weiter darauf hingewiesen, dass […]

Der Beitrag Mahnung oder Rechnung der Astoria Finance Ltd wegen Eintrag im Branchenbuch der Region erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Es wird hier vielfach berichtet, von der Astoria Finance Ltd. mit Sitz in England eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 999,00 EUR erhalten zu haben. Gegenstand der Forderung ist ein angeblicher Eintrag im “Branchenbuch der Region”. Der vermeintlich offene Rechnungsbetrag soll auf ein Konto in England überwiesen werden. In dem Schreiben wird weiter darauf hingewiesen, dass gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird, wenn der Rechungsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Frist überwiesen wird.

Allgemeiner Hinweis:

Sofern Sie ebenfalls eine Rechnung der Astoria Finance Ltd. erhalten haben, lassen Sie zunächst prüfen, ob und in welcher Höhe eine Forderung überhaupt besteht. Gegebenenfalls kann ein womöglich abgeschlossener Vertrag widerrufen, gekündigt oder angefochten werden. Angesichts der Höhe der Forderung sollten Sie gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie eine derartige Rechnung erhalten haben, können Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch anrufen. Hierdurch entstehen noch keine Anwaltskosten.

Der Beitrag Mahnung oder Rechnung der Astoria Finance Ltd wegen Eintrag im Branchenbuch der Region erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2012/12/mahnung-oder-rechnung-der-astoria-finance-ltd-wegen-eintrag-im-branchenbuch-der-region/feed/ 0
Kann eine Persönlichkeitsanalyse einer Online Partnervermittlung widerrufen werden? https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/kann-eine-persoenlichkeitsanalyse-einer-online-partnervermittlung-widerrufen-werden/ https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/kann-eine-persoenlichkeitsanalyse-einer-online-partnervermittlung-widerrufen-werden/#respond Tue, 27 Nov 2012 11:24:14 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4312 Viele über das Internet abgeschlossene Verträge können von Verbrauchern widerrufen werden. Auch über das Internet abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsverträge können grundsätzlich widerrufen werden. Verlautbarungen dahingehend, das Widerrufsrecht sei bei Partnervermittlungsverträgen aus bestimmten Gründen ausgeschlossen, greifen regelmäßig nicht durch, es sei denn, es geht um den Widerruf einer abtrennbaren Leistung des Partnerschaftsvermittlungsvertrages und damit möglicherweise um die „Lieferung […]

Der Beitrag Kann eine Persönlichkeitsanalyse einer Online Partnervermittlung widerrufen werden? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
Viele über das Internet abgeschlossene Verträge können von Verbrauchern widerrufen werden. Auch über das Internet abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsverträge können grundsätzlich widerrufen werden. Verlautbarungen dahingehend, das Widerrufsrecht sei bei Partnervermittlungsverträgen aus bestimmten Gründen ausgeschlossen, greifen regelmäßig nicht durch, es sei denn, es geht um den Widerruf einer abtrennbaren Leistung des Partnerschaftsvermittlungsvertrages und damit möglicherweise um die „Lieferung einer Ware nach Kundenspezifikation“. Aber auch bei „abtrennbaren Leistungen“ eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages kann Streit aufkommen, ob man diese als Verbraucher widerrufen kann oder nicht.

Das Landgericht Hamburg musste mit Urteil vom 31.01.2012, 312 O 93/11, einen solchen Fall klären. Es ging um die Frage, ob die von einer Online-Partnervermittlung zu einem Preis von 99,00 EUR erstellte Persönlichkeitsanalyse in Form einer PDF-Datei eine nach Kundenspezifikation erstellte Ware darstellt oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet ist und insofern gemäß § 312 d IV Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Nutzer hatten sich beschwert, die nach Erstellung und Bezahlung einer Persönlichkeitsanalyse den Vertrag widerrufen und die gezahlten 99,00 EUR nicht zurück erhalten hatten.

Das Landgericht Hamburg urteilte, dass für den Kauf der Persönlichkeitsanalyse ein Widerrufsrecht besteht und die Verbraucher einen diesbezüglichen Vertrag widerrufen können. Zum einen sei die Persönlichkeitsanalyse keine Ware sondern das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem der tätigkeitsbezogene Aspekt (Beratung als Dienstleistung) im Vordergrund stehe. Die Persönlichkeitsanalyse sei auch nicht nach Kundenspezifikation angefertigt. Das wäre dann der Fall, wenn die Sache so individualisiert wäre, dass sie für den Unternehmer im Falle der Rücknahme wertlos wäre. Da die Löschung der Analyse nicht mehr als 5,00 EUR kosten würde (5% des Warenwertes), könne von einer Unwirtschaftlichkeit nicht die Rede sein. Die Persönlichkeitsanalyse sei auch zur Rücksendung geeignet. Es verbleibe dem Nutzer kein wirtschaftlicher Wert der Analyse in Form der Verwendung auf der Kontaktplattform. Dem Nutzer verbleibe zwar der Ausdruck oder das PDF-Dokument. Dies sei aber nicht gleichwertig mit der Persönlichkeitsanalyse in Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Partnerbörse.

Fazit:

Wer sich als Nutzer auf einer Online-Partnerbörse kostenpflichtig angemeldet und bereits eine kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse erhalten hat, kann entgegen anders lautender Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Partnerbörsen auch den Kauf der Persönlichkeitsanalyse widerrufen und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen.

Der Beitrag Kann eine Persönlichkeitsanalyse einer Online Partnervermittlung widerrufen werden? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

]]>
https://www.kanzlei-schuster.de/2012/11/kann-eine-persoenlichkeitsanalyse-einer-online-partnervermittlung-widerrufen-werden/feed/ 0