Unterlassungserklärung Archive - Anwaltskanzlei Schuster Fri, 03 Nov 2017 17:25:19 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.kanzlei-schuster.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-favicon_schuster-32x32.png Unterlassungserklärung Archive - Anwaltskanzlei Schuster 32 32 Löschung unzulässiger Werbeaussage bei Google nach Abgabe einer Unterlassungserklärung https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/loeschung-unzulaessiger-werbeaussage-bei-google-nach-abgabe-einer-unterlassungserklaerung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/11/loeschung-unzulaessiger-werbeaussage-bei-google-nach-abgabe-einer-unterlassungserklaerung/#respond Tue, 22 Nov 2016 10:56:13 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=8076 Wer nach einer Abmahnung aufgrund einer unzulässigen Werbeaussage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, muß nicht nur die unzulässige Werbeaussage von seiner Webseite entfernen, sondern auch dafür sorgen, dass in der Trefferliste bei Google die Aussage nicht mehr auftaucht sowie über eine in einem Cache-Speicher einer Suchmaschine hinterlegte Kopie entfernt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit […]

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Wer nach einer Abmahnung aufgrund einer unzulässigen Werbeaussage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, muß nicht nur die unzulässige Werbeaussage von seiner Webseite entfernen, sondern auch dafür sorgen, dass in der Trefferliste bei Google die Aussage nicht mehr auftaucht sowie über eine in einem Cache-Speicher einer Suchmaschine hinterlegte Kopie entfernt wird.

Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Beschluss vom 10.09.2015, 2 W 40/15, entschieden. Konkret ging es um den Fall, dass sich ein Abgemahnter in einer Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, bestimmte Werbeaussagen zu unterlassen. Daraufhin entfernte er diese Aussagen von seiner Webseite, nicht jedoch im Cache von Google. Das Gericht stellte hierzu fest, dass der Unterlassungsschuldner auch die Beseitigung der Aussagen aus dem Cache des Suchmaschinenbetreibers veranlassen muß. Es sei bekannt, dass eine unlautere Aussage auch dann noch im Internet abrufbar und somit von Bedeutung für den Geschäftsverkehr sei, wenn sie zwar nicht mehr über die Ausgangsseite aufgerufen werden könne, aber über eine in einem Cache-Speicher einer Suchmaschine hinterlegte Kopie. Dadurch können Inhalte im Zuge einer einfachen Suchanfrage über Jahre aufgefunden werden. Die Umsetzung der Löschung erfordere zumindest eine schriftliche Aufforderung, so das Oberlandesgericht. Sie müsse inhaltlich den gebotenen Nachdruck enthalten, um den Angeschriebenen die Wichtigkeit und die Eilbedürftigkeit der geforderten Maßnahme klar zu machen. Neben der Androhung einer Sanktion sei es geboten, dass der Verantwortliche zeitnah überwache, ob die gebotene Löschung erfolgt. Gegebenenfalls habe er die angedrohten Sanktionen umzusetzen. Telefonische Bemühungen allein genügen demgegenüber nicht.

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Schadensersatzforderung der KSP Rechtsanwälte für die dpa Deutsche Presse Agentur GmbH https://www.kanzlei-schuster.de/2016/07/schadensersatzforderung-der-ksp-rechtsanwaelte-fuer-die-dpa-deutsche-presse-agentur-gmbh/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/07/schadensersatzforderung-der-ksp-rechtsanwaelte-fuer-die-dpa-deutsche-presse-agentur-gmbh/#respond Sun, 03 Jul 2016 10:43:50 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7786 Es liegt ein Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der dpa Deutsche Presse Agemtur GmbH vor. Gegenstand des Schreibens ist eine Schadensersatzforderung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Konkret wird die Verwendung von Pressetexten ohne Zustimmung der dpa Deutsche Presse Agemtur GmbH gerügt. Der geltend gemachte Schadensersatzbetrag wird auf Basis der dpa-Preistabelle […]

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Unzulässige Verwendung von PressetexteEs liegt ein Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der dpa Deutsche Presse Agemtur GmbH vor. Gegenstand des Schreibens ist eine Schadensersatzforderung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Konkret wird die Verwendung von Pressetexten ohne Zustimmung der dpa Deutsche Presse Agemtur GmbH gerügt. Der geltend gemachte Schadensersatzbetrag wird auf Basis der dpa-Preistabelle berechnet. Vorliegend beläuft sich die Schadensersatzforderung 750,00 EUR. Es wird jedoch nur die Zahlung eines Teilbetrages verlangt. Die KSP Rechtsanwälte weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich die Höhe der Forderung nach der Anzahl der Übernahme der Artikel bzw. Texte richtet. Weiter werden Zinsen, Rechtsanwaltskosten und Dokumentationskosten geltend gemacht. Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass bei fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung die Angelegenheit ihre Erledigung findet, insbesondere auch auf bislang nicht geltend gemachte Unterlassungsansprüche.

Wichtiger Hinweis:

Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Insofern besteht die Gefahr, dass eine solche Abmahnung auch noch ausgesprochen werden kann. Die Kosten für eine Abmahnung sind um ein vielfaches höher. Andererseits muß natürlich geprüft werden, ob das gerügte Verhalten tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß darstellt und ob die Schadensersatzforderung richtig berechnet Lassen Sie sich im Zweifel vor Zahlung der Gesamtforderung anwaltlich beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Zur Unzulässigkeit der Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten https://www.kanzlei-schuster.de/2016/03/zur-unzulaessigkeit-der-abgabe-einer-unterlassungserklaerung-gegenueber-einem-dritten/ https://www.kanzlei-schuster.de/2016/03/zur-unzulaessigkeit-der-abgabe-einer-unterlassungserklaerung-gegenueber-einem-dritten/#respond Thu, 31 Mar 2016 12:12:58 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7636 Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kann ein Unternehmer seinen Konkurrenten regelmäßig abmahnen und ihn auffordern, gegenüber dem Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte es künftig zu unterlassen, das wettbewerbswidrige Verhalten nicht mehr zu begehen und für den Fall, dass der Verstoß erneut begangen, wird eine Vertragsstrafe zu bezahlen. […]

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Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kann ein Unternehmer seinen Konkurrenten regelmäßig abmahnen und ihn auffordern, gegenüber dem Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte es künftig zu unterlassen, das wettbewerbswidrige Verhalten nicht mehr zu begehen und für den Fall, dass der Verstoß erneut begangen, wird eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Abgabe einer solchen Erklärung führt zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr und beseitigt die Gefahr einer Klageerhebung auf Unterlassen. Die Wiederholungsgefahr kann durch die Abgabe der Unterlassungserklärung aber nur dann beseitigt werden, wenn die Erklärung „ernst gemeint“ ist. Die Ernsthaftigkeit kann entfallen durch Angabe einer zu niedrigen Vertragsstrafe oder aber bei Abgabe der Erklärung gegenüber einem Dritten (so genannte Drittunterwerfung). Hierzu muß man wissen, dass eine Drittunterwerfung grundsätzlich zulässig ist, jedoch in bestimmten Konstellationen unzulässig sein kann.

Über einen solchen Fall hatte das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 04.02.2016, 6 W 10/16, zu entscheiden. Ein Konkurrent gab zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr gegenüber einem dritten Unternehmer eine Unterlassungserklärung ab. Das Gericht bewertete die Unterlassungserklärung als unzulässig, da nach Abgabe der Unterwerfungserklärung die Empfänger der Erklärung selbst das vorgeworfene Verhalten begangen hatte (Widerrufsbelehrung ohne Telefonnummer). Das begründet den Verdacht, dass die Antragsgegnerin ihre Unterwerfungserklärung gegenüber der Fa. A nicht auf ein entsprechendes ernsthaftes Unterlassungsverlangen hin, sondern lediglich abgegeben hat, um damit den Anschein der Beseitigung der Wiederholungsgefahr zu erwecken. Diesen Verdacht hat die Antragsgegnerin nicht ausgeräumt; insbesondere hat sie entgegen der Aufforderung des Antragstellers die Abmahnung der Fa. A, die der Unterwerfungserklärung zugrunde gelegen haben soll, nicht vorgelegt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Abmahnung der RADO Uhren AG durch bock legal wegen Verkauf von Nachahmungen https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/abmahnung-der-rado-uhren-ag-durch-bock-legal-wegen-verkauf-von-nachahmungen/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/abmahnung-der-rado-uhren-ag-durch-bock-legal-wegen-verkauf-von-nachahmungen/#comments Sat, 18 Jul 2015 10:23:38 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7222 Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma RADO Uhren AG aus der Schweiz vor. Die Firma RADO Uhren AG wird anwaltlich vertreten durch die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt. In der Abmahnung wird das Angebot der Nachahmung des Modells der Uhr „RADO Integral“ in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht gerügt. In den Abmahnungen wird aufgefordert, […]

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Abmahnung RADO NachahmungEs liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma RADO Uhren AG aus der Schweiz vor. Die Firma RADO Uhren AG wird anwaltlich vertreten durch die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt. In der Abmahnung wird das Angebot der Nachahmung des Modells der Uhr „RADO Integral“ in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht gerügt. In den Abmahnungen wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft über den Umfang der Benutzung zu erteilen, sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

Allgemeiner Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe ist auf einen bestimmten Betrag festgesetzt. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung The Swatch Group Management Services AG durch bock legal https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/abmahnung-the-swatch-group-management-services-ag-durch-bock-legal/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/abmahnung-the-swatch-group-management-services-ag-durch-bock-legal/#respond Sat, 18 Jul 2015 10:19:04 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7219 Es liegt eine geschmacksmusterrechtliche Abmahnung der Firma The Swatch Group Management Servicec AG aus der Schweiz vor. Die Firma The Swatch Group Management Services AG wird anwaltlich vertreten durch die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt. In der Abmahnung wird das Angebot der Nachahmung des Modells einer Uhr (ck graceful), an welcher eingetragene […]

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Abmahnung The Swach Group)Es liegt eine geschmacksmusterrechtliche Abmahnung der Firma The Swatch Group Management Servicec AG aus der Schweiz vor. Die Firma The Swatch Group Management Services AG wird anwaltlich vertreten durch die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt. In der Abmahnung wird das Angebot der Nachahmung des Modells einer Uhr (ck graceful), an welcher eingetragene Geschmacksmusterrechte bestehen, gerügt. In den Abmahnungen wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft über den Umfang der Benutzung zu erteilen, sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Geschmacksmusterrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Rechteinhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der rechtswidrigen Benutzung.

Allgemeiner Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und/oder die Vertragsstrafe ist auf einen bestimmten Betrag festgesetzt. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Waldorf Frommer für Corbis GmbH wegen unzulässiger Bildverwendung https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/abmahnung-waldorf-frommer-fuer-corbis-gmbh-wegen-unzulaessiger-bildverwendung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/07/abmahnung-waldorf-frommer-fuer-corbis-gmbh-wegen-unzulaessiger-bildverwendung/#respond Thu, 09 Jul 2015 13:43:02 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7217 Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Corbis GmbH. Die Firma Corbis GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. In der Abmahnung wird vorgeworfen, ein Foto der Corbis GmbH ohne deren Zustimmung verwendet zu haben. Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und […]

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Corbis GmbH. Die Firma Corbis GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. In der Abmahnung wird vorgeworfen, ein Foto der Corbis GmbH ohne deren Zustimmung verwendet zu haben. Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht.

Zum Unterlassungsanspruch:

Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig – aber nicht immer – zu weit gefasst. Eine solche zu weit gefasste Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben, sondern zunächst auf die Pflichtangaben reduziert werden. Andererseits muß darauf geachtet werden, dass eine abgeänderte Erklärung – sogenannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung – nicht zu eng formuliert wird. In einem solchen Fall wäre sie nicht geeignet, die für eine Unterlassungsklage erforderliche Wiederholungsgefahr auszuräumen. Der Unterlassungsgläubiger könnte ohne Weiteres Unterlassungsklage erheben.

Zum Schadensersatz- und Auskunftsanspruch:

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen im Falle unerlaubter Verwendung von geschütztem Bildmaterial beansprucht der geschädigte Rechteinhaber regelmäßig auch einen Schadensersatz. Dieser Schadensersatzanspruch wird gewöhnlich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet. Bei dieser Berechnungsmethode ist zu fragen, was vernünftige Vertragsparteien als Vergütung für die vorgenommene Bildverwendung vereinbart hätten. Dabei kann ausschlaggebend sein, wie, wo und wie lange eine unerlaubte Verwendung erfolgte. Häufig wird zur Berechnung der Schadenshöhe die MFM-Empfehlung (Honorarempfehlung der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing für Bildhonorare) herangezogen. Gegebenenfalls kommen Zuschläge für nicht erfolgte Bildquellennachweise in Betracht. Um den Schaden überhaupt berechnen zu können, macht der Rechteinhaber zuvor einen Auskunftsanspruch geltend. Aufgrund der vom Verletzer gemachten Angaben berechnet der Rechteinhaber die Schadenshöhe.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Abmahnung Rimowa GmbH durch Kreisler Selting Werner wegen Markenrechtsverletzung https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-rimowa-gmbh-durch-kreisler-selting-werner-wegen-markenrechtsverletzung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-rimowa-gmbh-durch-kreisler-selting-werner-wegen-markenrechtsverletzung/#respond Wed, 24 Jun 2015 10:31:04 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7168 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Patentanwälte und Rechtsanwälte von Kreisler Selting Werner im Auftrag der Rimowa GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist u. a. die Verletzung der zu Gunsten Rimowa GmbH geschützte Marke durch das Angebot eines Koffers in Bezug auf den bekannten Rimowa Koffer im „Rimowa Rillen Design“. Die Rechts- und […]

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Abmahnung Koffer RillendesignHier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Patentanwälte und Rechtsanwälte von Kreisler Selting Werner im Auftrag der Rimowa GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist u. a. die Verletzung der zu Gunsten Rimowa GmbH geschützte Marke durch das Angebot eines Koffers in Bezug auf den bekannten Rimowa Koffer im „Rimowa Rillen Design“. Die Rechts- und Patentanwälte von Kreisler Selting Werner fordern in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung und Erstattung von Abmahnkosten.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko und sollten sehr Ernst genommen werden. Die Prüfung der Abmahnung sollte daher in professionelle Hände gelegt werden. Sofern der Vorwurf in der Abmahnung zutreffend ist, sollte nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung sind regelmäßig zu weit gefasst, insbesondere was die Höhe der Vertragsstrafe und die Verpflichtung der Erstattung von Forderungen anbelangt

Allgemeine Hinweise zur Auskunftserteilung

Regelmäßig fordert der Markeninhaber in der Abmahnung auch Auskunft über den Umfang der markenrechtswidrigen Nutzung. Die Auskunftserteilung ist ein eigenständiger und gerichtlich durchsetzbarer Anspruch. Häufig wird dieser von den Abgemahnten nicht ernst genommen und auch nicht oder unvollständig erfüllt. Sofern sich Anhaltspunkte für eine unvollständige oder unwahre Auskunft ergeben, kann vom Abgemahnten auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Auch hier sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Der Beitrag Abmahnung Rimowa GmbH durch Kreisler Selting Werner wegen Markenrechtsverletzung erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Schuster.

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Abmahnung Bagxnet UG Furkan Celik wegen irreführender Artikelbeschreibung https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-bagxnet-ug-furkan-celik-wegen-irrefuehrender-artikelbeschreibung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-bagxnet-ug-furkan-celik-wegen-irrefuehrender-artikelbeschreibung/#respond Mon, 15 Jun 2015 14:30:48 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7129 Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Bagxnet UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführern Herrn Furkan Celik aus Leidersbach. Abmahngegenstand ist die Verkauftätigkeit des Abgemahnten im Internetauktionshaus eBay. Betroffen ist das Marktsegment Handyzubehör. Die Firma Bagxnet UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführern Herrn Furkan Celik, wirft in der Abmahnung vor, mit einer […]

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Abmahnung WettbewerbsrechtHier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Bagxnet UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführern Herrn Furkan Celik aus Leidersbach. Abmahngegenstand ist die Verkauftätigkeit des Abgemahnten im Internetauktionshaus eBay. Betroffen ist das Marktsegment Handyzubehör. Die Firma Bagxnet UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführern Herrn Furkan Celik, wirft in der Abmahnung vor, mit einer Artikelbeschreibung/Artikelbezeichnung dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuwider gehandelt zu haben. Es wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Schadensersatz zu bezahlen.

Wichtiger Hinweis:

Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nach hier vertretener Meinung zu weit gefasst ist. Es muß auch dringend geprüft werden, ob der geltend gemachte Schadensersatzanspruch tatsächlich besteht. Die Ankündigung des Verfassers der Abmahnung, den Fall nach Ablauf der Frist an den Fachanwalt weiterzuleiten, sollte ebenfalls nicht dazu veranlassen, die Ansprüche ungeprüft zu erfüllen. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch nicht und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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Verstoß gegen Unterlassungserklärung trotz Entfernung des Fotos von Internetseite https://www.kanzlei-schuster.de/2015/05/verstoss-gegen-unterlassungserklaerung-trotz-entfernung-des-fotos-von-internetseite/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/05/verstoss-gegen-unterlassungserklaerung-trotz-entfernung-des-fotos-von-internetseite/#respond Tue, 19 May 2015 14:43:19 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7059 UpDate (2): Das AG Hannover hat mit Urteil vom 26.02.2015, 522 C 9466/14, in einem vergleichbaren Fall den Abgemahnten wegen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt. Dieser hatte zwar das Foto von seiner Internetseite entfernt, nicht aber den Link zum Server, wo das Foto hinterlegt war. Denn wer sich in einer Unterlassungserklärung […]

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UpDate (2): Das AG Hannover hat mit Urteil vom 26.02.2015, 522 C 9466/14, in einem vergleichbaren Fall den Abgemahnten wegen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt. Dieser hatte zwar das Foto von seiner Internetseite entfernt, nicht aber den Link zum Server, wo das Foto hinterlegt war. Denn wer sich in einer Unterlassungserklärung strafbewehrt verpflichtet, es zu unterlassen, ein Lichtbild öffentlich im Internet zum Abruf bereitzuhalten und zugänglich zu machen, verstößt gegen dieses Unterlassungsgebot auch dann, wenn das gegenständliche Foto trotz Löschung des Direktlinks durch Eingabe eines bestimmten URL noch aufgefunden werden kann.

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Abmahnung Blue Shepherd S.à.r.I. durch Lorenz Seidler Gossel wegen Markenrechtsverletzung https://www.kanzlei-schuster.de/2015/05/abmahnung-blue-shepherd-s-a-r-i-durch-lorenz-seidler-gossel-wegen-markenrechtsverletzung/ https://www.kanzlei-schuster.de/2015/05/abmahnung-blue-shepherd-s-a-r-i-durch-lorenz-seidler-gossel-wegen-markenrechtsverletzung/#respond Wed, 13 May 2015 10:50:28 +0000 https://www.kanzlei-schuster.de/?p=7043 Hier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Blue Shepherd S.à.r.I. aus Luxemburg. Die Firma Blue Shepherd S.à.r.I. wird anwaltlich vertreten durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte aus München. Gegenstand der Abmahnung ist unter anderem die Verletzung der Marke „LOFT“ durch den Verkauf von Waren mit einer identischen Angabe. Daher fordern die […]

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Abmahnung Blue ShepherdHier finden Sie Informationen über eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Blue Shepherd S.à.r.I. aus Luxemburg. Die Firma Blue Shepherd S.à.r.I. wird anwaltlich vertreten durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte aus München. Gegenstand der Abmahnung ist unter anderem die Verletzung der Marke „LOFT“ durch den Verkauf von Waren mit einer identischen Angabe. Daher fordern die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte unter anderem auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen und die durch die markenrechtliche Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Markenrechtsverstoß wird ein Gegenstandswert in Höhe von 250.000,00 EUR festgesetzt.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Häufig werden auch Kosten für einen Patentanwalt verlangt. Dadurch verdoppeln sich die Anwaltskosten. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Wichtiger Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Die Erklärung sollte zur Vermeidung von Kostennachteilen zwingend abgeändert werden (so genannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung).

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Insbesondere abgemahnten Privatverkäufern ist dringend anzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben, sondern zunächst zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Allerdings sind zum Schutz des Markenrechts die Grenzen zum gewerblichen Handeln sehr schnell überschritten. Gerade abgemahnte Privatverkäufer sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und davon absehen, ihr eigenes subjektives Rechtsempfinden der eigenen Entscheidung zugrunde zu legen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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