Abmahnung Bagxnet UG Furkan Celik wegen irreführender Artikelbeschreibung

Abmahnung WettbewerbsrechtHier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Bagxnet UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführern Herrn Furkan Celik aus Leidersbach. Abmahngegenstand ist die Verkauftätigkeit des Abgemahnten im Internetauktionshaus eBay. Betroffen ist das Marktsegment Handyzubehör. Die Firma Bagxnet UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführern Herrn Furkan Celik, wirft in der Abmahnung vor, mit einer Artikelbeschreibung/Artikelbezeichnung dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuwider gehandelt zu haben. Es wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Schadensersatz zu bezahlen.

Wichtiger Hinweis:

Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nach hier vertretener Meinung zu weit gefasst ist. Es muß auch dringend geprüft werden, ob der geltend gemachte Schadensersatzanspruch tatsächlich besteht. Die Ankündigung des Verfassers der Abmahnung, den Fall nach Ablauf der Frist an den Fachanwalt weiterzuleiten, sollte ebenfalls nicht dazu veranlassen, die Ansprüche ungeprüft zu erfüllen. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch nicht und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert