Aktuell melden sich hier Verbraucher, die Schreiben von Astras Veritas Legal Services im Auftrag der Howlogic KFT erhalten haben. Es geht um offene Forderungen wegen einer angeblich kostenpflichtigen Mitgliedschaft auf einem Datingportal. Die Schreiben wirken oft offiziell und setzen den Empfänger unter Druck, schnell zu zahlen. Doch in vielen Fällen ist Vorsicht geboten.
Wie es zu solchen Forderungen kommt
Die Howlogic KFT ist ein in Ungarn ansässiges Unternehmen, das zahlreiche Online-Datingportale betreibt. Nutzer registrieren sich dort häufig in der Annahme, eine kostenlose Probe- oder Testmitgliedschaft abzuschließen. Tatsächlich enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch versteckte Hinweise darauf, dass nach Ablauf der Testphase eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beginnt, sofern diese nicht rechtzeitig gekündigt wird. Genau auf dieser Grundlage beruft sich die Firma, wenn sie später eine Zahlung verlangt.
Die Rolle von Astras Veritas Legal Services
Wenn Nutzer nicht zahlen, beauftragt die Howlogic KFT regelmäßig Astras Veritas Legal Services mit dem Einzug der vermeintlichen Forderung. Diese Kanzlei verschickt Mahnungen, in denen oft rechtliche Schritte oder Schufa-Einträge angedroht werden. In vielen Fällen sind diese Schreiben jedoch rechtlich fragwürdig. Ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, hängt davon ab, ob der Nutzer ordnungsgemäß über Kosten und Vertragslaufzeit informiert wurde.
So reagieren Sie richtig:
Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder Vertrag tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und auch per Email widerrufen, gekündigt und wegen Irrtum angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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