Verbraucherschutz

Beim Thema Verbraucherschutz geht es um Gewinnzusagen am Telefon, ungewollte kostenpflichtige Mitgliedschaften auf Onlineportalen, Internetkäufe, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von Inkassobüros, kostenintensive Partnerschaftsvermittlungsverträge, Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten und vieles mehr.

Als Verbraucher sollte man nie vorschnell an Versprechungen am Telefon glauben oder Forderungen von Inkassobüros vorschnell begleichen. Oft geht es nur darum, unter Vortäuschung falscher Tatsachen Verträge unterzuschieben oder aber mit unbegründeten Forderungen Kasse zu machen. Auch Hausbesuche in Sachen Partnerschaftsvermittlung sollten kritisch bewertet werden. Entsprechende Verträge sollten nie vorschnell unterschieben werden. Sollten Sie dennoch ungewollt in eine vergleichbare Situation geraten und sogar einen Vertrag unterschrieben haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von diesem zu lösen. Insbesondere bei Abofallen, Branchenbuchverträgen und Partnerschaftsvermittlungsverträgen stellen sich zudem Fragen zum Thema Kündigung, Widerruf und Anfechtung.

Hier finden Sie Beiträge zum Thema Verbraucherschutz!

Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz Klärungsbedarf haben, können Sie gerne Kontakt mit Frau Rechtsanwältin Schuster aufnehmen. Rechtsanwältin Schuster unterstützt Sie insbesondere bei der Abwehr von unbegründeten Forderungen aus den unterschiedlichen Verträgen und beantwortet Fragen zum Thema Verbraucherschutz. Rufen Sie an unter der Telefonnummer +49 (0)2154 – 60 59 04 oder schreiben Sie eine Email an (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de). Schildern Sie gerne Ihr Problem. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten und antworten Ihnen per Email.