Partnerschaftsvermittlung

Bei Fragestellungen zu Partnerschaftsvermittlungsverträgen können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Schuster wenden. Häufig ist es so, dass der Betroffene auf der Suche nach einem Partner auf eine Zeitungsanzeige im örtlichen Wochenblatt stößt. Der Anruf unter der angegebenen Nummer führt zu einer Agentur. Diese entsendet im Normalfall einen Berater zu dem Betroffenen nach Hause. Nach einem mehrstündigen Gespräch folgt die Unterzeichnung eines Vertrages über die Vermittlung eines Partners. Die Kosten sind mitunter erheblich. Daher fragen sich viele Betroffene in der Folgezeit, ob man sich von dem abgeschlossenen Partnerschaftsvermittlungsvertrag wieder lösen kann. Denn regelmäßig sind die Verträge so gestaltet, dass diese aufgrund vertraglicher Vereinbarung nur unter erheblichen Einschränkungen gekündigt und widerrufen werden können.

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Wenn Sie in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich telefonisch Kontakt mit Rechtsanwältin Schuster auf. Rechtsanwältin Schuster prüft für Sie, ob und wie Sie sich von dem Vertrag lösen können. Hier stehen dem Betroffenen verschiedene Rechte wie Anfechtung, Kündigung und Widerruf zur Seite. Regelmäßig sollte man bei der Ausübung dieser Rechte jedoch keine Zeit verliegen

Zögern Sie daher nicht und rufen Rechtsanwältin Schuster unter der Nummer +49 (0)2154 – 60 59 04 (auch am Wochenende und außerhalb der Bürozeiten) an. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Durch das Erstgespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.