Markenrecht

Im Markenrecht geht es regelmäßig um den Schutz eingetragener gewerblicher Rechte. Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann der Markenrechtsinhaber eine Abmahnung aussprechen und auffordern, die unzulässige Nutzung der Marke zu unterlassen. Sehr häufig geht es um den Vorwurf des Verkaufs von Plagiaten oder Nachahmungen, aber auch der Nutzung ähnlicher Zeichen im Geschäftsverkehr.

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung. Neben der Unterlassung werden regelmäßig Schadensersatzansprüche, Vernichtung der Plagiate und Auskunftserteilung geltend gemacht. Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich sind sehr kostenintensiv. Häufig ist auch ein Patentrecht betroffen, was zur Einschaltung eines Patentanwaltes führen kann.

Hier finden Sie Beiträge zum Thema markenrechtliche Abmahnungen!

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Streitigkeiten aus dem Bereich Markenrecht kann Rechtsanwältin Schuster Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Insbesondere wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, steht Rechtsanwältin Schuster Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung. Reichen Sie die Abmahnung hier vorab per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) ein. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Hierdurch entstehen noch keine Anwaltskosten.