Branchenbuchabzocke

Von der Problematik Branchenbuchabzocke sind schwerpunktmäßig Gewerbetreibende und Freiberufler betroffen. In den Fällen der Branchenbuchabzocke geht es darum, dass Online-Branchenbuchbetreiber Formulare zum kostenpflichtigen Eintrag in ein regionales Branchenbuch im Internet an Gewerbetreibende und Freiberufler verschicken. In dem Formular wird der Betroffene regelmäßig aufgefordert, die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Formular voreingetragenen Unternehmensdaten zu prüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Im Kleingedruckten des Formulars wird zudem auf eine meist hohe Kostenpflicht hingewiesen und auf die mehrjährige Vertragslaufzeit des Eintrags im Onlinebranchenbuch. Es geht aber auch um telefonisch abgeschlossene Branchenbuchverträge. In diesen Fällen werden Gewerbetreibende während ihrer Arbeitszeit angerufen und unter Vortäuschung eines falschen Sachverhaltes veranlasst, einen kostenpflichtigen Branchenbuchvertrag über das Telefon abzuschließen. Die Gespräche werden aufgezeichnet.

Hier finden Sie Beiträge zu diesem Thema Branchenbuchabzocke!

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Streitigkeiten aus dem Bereich der Branchenbuchabzocke kann Rechtsanwältin Schuster Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit! Rufen Sie an unter +49 (0)2154 – 60 59 04 oder schreiben Sie eine E-Mail an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de und schildern Sie Ihr Problem. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten und antworten Ihnen per Email.