Rechtsmissbräuchliche Abmahnung wegen umfangreicher Abmahntätigkeit und Blankovollmacht

Immer wieder gibt es einzelne Gerichtsentscheidungen, in denen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden. Hauptsächliches Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung ist das Gebührenerzielungsinteresse, wenn es dem Abmahner oder seinem Anwalt nur darum geht, Anwaltsgebühren oder Vertragsstrafen zu kassieren. Das ist zum Beispiel anzunehmen, wenn ein Mitbewerber in kurzer Zeit sehr viele Abmahnungen ausspricht, ohne dass ein Umsatz vorliegt, mit welchem die Abmahntätigkeit bezahlt werden könnte. Weitere Indizien für eine Rechtsmissbräuchlichkeit können eine fehlende vollmacht oder eine Blankovollmacht, eine geringe Verkaufstätigkeit oder zu hohe Vertragsstrafen sein.

Das Landgericht Bielefeld stufte mit Urteil vom 30.11.2011, 3 O 357/11, eine von Rechtsanwalt Gereon Sandhage ausgesprochene Abmahnung als rechtsmissbräuchlich ein. Gegenstand der Abmahnung war das Marktsegment Badezimmer-Accessoires in Verbindung mit der fehlenden 40,00 EUR Klausel und das Nebeneinander von Widerrufs- und Rückgabebelehrung (letzteres zulässig: OLG Hamm, Urteil vom 05.01.2010, 4 U 197/09, aber streitig). Das Gericht meinte, dass aufgrund der Art und des Umfangs der abgemahnten Verstöße ein geringes Interesse an der Wahrung der Lauterkeit des Wettbewerbs bestehe und insbesondere das Fehlen einer ordnungemäßen Bevollmächtigung für die Missbräuchlichkeit der Abmahnung spreche.

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bekommen haben, dann lassen Sie prüfen, ob diese womöglich rechtsmissbräuchlich ist und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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