Das LG Mannheim hat den Betreiber von sog. Abo-Angeboten verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten eines Verbrauchers zu übernehmen, der auf dem entsprechenden Portal Software heruntergeladen hatte. Begründung: Der Betreiber wußte aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden, dass das kostenpflichtige Abo-Angebot mißverständlich ist und die Rechnung über die Abo-Dienstleistung zu Unrecht erfolgte (Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, AZ 10 S 53/09)
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