Gezahlte Abogebühren (betrifft sogn. Abo-Fallen) muß der Diensteanbieter zurückbezahlen!

Die Klägerin lud auf einem der Internetportale der Beklagten ein PC-Programm herunter. Sie übersah, dass hierdurch nach den Vorstellungen des Diensteanbieters ein kostenpflichtiger 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen wurde. Sie bezahlte eine Jahresgebühr in Höhe von 96,00 EUR und verlangte sodann vor Gericht erfolgreich Rückzahlung der Gebühr aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung (AG Nürtingen, Urteil vom 09.09.2009, Az. 42 C 1227/09).

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