Abmahnung Rechtsanwälte Rasch für Universal Music wegen „Die Liebe bleibt – Semino Rossi“

Hier finden sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Universal Music GmbH aus Berlin. Die Firma Universal Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.

In der Abmahnung lässt die Firma Universal Music GmbH durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikalbum „Die Liebe bleibt“ des Künstlers Semino Rossi über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur raschen gütlichen Erledigung der Angelegenheit geraten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein Entwurf der Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt ist. Der Abgemahnte soll ich unter anderem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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