Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte für Gabi Schmidt wegen der Verwendung eines Fotos

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Gabi Schmidt aus Beilstein vor. Frau Gabi Schmidt wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. Frau Gabi Schmidt ist gemäß den Angaben in der Abmahnung als freischaffende Lichtbildkünstlerin tätig.

In der Abmahnung lässt Frau Gabi Schmidt durch die pixel.Law Rechtsanwälte vorwerfen, ein von Frau Schmidt angefertigtes und von ihr auf der Plattform pixelio zum Download angebotenes Foto auf einer Internetseite ohne Lizenz verwendet zu haben. Konkret geht es um den Vorwurf der Verwendung des Bildes ohne Urherberrechtsnachweis, was nach Ansicht der Rechtsanwälte pixel.Law zum Wegfall des ursprünglich vereinbarten Nutzungsrechtes führt.

In der Abmahnung fordern die pixel.Law Rechtsanwälte auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordern die pixel.law Rechtsanwälte auf, eine Lizenzgebühr in Höhe von insgesamt 1.200,00 EUR zu erstatten. Dabei handelt es sich um eine Lizenzgebühr für die unerlaubte Verwendung der Fotografie nebst 100 % Aufschlag für einen jeweils unterlassenen Bildquellennachweis sowie Anwaltskosten in Höhe von 546,69 EUR (Gegenstandswert 6.000,00 EUR nebst Auslagenpauschale + Umsatzsteuer), insgesamt also 1.746,69 EUR.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür, wie und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Vorliegend erfolgte die Berechnung des Schadensersatzes aufgrund eines Honorars, welches der Rechteinhaber üblicherweise für die Verwendung des streitgegenständlichen Bildes als Lizenz verlangt. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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Ein Kommentar:

Sehr geehrte Damen und Herren!

auch ich habe vor den Osterferien (zeitlich sehr originell) eine Abmahnung zugestellt bekommen und man scheint sich jetzt auch auf den österreichischen Markt zu konzentrieren.

Herzliche Grüße aus Wien

Walter Senk