Abmahnung CM3-Computer OHG durch IT-Recht Kanzlei München wegen eBay-Verkauf

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der CM3-Computer OHG aus Ergolding vor. Laut Abmahnung vertreibt die CM3-Computer OHG über die Internetplattform eBay diverse Produkte aus dem Bereich Elektronik. Die CM3-Computer OHG wird anwaltlich vertreten durch die IT-Recht Kanzlei München. In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlerhafte Kostentragungspflicht
  • Fehlerhafte Herstellergarantie
  • Werbung mit CE-Kennzeichnung

Die IT-Recht Kanzlei München fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.099,00 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 35.000,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur dieser Abmahnung:

Die der Abmahnung der IT-Recht Kanzlei München als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Änderung unterschrieben werden. Insbesondere im Hinblick auf die Höhe der im Falle eines Verstoßes zu zahlende Vertragsstrafe besteht zwingender Änderungsbedarf. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Hinweis zur IT-Recht Kanzlei München:

Die IT-Recht Kanzlei München ist nach hier vorliegender Kenntnis sehr klagefreudig. Die in der Abmahnung der IT-Recht Kanzlei München geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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