Falsche Kilometerangabe – Tachostand im Gebrauchtwagenhandel im Internet

Der Tachostand oder die Kilometerangabe beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist für viele Verbraucher ein entscheidendes Kriterium. Ziel ist es regelmäßig, ein Gebrauchtwagen mit einer niedrigen Kilometerangabe zu erwerben. Und so gehen manche unseriöse Verkäufer hin und manipulieren die Kilometerangabe. Am Ende hat der Gebrauchtwagen 100.000 km weniger auf dem Tacho. Gerät nun ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler an ein solches Fahrzeug mit einem manipulierten Tachostand, kann dieser erhebliche Probleme bekommen. Denn üblicherweise wird beim Verkauf des Autos entweder bereits bei der Angebotsbeschreibung und/oder im Kaufvertrag der Kilometerstand angeben. Erweist sich dieser als falsch, liegt regelmäßig ein Mangel vor. Ein zulässig vorgenommener Gewährleistungsausschluss geht ebenfalls ins Leere, wenn bezüglich der Kilometerangabe eine Zusicherung (= Garantie) vorliegt. Bei Kilometerangaben von Gebrauchtwagenhändlern ist dies regelmäßig der Fall. Bei einer falschen Kilometerangabe ist der Käufer demnach zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt und kann zudem Schadensersatz verlangen.

Genauso erging es einem Gebrauchtwagenhändler. Er verkaufte einen VW Lupo mit einem angegebenen Kilometerstand von 137.800 km, tatsächlich hatte das gute Stück über 270.000 km. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück und verlangte zudem Schadensersatz. Das OLG Düsseldorf bestätigte mit Beschluss vom 15.11.2012, I-3W 228/12, den Anspruch. Das Gericht stellte zunächst fest, dass eine ohne Einschränkung gemachte Kilometerangabe sich auf die Gesamtleistung bezieht und ein Mangel vorliegt, wenn die Kilometerangabe von der wirklichen Fahrleistung deutlich abweicht. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss erfasse jedenfalls nicht die angegebene Laufleistung. Zudem liege in der Kilometerangabe ohne einschränkende Hinweise eine Zusicherung (=Garantie) vor, so dass der Gewährleistungsausschluss ebenfalls nicht greife.

PraxisTipp: Gebrauchtwagenhändlern ist zu empfehlen, bei der Kilometerangabe klärende Zusätze wie „lt. Angaben des Vorbesitzers“ oder „abgelesener Tachostand“ zu machen oder anzugeben, dass der Kilometerstand nicht geprüft ist. In dieser Konstellation entfällt dann zumindest die verschuldensunabhängige Haftung, wenn sich der Kilometerstand als falsch erweist. Auch ein vorgenommener (wirksamer) Gewährleistungsausschluss dürfte dann zum Tragen kommen.

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Ein Kommentar:

Hallo, ich finde das unter aller Sau. Gibt es keine Ehrlichkeit mehr unter den Menschen? Der Kapitalismus ist überall angekommen, wohl auch hier. Wenn ich mir eine Auto Occasion kaufe, will ich das Auto wie auf dem Papier. Das strapaziert eben nicht nur beim Kauf einer Occasion ungerecht überhöht den Geldbeutel, sondern auch bei jeder altersbedingten Reparatur. Ich persönlich bin mir recht sicher, dass ich schon bei dem einen oder anderen Auto über den Tisch gezogen wurde. Bei einem Audi und bei einem VW. Niemals haben die Kilometerstände gepasst bei der Masse an Fahrten in die Garage zur Reparatur. Da bleibt dann auch kein Geld mehr für das Tuning, falls das geplant gewesen wäre.