Abmahnung Hild & Kollegen für HQ-Patronen GmbH wegen Verwendung von Fotos

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma HQ-Patronen GmbH aus Seevetal vor. Die Firma HQ-Patronen GmbH wird anwaltlich vertreten durch den Anwaltskanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg. In der Abmahnung lässt die Firma HQ-Patronen GmbH durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen vorwerfen, im Internet ein Produktbild der Firma HQ-Patronen GmbH ohne deren Zustimmung verwendet zu haben. In der Abmahnung sieht die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen dem Eingang einer unterzeichneten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung entgegen. Ein Entwurf liegt der Abmahnung bei. Weiter soll der Abgemahnte Auskunft gemäß § 101 a UrhG erteilen. Des Weiteren fordert die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen auf, Anwaltskosten in Höhe von 281,30 EUR (berechnet auf einem Streitwert in Höhe von 3.000,00 EUR) und noch zu berechnenden Schadensersatz zu erstatten.

Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann sogar ein Schuldeingeständnis darstellen. Im konkreten Fall musste sogar abgeraten werden, die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Erklärung (“Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung”) unverändert zu unterzeichnen. Lassen Sie sich daher zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die den Abmahnungen beigefügten Erklärungen modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Die ungünstige Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) ist nicht zwingend, insbesondere nicht bei Verwendung von Fotos im privaten Bereich oder für einfache Produktbilder, die in eigener Regie angefertigt wurden. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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