Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Verbands zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) aus Berlin vor. Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet wird anwaltlich vertreten durch den Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel. In der Abmahnung lässt der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet durch Rechtsanwalt Lutz Schröder vorwerfen, für Verkaufsangebote im Internetauktionshaus eBay sechs Produktbilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet zu haben. In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Lutz Schröder auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (Entwurf anbei), sowie Anwaltskosten und Schadensersatz zu erstatten. Rechtsanwalt Lutz Schröder bietet hierzu an, die Angelegenheit gegen Zahlung von 650,00 EUR pauschal als erledigt zu betrachten, sofern auch die Unterlassungsverpflichtung erfüllt wird (RA-Kosten berechnet nach neuem Gesetz) wird.
Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:
Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann sogar ein Schuldeingeständnis darstellen. Lassen Sie sich daher zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.
Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:
Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Die ungünstige Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) ist nicht zwingend, insbesondere nicht bei Verwendung von Fotos im privaten Bereich oder für einfache Produktbilder, die in eigener Regie angefertigt wurden. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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